Wie in eine GmbH beteiligen, Gewinnbeteiligung, oder, ...?

4 Antworten

Kommt ja auch ein wenig darauf an wie alt du bist.

Du musst ja kein Gesellschafter sein um Geschäftsführer zu werden.

Sprich steig als Geschäftsführer ein, um dann über Bonus Vereinbarungen oder andere Dinge deine Kapitalanlage nach und nach zu erhöhen. Und parallel den scheidenden Gesellschafter auszahlen.

Kannst natürlich auch nen Darlehen aufnehmen. 

Generationswechsel in Firmen sind kein leichtes Thema und man kann viel falsch machen. Es sind nicht viele seit Jahrzehnten bestehende mittelständische Unternehmungen daran gescheitert.

Vielleicht einfach zu dritt mal beraten lassen. Es gibt einige Personen die sich damit beschäftigt haben. Ein Prof. von mir damals an der Hochschule hat viele Unternehmen dazu beraten, größere und kleinere. 

Es gibt glaub ich auch eine staatliche Stelle dafür die Mittelständler dazu beraten. Einfach mal bei der IHK oder Handwerkskammer nachfragen.

ber61 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 09:05

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich bin 54 Jahre. Habe mich inzwischen auch etwas belesen. Es ist doch nicht so einfach wie gedacht. Werde mich richtig informieren und beraten lassen müssen.

Also grundsätzlich wüsste ich gerne einmal, warum beide Gesellschafter 200 TEUR als Anteil hinterlegt haben? ;o) Bei einer GmbH sind 25 TEUR als Einlage vorgeschrieben, dass heisst, 12.5 TEUR für 2 Gesellschafter, wenn sie eine 50%ige Beteiligung wollen. Da es in deinem Fall nun etwas anders ist, kannst du eine Gewinnbeteiligung vorschlagen, die wie eine Rente dient. Natürlich könntest du auch fragen, ob du die 200 TEUR als Privatkredit von dem ausscheidenden Gesellschafter bekommst, den du dann in monatlichen Raten an ihn abträgst. Es ist auch möglich, eine vertragliche Übereignung des Anteils, also ein Anteilskaufvertrag, abzuschließen. Darin sollte aber der ausscheidende Gesellschafter unbedingt festhalten, dass er einen monatlichen Betrag X bekommt, der als Rente/Gewinnbeteiligung/Darlehensrate gesehen wird, bis die 200 TEUR abgegolten sind. Natürlich sollte auch das Ableben in Betracht gezogen werden. Dafür müsstet ihr dann eine Einigung finden.

Hoffe das hat ein bisschen geholfen.

ber61 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 09:27

Hallo, die 400 T€ sind nicht hinterlegt sondern zur Zeit cash vorhanden, erwirtschaftet. Die Firma machte bisher alle Aufträge ohne Finanzierungen. In den letzten Jahren habe ich auch größere Aufträge bis 1,5 Mio gemacht, da ist etwas "hängen" geblieben. Prinzipiell sieht es so aus, dass selbst ich den Betrag, wie auch immer, aufbringen müsste. Es geht auch mehr darum, wie ich die Höhe gegenüber den anderen Gesellschafter etwas "senken", oder mich besser positionieren kann. Ich will mich hier nicht selber loben, aber ich (und die anderen) wissen, daß es ohne mich nicht weiter gehen wird. Ich bin aber nicht der Typ, der das auch "raushängen" lässt.
Die Firma soll aber weiter gehen, da der andere Eigentümer auch erst 50 Jahre ist. Wie gesagt, ist er leider nicht so fit, wirklich in allen Belangen. Er hat aber das Geld. Wir haben uns jetzt auch einen guten Namen in der Branche erarbeitet.

Aber, ich denke ich muss mich mit den GmbH Gesetzen erstmal beraten lassen. Das ist der größere Knackpunkt. Vielen Dank.

DerGordy  25.06.2015, 23:15

25000 € sind die Mindestkapitaleinlage für eine GmbH nach fünf Jahren. Zur Gründung reicht auch weniger. 

Naja ... beschäftige Dich bitte erst mal mit dem GmbH Recht. Das ist nicht ohne und auch mit Risiken verbunden. Auch wenn in einer GmbH die Haftung auf die Höhe der Anteile beschränkt ist, sind die Teilhaber oft auch in der Situation, mit Ihrem Privatvermögen in voller Höhe haften zu müssen.

Zum Einsteigen: der andere Teilhaber könnte zunächst auch einen Anteil zusätzlich übernehmen. Dann hast Du zwar nicht 50% der Stimmrechte, wärest aber Teilhaber. Du könntest einen Investor finden, der nicht an der GmbH teilhaben möchten, aber eine Art stiller Teilhaber sein kann. Du kannst zur Bank gehen und Dir das Geld leihen (wenn die Bilanz vernünftig aussieht, sind die Chancen auch ganz gut. Du wärest dann eine Art EXistenzgründer, dafür gibt es verschiedene Arten der Unterstützung), .... Der andere TH kann auch alle Anteile übernehmen und Dich als GF einstellen :-), das geht auch mit Gewinnbeteiligung. Die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung sind weitläufig. Ein GF ist aber kein normaler Angestellter. Auch da solltest Du Dich beraten lassen.

Viel Erfolg

ber61 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 09:33

... ja, das Gmbh Recht, muss mich jetzt damit wohl oder übel beschäftigen.

Existenzgründung werde ich nicht mehr bekommen. Ich bin Freiberufler, habe den Zuschuss bekommen. Jetzt arbeite ich zu 75 % für die Firma, habe mich anstellen lassen wegen der lästigen Scheinselbstständigkeit, und den Rest noch für andere Firmen die ich von früher kenne. Das wird dann wohl flach fallen.

Um einen Geschaeftsfuehrungsvertrag fuer die Technische Leitung abzuschliessen, brauchst du nicht Gesellschafter der GmbH zu werden. Vielleichst kannst du auch die geforderte "Rente" aus deinem dann sicher hoeheren Gehalt abzweigen.

ber61 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 09:41

...ja, vielleicht verzichte ich auf die Anteile und nehme ein höheres Gehalt mit Gewinnbeteiligung.

Eigentlich ist nur so ein blöder Beigeschmack, dass ich zu 95 % die Hauptarbeit machen werde (nicht nur technisch) und den "Chef" mit "durchziehen" muss. Aber daran werde ich mich wohl gewöhnen müssen. :-) Danke