Ich habe im Solarium ein falsches Geburtsdatum angegeben - nun ist es rausgekommen. Mit welcher Strafe muss ich rechnen/Wie hoch ist die Geldstrafe?
4 Antworten
Ich hatte auch mal so ein Problem mit Amazon. Dort habe ich, um mir einen Account zu erstellen, auch ein falsches Geburtsdatum angegeben. Strafrechtlich verfolgbar ist das aber in keinem Fall, denn der Betreiber muss selbst darauf achten, dass nur Menschen mit entsprechendem Alter sein Solarium nutzen. Wenn er das nicht durch eine ausreichende Prüfung hinbekommt hat er halt selber Schuld!
Ein Kassierer kommt ja auch nicht ungeschoren davon, wenn er einem Minderjährigen Wodka verkauft. Wobei sich dort natürlich der Minderjährige auch strafbar macht. Aber es ist laut Gesetz ja nicht verboten als Minderjähriger ein Sonnenstudio zu benutzen.
Ich gehe mal davon aus, dass du unter 18 bist (?) Denn dann bist du ja nicht geschäftsfähig, d.h. du kannst eine Vertrag unterschreiben, der wäre dann aber nicht gültig; also wäre es kein Vertragsbruch. Außerdem hast du ja nur mit deiner Unterschrift bestätigt, dass du so alt bist. Das war ja noch nicht mal ein Vertrag.
Nein ich bin 17 Aber mir wurde gesagt, dass ich nun wegen urkundenfälschung oder hausfriedensbruch angezeigt werden kann..
Hallo. Wenn man ein falsches Alter eingibt und das noch in einer öffentlichen Einrichtung, muss mindestens mit einer Anzeige des Betruges rechnen. Es muss nicht unbedingt sein, man kann auch mit dem Inhaber dieses Solarium reden. Allerdings stellt dies trotzdem aber sicher eine nur geringfügige Straftat dar. Wen du pecht hast, bekommst du eine Geldstrafe, aber eine Freiheitsstrafe ist sehr unwahrscheinlich, da sie meistens nur bei schweren Betrügen in mehrfachen Fällen ausgehängt wird. Viel Glück!
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,
Hallo Elena! Du wirst nicht bestraft werden, bekommst höchstens Hausverbot. Alles Gute.
danke für die antwort! ich wurde zwar nicht nach dem ausweis gefragt, allerdings musste ich mit meiner unterschrift die angaben (geburtstag,alter) bestätigen.. dafür kann ich angezeigt werden.