Welche Fristen muss mein Vermieter einhalten?
Hallo zusammen, mein Vermieter gibt immer nur sehr kurze Ankündigungsfristen für Wartungsarbeiten an oder jetzt aktuell der Einbau der Rauchmelder. Das dies all seine Notwendigkeit hat, da will ich gar nicht drüber diskutieren, aber eine Ankündigungsfrist von 2-3 Tagen für eine Wartung finde ich eine Unverschämtheit. Es kam sogar schon vor, dass ich Nachmittags nach Hause kam und dann ein Zettel im Hausflur hing, dass am nächsten Morgen die Wartung stattfindet. In der Kürze der Zeit kann man ja gar nicht reagieren und auf der Arbeit abklären, dass man an dem Tag später zur Arbeit kommen kann. Gerne sind solche Ankündigungen auch mitten in der Urlaubszeit (Ferien), so dass man davon gar nichts erfährt. Dann wird mit höheren Kosten gedroht, wenn man zu dem angegeben Termin nicht zu Hause ist.. Daher meine Frage, welche Fristen muss der Vermieter mindestens einhalten für solche Wartungsarbeiten, die nicht zwingend an Tag X notwendig sind und muss er Alternativtermine nennen ohne direkt dafür höherere Kosten zu veranschlagen? Für die Rauchmelder wären das mal eben 49 € zusätzlich. Für das Geld kann ich die auch direkt kaufen und selbst anbringen.
4 Antworten
Falls die Rauchmelder von Techem, Ista o. ä. kommen, hat der Vermieter kaum eine Chance, Dir das frühzeitig anzukündigen, denn er bekommt die Termine auch oft kurzfristig genannt. Gleiches gilt für das Ablesen, falls dafür jemand in Deine Wohnung kommen muss.
Unverschämt ist es nicht. Unverschämt vom Vermieter wäre es eher, wenn er seinen Verpflichtungen gar nicht nachkommen würde.
Du hast bei solchen Sachen immer die Möglichkeit, den Termin abzulehnen und Ersatztermine vorzuschlagen. Aber ganz verweigern kannst Du das natürlich nicht.
Ums ganz verweigern geht es ja auch nicht. Hat ja seine Richtigkeit, nur sind das für mich Termine, die man längerfristig planen kann und wenn er nur ne Vorankündigung macht, dass es im Laufe des Dezembers macht. Dann kann man sich ja schon mal darauf einstellen. Und wie ich meinen Vermieter kenne, wird das ein Rauchmelder sein, den man in jedem Baumarkt bekommt, den ich auch selbst anbringen kann. Geht mir auch mehr um die Ersatztermine, ob er mir dadurch höhere Kosten berechnen darf.
... natürlich kann ein Mieter, wenn denn der Gesetzgeber dieser Tat zustimmt und er auch die Haftung übernimmt, wenn denn die Leichen vor der Tür liegen.
Ich kenne bisher in meinem Bestand keinen, der mir so eine Bestätigung, die ja gerichtsfest sein muß, gibt.
Und Fristen von rd. einem Tag durfte ich auch noch nicht erleben. Da kann also etwas nicht stimmen.
Allgemein hat der Vermieter nicht Termine festzulegen sondern zu vereinbaren, da der Mieter Besitzer der Wohnung ist und das Hausrecht hat. Das bedeutet, der Mieter entscheidet, wer wann und warum seine Wohnung von Anderen betreten werden darf.
Ablesungen von Messgeräten sind mindestens 1 bis 2 Wochen vorher in Textform anzukündigen. Ist dem Mieter die Whrnehmung nicht möglich, hat er das Recht, einen kostenlosen Ersatztermin zu vereinbaren.
Das gilt so auch für die Installation der Rauchmelder-
Die Wartungsfristen muß der Vermieter ja mit einer Firma aushandeln, deshalb bekommst Du einen Termin vorgegeben, den Du aber jederzeit absagen kannst, wenn er Dir nicht möglich ist, wahrzunehmen. Zusätzliche Kosten dürfen aber nicht entstehen.