Welche Gewerbe melde ich an, Minigewerbe/Teilgewerbe/Kleingewerbe?
Hallo,
ich möchte mich gerne "selbstständig" machen.
Bzw nebenbei neben meiner Arbeit (fest angestellt, bereits mit dem Chef geklärt) Armbänder herstellen und verkaufen.
Mein Jahresumsatz wird sehr klein sein, 4 Armbänder im Monat nehme ich an, das wären je nach Armband ein Umsatz von 100€ im Monat, Gewinn noch weniger.
Also quasi nichts. Ich möchte es aber korrekt machen.
Was melde ich dann wo an? Versteuern muss ich dann ja wahrscheinlich nichts, bei grad mal 1200€ Umsatz im Jahr.
2 Antworten
Es gibt eine Gewerbeanmeldung, die wird beim Gewerbeamt gemacht. Je nach Stadt 30-50€ und fertig. Beim Finanzamt kannst du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG beantragen. Dann bist du bis zu einem Bruttojahresumsatz von 17.500€ von der Gewerbesteuer befreit. Darfst keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, kannst aber auch keine Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltent machen.
Tipp: Besuche einen Kurs für Existenzgründer. Dort erfährst du die grundlegenden Dinge von Gewerbe und Selbstsändigkeit.
Ja ne ist klar.
Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung: Ist man mit Beginn der Selbstständigkeit und den entsprechenden Voraussetzungen automatisch Kleinunternehmer?
Für die Kleinunternehmerregelung entscheiden Sie sich freiwillig. Ihnen obliegt es, ob Sie diese Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Sind die Voraussetzungen gegeben, können Sie als Kleinunternehmer tätig werden, müssen es aber nicht.Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem Sie Angaben zu Ihrem Verfahren bezüglich der Umsatzsteuer machen müssen. Verzichten Sie auf die Kleinunternehmerregelung, sind Sie aber für die nächsten 5 Jahre an Ihre Entscheidung gebunden.
Hi,
Gewerbeschein beim Gewerbeamt = 30 €
Umsatz: Kleinunternehmer
Du must aber schauen, wie der Verdienst ist von deinem "normalen" Job!
VG
Fox
Die Kleinunternehmerregelung beantragt man nicht. Entweder man ist Kleinunternehmer, oder man ist es nciht.
Aber wer Kleinunternehmer ist, kann die Regelbesteuerung beantragen.
Also braucht die Fragerin im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nur den erwarteten Umsatz angeben udn ist automatisch Kleinunternehmer.