Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem Parkplatz!

6 Antworten

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Auch wenn man auf einem leeren, jedoch zum öffentlichen Verkehrsraum gehörenden Parkplatz ohne Fahrerlaubnis fährt begeht man eine Straftat.

Du musst mit einer Geldstrafe von etwa 20 Tagessätzen rechnen. Möglich ist aber auch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, dann wirst Du Sozialstunden leisten müssen. Eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis wird es wahrscheinlich nicht geben, sehr wohl aber 6 Punkte in Flensburg.

Auch Deine Mutter als Halterin wird eine Geldstrafe in dieser Höhe zahlen müssen und bekommt 6 Punkte.

MiniEi 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 19:45

Was bedeuten denn 20 Tagessätze ? Gibt es da eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen Zahlen und Sozialstunden ? Und was bedeuten die 6 Punkte für mich ?

Crack  17.03.2013, 20:01
@MiniEi

Der Tagessatz ist 1/30stel eines Monatseinkommens. Wer also z.B.1200€ Netto verdient bei dem beträgt der Tagessatz 40€.

Eine Auswahl zwischen Geldstrafe und Sozialstunden besteht nicht, das wird im Strafbefehl oder im Urteil festgelegt.

Du bekommst, auch wenn Du noch keine Fahrerlaubnis hast, 6 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg.

MiniEi 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 06:29
@Crack

Dann hätte ich noch diese Frage: sagen wir ich bekomme eine 10 Monatige Sperre. Kann ich dann trotzdem meinen Führerschein machen und danach die 10 Monate antreten oder wie ist das ?

Crack  18.03.2013, 17:48
@MiniEi

Nein, denn Du wirst nicht zur Prüfung zugelassen.

Vielleicht ist es aber möglich die Fahrschule selbst schon zu beginnen und die Prüfung erst dann zu machen wenn die Sperrfirst abgelaufen ist. Mal einen Fahrlehrer fragen.

Die länge der Sperre wird das Gericht entscheiden.

Dazu kommt ein Bußgeld und in deinem Alter wohl eher Sozialstunden als Freiheitsentzug.

Crack  17.03.2013, 19:29

Kein Bußgeld sondern eine Geldstrafe. Und wenn eine Geldstrafe verhängt wird dann gibt es keine Sozialstunden.

Im schlimmsten Fall kannst du mit einer Sperre bis zum 21. Lebensjahr rechnen.

Crack  17.03.2013, 19:29

Nein, das ist ganz sicher nicht zu erwarten.

Lukasweber  18.03.2013, 18:59
@Crack

Doch, aber eben NUR im schlimmsten Fall.

Wer ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat. Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Solche Strafen sind üblicherweise die Freiheitstrafe oder die Geldstrafe.

Das Gelände muss Privat sein und räumlich abgegrenzt sein. Nur so kannst du auch ohne Führerschein fahren. Ansonsten kannst du auf einem Verkehrsübungsplatz üben.