Welche Nebenkosten steuerlich absetzbar?

6 Antworten

Bist Du Unternehmer und handelt es sich um gemietete Büro-/Geschäftsräume, dann alles.

Bist Du Mieter einer rein privat genutzten Wohnung, dann nur das was auf den jeweiligen Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgewiesen wurde oder was Du von der Hausverwaltung als Nachweis dafür erhalten hast.

Frist versäumt?

Eigentlich kein Problem, denn was Du in der Jahresabrechnung nachgewiesen bekommst, die Du in diesem Jahr erhältst, kannst Du auch bei der Steuererklärung für dieses Jahr ansetzen und dafür hast Du noch Zeit bis Ende Mai 2017.

Grundsätzlich kannst du erstmal alles angeben, wenn du dir unsicher bist. Die suchen sich dann schon das passende raus. Normale Nebenkosten einer Wohnung kannst du jedoch nicht absetzen.

Wenn du selbst hohe Handwerkerkosten hast, kannst du sie absetzen. Bei einer Mietwohnung ist das aber eher selten der Fall. Deine Versicherungen kannst du ebenfalls absetzen.

Nebenkostenabrechnung absetzen

Folgende Posten der Abrechnung der Nebenkosten dürfen über die Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Abrechnung zur Abgabe der Steuererklärung noch gar nicht vorliegt.

Diese Posten sind absetzbar: Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung von Haus, Treppenhaus und Dachrinnen, Winterdienst, Wärmeableser, Wartung von Lift, Heizung und Warmwassergeräten,Ungezieferbekämpfung, Schornsteinfeger, Pflegedienstleistungen, Aufwendungen für Notrufsystem (in Seniorenresidenz), Versorgung sowie Betreuung von Haustieren in eigener Wohnung, Kinderbetreuung zu Hause

Quelle: http://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/nebenkostenabrechnung-absetzen/

Das sind alle haushaltsnahe DIENSTLEISTUNGEN, die kannst du absetzen, den Rest nicht!






schleudermaxe  25.07.2016, 08:25

Bist Du sicher? Bei uns nehmen die nur die Löhne an, keinerlei Matarial wie Regenrinnen und was die Hausmeister so benötigen.

muschmuschiii  25.07.2016, 10:53
@schleudermaxe

wer lesen kann, ist schwer im Vorteil:

Reinigung von Haus, Treppenhaus und Dachrinnen

Das sind alle haushaltsnahe DIENSTLEISTUNGEN .....

Du kannst nur die haushaltsnahen Dienstleitungen steuerlich geltend machen. Das wären Lohnkosten und Sozialabgaben für z. B. den Gärtner, Schornsteinfeger und die Putze.

Dazu muß Dir der Vermieter auf Verlangen eine extra Bescheinigung ausstellen.

Wenn überhaupt dürfte der Anteil der Haftpflichtversicherung geltend zu machen sein.

anitari  24.07.2016, 14:54

Die in den Nebenkosten enthaltene Haftpflichtversicherung ist nicht die des Fragestellers, sondern die Grundstückshaftpflicht des Vermieters.

Colda 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 14:58
@anitari

Ja, das ist nicht meine private Haftpflichtversicherung!

CharaKardia  24.07.2016, 15:26
@Colda

Du kannst natürlich nur deine Kosten geltend machen und nicht die, die auf alle Hausbewohner umgelegt werden. Dazu brauchst du einen Nachweis des Vermieters.

Nightlover70  24.07.2016, 14:42

Ich gehe jetzt von einer selbst bewohnten Wohnung aus.