Welche Pflichten hat ein Hausmeister alles?
Welche Pflichten hat ein Hausmeister ? Er wird schließlich von den Mietern bezahlt welche dann ja auch eine Dienstleistung verlangen können. Hat man als Mieter auch das Recht zu verlangen, dass er wöchentlich vorbei kommt und den Hausputz kontrolliert wenn andere Mieter diesen nicht machen?
8 Antworten
Nein. Du kannst dich beim Vermieter beschweren und dieser beauftragt und bezahlt den Hausmeister für die zusätzliche Arbeit. Und nur der Auftraggeber ist gegenüber dem Hausmeister weisungsbefugt. Du kannst natürlich den Hausmeister ansprechen...aber er ist nicht dein Ansprechpartner, sondern der Vermieter.
Der Vermieter sagte uns, dass der Hausmeister unser Ansprechpartner ist. Er vertritt die Wohnungsgesellschaft.
Die Leistungen des Hausmeisters sind in einem Vertrag geregelt. Dabei können Arbeiten wie Strassenreinigung, Gartenpflege, Treppenhausreinigung anfallen, die umlagefähig sind.
Kosten für Wohnungsbesichtigungen mit Mietern, Kontrolle der Ölbestände und Bestellungen, Kosten für Gartengeräte oder Geräte für Strassen-. und Hausreinigung gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten. Auch die Aufsicht bei Wartungsarbeiten ist nicht unmlagefähig. Im Einzelfall - wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist - sind Glühlampen und Glühbirnen umlagefähig. Hier aber nur die Kosten für das Material.
Ferner sind bei größeren Wohnanlagen auch die Beschriftungen der Briefkasten, der Klingel ect. nicht umlagefähig. Dies sind Verwaltungskosten. Diese trägt der Vermieter.
Hat der Hausmeister einen Pauschalbetrag mit dem Vermieter vereinbart und führt er nachweislich auch Kleinreparaturen für den VM durch, oder beseitigt Bauschäden, nimmt er Tätigkeiten wahr, die Verwaltungsaufgaben sind, dann kann je nach Umständen der Betrag des Hausmeister um bis zu 30 % gekürzt werden.
Rechnet der Hausmeister auf Stundenbasis ab, so rate ich jedem Mieter, hier Belegeinsicht vorzunehmen.
Ohnehin, wenn Hausmeisterkosten auf Nachweis abgerechnet werden, sollte man immer die Belege einsehen. In meiner Zeit in der Beratung habe ich bei 85 von 100 Fällen Kosten entdeckt ( z.B. Anschaffung Eimer, Schaufel, Gartenschere, Regale, Schreibtisch, Telefonkosten, Faxkosten, usw.) die nicht umlagefähig waren.
die Pflichten sind im Arbeitsvertrag des Hausmeisters festgehalten; Mieter können sich wegen Beschwerden an den Vermieter wenden
Genau so ist es.
Der Hausmeister arbeitet nur nach Weisung vom Vermieter, an diesen müsstest du dich wenden. Wird aber nicht viel nützen, da die Nichterledigung des Hausputzes Folgenlos bleibt. Da gibt es ein Urteil dazu, wo die Kündigung der Wohnung zurückgewiesen wurde.
Hallo, eine nicht ausgeführte Hausreinigung kann natürlich keinesfalls mit einer Kündigung angegangen werden. Aber der Mieter darf die Abrechnung um die Zeit und den Betrag kürzen, wo keine Leistung erfolgt ist.
Erfolgt überhaupt keine Leistung, obwohl der VM zugesichert hat, dass die Hausreinigung von einem Hausmeister durchgeführt wird, dann muss der Mieter den VM zur Vertragserfüllung auffrodern und kann letztlich sogar auf Kosten des VMs eine Putzfrau duchsetzen.
Dies setzt dann aber zumindest voraus, dass im Mietvertrag der Passus, dass der Hausmeister die Arbeiten übernimmt fixiert ist. Sonst hilft nur der Beweis mit einem Zeugen. Bitte vor Ort sich hier anwaltlich oder durch Mieterverein beraten lassen, wenn man dem VM die Kosten einer Putzfrau übertragen will.
"Hat man als Mieter auch das Recht zu verlangen, dass er wöchentlich vorbei kommt und den Hausputz kontrolliert wenn andere Mieter diesen nicht machen?" --> Wen juckt denn sowas? Wenn ein Dachziegel fehlt, die Toilette verstopft ist, Rohre geplatzt sind, sich Schimmel bildet usw. dann kann du den Hausmeister alarmieren. Über so Blödsinn wie einen nicht geputzten Flur wird der wohl nur laut lachen (zurecht).