Welche Gewinnbeteiligung bei stiller Gesellschaft ist fair?
Ich habe ein Einzelunternehmen und ein stiller Gesellschafter möchte sich daran beteiligen. Er bringt eine Einlage ein und möchte 50 % Beteiligung am Gewinn. Ich zahle mir praktisch jeden Monat einen Lohn aus und was danach übrig bleibt wird je zur Hälfte aufgeteilt. Ist das fair und umsetzbar? Welche Gewinnausschüttungen sind denn sonst so üblich und steuerlich überhaupt rechtens? Trotz Beratung durch einen Steuerberater bin ich leider auch nicht wirklich schlauer geworden :-) Würde mich über eure Erfahrungen und Tipps freuen. Danke.
3 Antworten
Puh, das ist nicht so einfach zu beantworten. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
1.
Wie viel bringst du in die Firma ein? Schließlich haftest du auch mit deinem Privatvermögen.
Wie viel bringt der Gesellschafter mit ein?
Du trägst immerhin das Risiko eines Totalverlustes. Der stille Gesellschafter nur seine Einlage.
Beispiel:
Du bringst 50.000 Euro ein, der Gesellschafter 5.000. Dann wäre eine Gewinnverteilung von 50% total daneben.
Ich würde die Gewinnverteilung im Verhältnis zur Einlage bzw. zur Tragung des Risikos setzen. Du trägst auf jeden Fall ein größeres Risiko als er.
2.
Wie sieht es mit Reinvestitionen aus? Wenn ihr den Gewinn auszahlt, könnt ihr nicht Reinvestieren. Deswegen macht es ggf. keinen Sinn, den Gewinn voll auszuzahlen. Das solltet ihr klären. Das kommt natürlich auch auf die Art des Geschäftes an.
Ist das klar, was ich beschrieben habe?
Das hängt auch von der Risikoneigung und dem Geschäftsmodell ab.Ich würde einen Unternehmensberater zu Rate ziehen.Auch der Lohn den Du erhältst,muß der Aufgabe,der Position,dem Status angemessen sein.Wärest Du haftender Gesellschafter und führst die Geschäfte,gehst Du ein Wagnis,ein Risiko ein.Das muß sich niederschlagen.
Die Gewinnbeteiligung entspricht üblicherweise dem Kapitalanteil. Wenn er 50% des Eigenkapitals einbringt ist eine entsprechende Gewinnausschüttung auch fair.
Bei einem Einzelunternehmen nicht, weil der Inhaber auch mit seine Privatvermögen haftet. Das tut der andere Investor nicht.