Kommen kosten wegen Feueralarm?
Ich (17) habe heute in der schule ausversehen einen Feueralarm ausgelöst. Dabei bin ich mit meiner schulter gegen diese dünne Glasscheibe gekommen und diese ist dann zerbrochen, jedoch hab ich nicht den knopf zum auslösen gedrückt und trotzdem ist der Alarm losgegangen. Anstatt dass eine Sirene auftönt, lief ganze zeit eine durchsage wo gesagt wurde dass Türen verbarrikadiert werden sollten etc. (Amokalarm). Bin dann auch direkt zur schulleitung gegangen und habe denen geschildert was passiert ist und hab bei der Polizei ausgesagt. Anzeige wurde fallen gelassen, muss aber paar sozialstunden machen. Es wurde gesagt dass die Techniker einen fehler gemacht haben und die falsche Sirene losgegangen ist. Ein Feuerwehrmann hat sich dann meine Adresse etc notiert. Als ich ihn dann gefragt habe was damit passiert, sagte er nur ist für System oder Protokoll weiß nicht mehr genau.
Was ich mich jetzt frage ist ob jetzt kosten wegen dem Einsatz kommen werden oder was allgemein passieren wird.
Es kamen 4 Feuerwehrwagen und 1 Polizei. Von der schule aus war alles wieder (glücklicherweise) okay weil ich mich sofort gemeldet habe. Danke schonmal im voraus.
3 Antworten
Also, erstmal scheint da technisch in eurer Schule irgendwas im Argen zu liegen. Ausgelöster Feuermelder > Durchsage "Amokalarm" > Anrücken von viel Feuerwehr und wenig Polizei passt dann zwar zum Feuer, aber nicht zum Amokalarm ;-)
Zum eigentlichen Problem: Ein Fehlalarm wird von der Gemeinde/Stadt durchaus in Rechnung gestellt, in diesem Falle an den Betreiber der Brandmeldeanlage, also die Schule bzw. wiederum die Stadt.
Ist der Feueralarm nicht durch einen technischen Defekt, sondern durch manuelles Auslösen eines Handdruckmelders geschehen, dann kann die Schule bzw. die Stadt das dem Verursacher durchaus in Rechnung stellen. Allerdings nur dann, wenn dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Ist dies "aus versehen" passiert, kann man Dir letzteres eigentlich nicht vorwerfen. Und wenn doch (Fahrlässigkeit), dann würde ich versuchen, das durch Deine Versicherung begleichen zu lassen.
Ich danke dir :)
Lies dazu mal hier unter Punkt. 4 "Schüler als Schädiger".
Wenn du Pech hast, wirst du den zahlen müssen.
Eine Anzeige wird für gewöhnlich entweder gar nicht erst gemacht und wenn, von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen mit Empfehlung der Polizei.
Immerhin hast du dazu gestanden, also denke ich, dass du mit einem blauen Auge davonkommen wirst.