14-jähriger Schwägern 13-jährige. Strafen?

8 Antworten

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Abgesehen davon, dass du auf jeden Fall deiner Freundin beistehen solltest, damit eine Möglichkeit gefunden werden kann, bei der euer ungeborenes Kind nicht sterben muss, fünf Anmerkungen:

1. Dein Verhalten ist strafbar unabhängig davon, ob deine Freundin eingewilligt hat oder nicht, da unter 14-jährige im Strafrecht als unfähig zum Einwilligen in sexuelle Handlungen gelten.

2. Deshalb alles was über Küßchen und Händchenhalten hinausgeht bis zu ihrem 14. möglichst sein lassen.

3. Die Verjährungsfrist endet mit ihrem 28. Geburtstag; stell dich also auf jeden Fall mit ihr gut, selbst wenn die Beziehung zerbrechen sollte; sie könnte an einen Tag vor ihrem 28. in eine Polizeiwache reinspazieren und der ganze Ärger der Ermittlungen könnte auf dich zukommen.

4. Tatsächlich Strafe hattest du allerdings wenn nur kurzen Arrest, Sozialstunden oder Strafe auf Bewährung zu erwarten, da für dich Jugendstrafrecht gilt; eventuell auch keine, wenn man zu dem Schluss kommst, dass du nicht so recht wußtest und wissen konntest, dass dein Handeln falsch ist; ferner kann das ganz erheblich davon abhängen, wo du wohnst, je "liberaler" desto eher gäbe es wenig bis nichts; z.b. gäbe es in Berlin wohl Verfahrenseinstellung, während in Bayern Sozialstunden denkbar wären

5. Eine Strafbarkeit kann für deine oder auch ihre Eltern gegeben sein, z.b. wenn sie von euren Absichten wussten und euch dafür Pille/Kondome besorgt haben oder gar eine Übernachtung zugelassen haben; das wäre dann Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern gewesen; da kann es durchaus Geldstrafen geben (z.b. weiß ich von einem Fall Eltern brachten 13-jährige zum Arzt, damit der die Pille verschreiben kann, damit die 13-jährige gut mit ihrem 16-jährigen Freund Sex haben kann; Einstellung des Verfahrens gegen die Eltern gegen Geldauflage a 3000 Euro war das Ergebnis)

Juristisch gesehen zählt ein Person unter 14 Jahren als Kind. Du dich an und für sich also strafbar machst. Denn Sex mit Kinder zurecht verboten respektive unter Strafe gestellt ist. 

nun die Eltern werden dich entsprechend zur Anzeige bringen da das Mädchen zur Abtreibung auch die Eltern zur Zustimmung braucht.
Welche Strafe du dafür bekommst kann so nicht gesagt werden denn wenn beide es wollten kann Richter auf gegenseitiges Einvernehmen urteilen.
Falls du sie aber dazu gedrängt hattest kann es auch als Missbrauch gewertet werden und dann werden warscheinlich Sozialstunden oder noch schärfere Strafen ausgesprochen

kami1a, UserMod Light  20.08.2016, 12:31

2 meiner besten Freunde sind Anwälte - habe vorhin noch mit ihnen Tennis gespielt.

Sicher gibt es da eine strafrechtliche Relevanz mit 14 aber in der Regel wird da sehr milde geurteilt

Wußte ich auch nicht - Gruß Kami.

carn112004  22.08.2016, 12:42

Antwort fehlerhaft:

"Welche Strafe du dafür bekommst kann so nicht gesagt werden denn wenn beide es wollten kann Richter auf gegenseitiges Einvernehmen urteilen."

da es bei sexuellen Missbrauch von Kindern eigentlich unerheblich ist,

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

ob das Kind eingewilligt hat oder nicht. Auch wenn das Anbandeln vollständig vom Kind ausgeht, z.b. wenn die 13-jährige zu dem 14-jährigen nachts ins Zimmer steigt, sich auszieht und dann ihn auszieht, liegt sexueller Missbrauch von Kindern vor.

Einzig beim Strafmaß dürften es Gerichte häufig berücksichtigen, ob das ganze gegen den Willen der 13-jährigen war oder nicht, z.b. eben mit relativ milder Strafe für den 14-jährigen der da des Nachts quasi überrumpelt wird.

Ferner hat MAB82 auch richtig bemerkt, das da niemand anzeigen muss; wenn ein Sta davon erfährt, muss Sta ermitteln.

DevilToHelpYou 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 07:25

Danke!  Naja, die Eltern werden mich warscheinlich nicht anzeigen, weil ich Lange mit ihrer Tochter zusammen bin. Würde das also nur durch den FA überhaupt eine Strafrechtliche Verfolgung geben!?

MAB82  20.08.2016, 09:16
@DevilToHelpYou

Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein Antragsdelikt. Sobald das bekannt wird muss die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt aufklären.

Wäre mir auch nicht sicher ob alle die davon wussten sich dann nicht selbst auch strafbar gemacht haben.

Vermutlich würde es für beide erstmal zu einer ordentlichen Standpauke durch die Eltern kommen, und bei dem 14jährigen evtl. noch zu einer durch einen Jugendrichter.

Hallo! Die 13 - jährige ist noch strafunmündig. Der 14  - jährige hat sich strafbar gemacht aber in dem Alter kommt er wirklich noch mit einer milden Strafe davon, alles Gute.

DevilToHelpYou 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 07:23

Juhu, eine sinnvolle Antwort. Danke! Es gibt also doch noch nette Menschen