Nachhilfeunterricht, muss bezahlt werden?

3 Antworten

Der Vertrag, in dem der genaue Wortlaut scheinbar ein anderer ist, wurde von euch ganz offensichtlich anstandslos in dieser Form angenommen, was ihr mit eurer Unterschrift bekräftigt habt. Die Widerrufsfrist dürfte vorbei sein.

Da da Schuljahr nicht plötzlich endet, dürfte auch kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen.

Warum solltest du? Das ein Schuljahr irgendwann endet ist keine Überraschung. Das dann die Klasse gewechselt wird ebenso wenig. Ein Vertrag lesen bevor man ihn unterschreibt sollte klar sein.

Ich glaube kaum, das ist ja nichts was Plötzlich kommt. Ihr wustst ja schon bei Vertragserstellung, das sie dann in dem Zeitraum natürlich in die nächste Klasse wechselt.

DIICO 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 09:30

Hallo, nicht ganz. Wir haben immer von einem Schuljahr geredet gehabt und das wurde auch immer in den Mund genommen, nur jetzt schauen wir aufgrund von Corona genauer in den Vertrag, und stellen fest, dass nicht Schuljahr sondern ein Jahr festgehalten wurde.