Nachhilfeunterricht, muss bezahlt werden?
Guten Tag liebe Gutefrage-Community,
wir haben für unsere Tochter einen Vertrag abgeschlossen, welche ein Jahrl läuft. Jetzt stellen wir grad fest - selbstverständlich zu spät, denn der Vertrag läuft seit ein paar Monaten - dass, das Schuljahr bald zu ende ist, und dann meine Tochter eigentlich keine Nachhilfe mehr braucht.
Im Vertrag steht, dass der Stoff der 8. Klasse durchgesprochen und vertieft wird. Nächstes Jahr, dahin ist es nicht mehr lange, ist meine Tochter in der 9. Klasse.
Habe ich aufgrund des Klassenwechsels ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Der Vertrag, in dem der genaue Wortlaut scheinbar ein anderer ist, wurde von euch ganz offensichtlich anstandslos in dieser Form angenommen, was ihr mit eurer Unterschrift bekräftigt habt. Die Widerrufsfrist dürfte vorbei sein.
Da da Schuljahr nicht plötzlich endet, dürfte auch kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen.
Warum solltest du? Das ein Schuljahr irgendwann endet ist keine Überraschung. Das dann die Klasse gewechselt wird ebenso wenig. Ein Vertrag lesen bevor man ihn unterschreibt sollte klar sein.
Ich glaube kaum, das ist ja nichts was Plötzlich kommt. Ihr wustst ja schon bei Vertragserstellung, das sie dann in dem Zeitraum natürlich in die nächste Klasse wechselt.
Hallo, nicht ganz. Wir haben immer von einem Schuljahr geredet gehabt und das wurde auch immer in den Mund genommen, nur jetzt schauen wir aufgrund von Corona genauer in den Vertrag, und stellen fest, dass nicht Schuljahr sondern ein Jahr festgehalten wurde.