Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem Parkplatz!
Guten Abend.
Also. Heute war ich (17 Jahre, ohne Führerschein) mit meiner Mama auf einem Parkplatz zum lernen. Der war natürlich leer. Ich hatte vorher nie etwas mit der Polizei zu tun und auch keine Strafen ect.. Meine Frage ist nun, wie wird die Strafe für mich ausfallen ?Geldstrafe gibt es, ist klar. Aber wie lange wird meine Sperre sein ? Werde ich auch Sozialstunden bekommen ? Und wann werde ich bescheid bekommen ?** Vielleicht hat einer von euch ja mal die gleiche Situation gehabt und kann mir genaueres sagen... Danke !
6 Antworten
Auch wenn man auf einem leeren, jedoch zum öffentlichen Verkehrsraum gehörenden Parkplatz ohne Fahrerlaubnis fährt begeht man eine Straftat.
Du musst mit einer Geldstrafe von etwa 20 Tagessätzen rechnen. Möglich ist aber auch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, dann wirst Du Sozialstunden leisten müssen. Eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis wird es wahrscheinlich nicht geben, sehr wohl aber 6 Punkte in Flensburg.
Auch Deine Mutter als Halterin wird eine Geldstrafe in dieser Höhe zahlen müssen und bekommt 6 Punkte.
Der Tagessatz ist 1/30stel eines Monatseinkommens. Wer also z.B.1200€ Netto verdient bei dem beträgt der Tagessatz 40€.
Eine Auswahl zwischen Geldstrafe und Sozialstunden besteht nicht, das wird im Strafbefehl oder im Urteil festgelegt.
Du bekommst, auch wenn Du noch keine Fahrerlaubnis hast, 6 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg.
Dann hätte ich noch diese Frage: sagen wir ich bekomme eine 10 Monatige Sperre. Kann ich dann trotzdem meinen Führerschein machen und danach die 10 Monate antreten oder wie ist das ?
Nein, denn Du wirst nicht zur Prüfung zugelassen.
Vielleicht ist es aber möglich die Fahrschule selbst schon zu beginnen und die Prüfung erst dann zu machen wenn die Sperrfirst abgelaufen ist. Mal einen Fahrlehrer fragen.
Die länge der Sperre wird das Gericht entscheiden.
Dazu kommt ein Bußgeld und in deinem Alter wohl eher Sozialstunden als Freiheitsentzug.
Kein Bußgeld sondern eine Geldstrafe. Und wenn eine Geldstrafe verhängt wird dann gibt es keine Sozialstunden.
Im schlimmsten Fall kannst du mit einer Sperre bis zum 21. Lebensjahr rechnen.
Nein, das ist ganz sicher nicht zu erwarten.
Doch, aber eben NUR im schlimmsten Fall.
Wer ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat. Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Solche Strafen sind üblicherweise die Freiheitstrafe oder die Geldstrafe.
Das Gelände muss Privat sein und räumlich abgegrenzt sein. Nur so kannst du auch ohne Führerschein fahren. Ansonsten kannst du auf einem Verkehrsübungsplatz üben.
Für diesen Tipp ist es wohl zu spät...
Tja, da muss man sich vorher informieren. Ein Parkplatzt unterliegt der STVO. Somit gelten folgende Strafen bei Verstoß: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php
Was bedeuten denn 20 Tagessätze ? Gibt es da eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen Zahlen und Sozialstunden ? Und was bedeuten die 6 Punkte für mich ?