Welche Macht hat ein gesetzlicher Betreuer?
Welche Macht hat eigentlich so ein gesetzlicher Betreuer über einem, und kann dieser durchaus sich auch in private Dinge wie Beziehungen und ähnliches einmischen? Kann der auch über das ganze Privatleben entschieden und walten? Oder kann er das nur mit speziellen Vollmachten?
4 Antworten
Ein Bekannter von mir ist seit Jahrzehnten Berufsbetreuer. Er betreut verschiedene Leute - für manche regelt er ausschließlich finanzielle oder gerichtliche oder die Pflege/Unterbringung in Heimen betreffenden Angelegenheiten, für manche wiederum das ganze Leben und für manche die Dinge, "die sie selbst nicht mehr in den Griff bekommen", weil jemand etwa von minderer Intelligenz ist und zwar soweit klar kommt, aber für gewisse Fragen einen kundigen Ansprechpartner braucht - die Bandbreite ist groß, aber die Aufgabengebiete sind klar abgesteckt.
Es kommt auch darauf an, wie der Betreuer Zeit investieren kann und wie ernst er sein Handeln nimmt: Ein psychisch auffällig gewordener, inzwischen wieder autark lebender Jugendfreund von mir hatte etwa zeitweise einen gerichtlichen Betreuer, der sein Einkommen als Anwalt mit schlecht laufender Kanzlei aufzubessern versuchte indem er zeitgleich 50 Leute betreut hat und nur Aktenzeichen und Nummern vor sich hatte, das Geld kassierte und nix groß tat bzw. auf den man sich im Ernstfall nie verlassen konnte. Nach dem Tod des Vaters hatte ich dann die "Ehre", aus Gutmütigkeit diese Sache zu koordinieren - mit dem Typen geriet ich am Telefon mehrfach wegen Kleinigkeiten aneinander und habe dann bewirkt, dass ein anderer Betreuer eingesetzt wird. Der Bekannte von mir wiederum, der Betreuer ist, betreut nur wenige Personen, diese aber auch als Freund und Kumpel, mit denen er auch mal Ausflüge unternimmt und Konzerte besucht.
Welche Macht der Betreuer hat, bestimmt letztlich auch der Betreute selbst durch sein Handeln, Denken und seine eigene Verfassung sowie ggf. schriftliche Ausarbeitungen (Vollmachten) - der Betreuer macht nur, was er darf und macht sich strafbar, wenn er etwa Konten plündert (gab es alles schon). Wichtig ist immer, dass die Chemie stimmt.
Er ist der gesetzliche Vertreter in den in Beschluss benannten Bereichen!
Es kommt auf die Art der Betreuung an. Das ist völlig unterschiedlich.
Es gibt unterschiedliche Arten der Betreuung. Das wird richterlich angeordnet und kann auch nur Teilbereiche, z.B. die Finanzen, betreffen.
Wenn du zum Beispiel minderbegabt bist, also auf dem Stand einer Zwölfjährigen bist
Kann er zum Beispiel den Umgang mit bestimmten Männern verbieten.
Wie meinst du das?