Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn die ganze Wohnung nicht isoliert ist?
Hallihallo ....
Wir leben in einer 3 1/2 Raum -Wohnung in einem 6 Parteien Haus. Jetzt wo der Winter richtig anfägt, haben wir jeden Morgen die Fenster der gesamten Wohnung beschlagen und Kondenswasser am unteren Rand der jeweiligen Fenster. Meinem Mann ist dazu aufgefallen, dass der Dachboden des Hauses überhaupt nicht isoliert ist --- die blanken Dachpfannen sind zu sehen. Und wir haben direkt die Wohnung unterm Dachboden. Unsere ganze Wohnung ist super kalt obwohl wir fast alle Nachtspeicher auf 3 stehen haben.... kann echt nicht sein alles :-( Vor allen Dingen haben wir Heizkosten bis zum Himmel und keine dementsprechende Wärme in der Wohnung ... und DAS ALLES mit einem 5 Monate altem Baby ! Sind wirklich todunglücklich und wissen keinen Rat mehr ... Wer kann helfen, bzw uns sagen welche Rechte wir haben, um uns mit unserem Vermieter auseinander zu setzen ??
Vielen Dank für die Antworten im Vorfeld. Fam. Kroll
7 Antworten
Allein die Dachpfanne zu sehen bedeutet nicht unbedingt, dass die Decke zum Dach nicht isoliert ist. Bei hohen Heizkosten und geringen Temperaturen sieht das schon anders aus. Der Vermieter ist verpflichtet einen solchen Mangel zu beseitigen, wenn er denn nachweisbar ist. Das kann im Zweifel nur ein Bausachverständiger. Das mit dem Kondenswasser liegt nämlich an Eurer schlechten Lüfttechnik, so die mögliche Argumentation des Vermieters.
Da hilft nur ausziehen. Der Vermieter ist per se nicht verpflichtet, bezüglich der Isolierung etwas zu unternehmen - der Auszug und die anschließende Notwendigkeit, bei der Neuvermietung den jetzt Pflicht gewordenen Energiepass vorlegen zu müssen, werden da aber schnell zum Umdenken führen. Solltet Ihr ansonsten gerne dort wohnen, könnt Ihr Euch ja mal mit dem Vermieter zusammensetzen, und überlegen, wie eine Isolierung evtl. gemeinsam in Angriff genommen werden könnte (hängt natürlich sehr stark vom Zustand der Vermieter-Mieter-Beziehung ab).
ein recht auf Islierung gibt es nicht. Da der Zustand schon beim Einzug vorhanden war, kann man auch nicht auf Nachbesserung hoffen. Wenn der Vermieter daran etwas ändert darf er die kompletten Kosten über eine Mieterhöhung auf den Mieter umlegen
Ist die Wohnung nicht auf 22 Grad in Wohnräumen zu erwärmen ist die Wohnung mangelhaft. Den Vermieter auf den Mangel hinweisen und Mietminderung androhen. Bei keiner Heizung in der Heizperiode dürften 100% möglich sein.
Kaum. Eher 10 - 30%, je nach tatsächlich durch Gutachter festgestellter Temperatur. Warm wird´s dadurch aber auch nicht, daher besser gleich eine andere Wohnung suchen.
Wenn die Isolierung zwischen den dachsparrenfehlt, ist zu prüfen, ob die Decke zwischen Eurer Wohnung und dem Dachboden genügend isoliert ist. Es gibt da seit einiger Zeit neue gesetzliche Vorschriften, an die sich die Vermieter zu halten haben: http://www.wohnung.com/neue-verpflichtungen-fuer-hausbesitzer/ Auf wohnung.com findest Du auch etwas zum Kondensat an den Scheiben und zum sich daraus entwickelnden Problem Schimmel.