Die Ex Frau meines Freundes, die gemeinsam mit den zwei volljährigen in Ausbildung befindlichen Kindern in einem Haushalt lebt, verschleppt trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung die Auskunfts- und Belegpflicht, um eine Abänderung / Minderung des Unterhalts berechnen zu können.
Zuerst lag keiner der angekündigten Einkommensbelege bei dem Schreiben des gegnerischen Anwalts bei. Erst nach wiederholter Aufforderung wurde dem nachgekommen. Aber nur ein Beleg (statt 12) beigefügt.
Auch der Ausbildungsnachweis der unterhaltsberechtigten Tochter wurde bereits zweimal angefordert, im 2. Schreiben dann angekündigt, aber wieder nicht den Anlagen beigefügt.
Zudem fehlen angeforderter Steuerbescheid und Kontoauszüge.
Wir haben den Verdacht, dass die wahrscheinlich höheren Einkünfte der Kindsmutter so verschleiert werden sollen, um höheren Unterhalt geltend machen zu können. Oder gar Anwaltskosten in die Höhe getrieben werden sollen, durch die lang andauernde, aber erfolglose Korrespondenz.
Da der Kindsvater zudem derzeit im Rückstand ist wurde regelmäßig mit der angeblich vorliegenden Titulierung und der Vollstreckung gedroht, aber nichts dergleichen passiert. Titel wird nicht vorgelegt, die Vollmacht der Tochter wurde erst dem dritten Schreiben des gegenerischen Anwalts angefügt.
Wir haben durchaus berechtigte Zweifel an der Aufrichtigkeit der anderen Partei. Die Mutter hatte schon versucht, den Unterhalt bar zu erhalten, damit dieser nicht beim Leistungsbezug des Jobcenters zum Tragen käme (wurde aber verweigert, das war auch schon 2017).
Trotz ihr vorliegender gerichtlicher Vereinbarung aus 2016 machte sie privat einen höheren Anspruch geltend. (350 € lt. Vereinbarung, sie verlangte 430 €, die der Vater mangels vorliegender Vereinbarung auch zahlte, trotz längst eingetretener Volljährigkeit beider Töchter)
Die verbliebene noch unterhaltsberechtigte Tochter hat eine weiterführende Schulausbildung bereits abgebrochen und erst nach mehrmonatiger Verzögerung angeblich eine kostenpflichtige, schulische Ausbildung begonnen. Wie gesagt, fehlt auch hier der Nachweis.
Zusätzlich behauptet man nun, er habe an einem Bafög Antrag nicht mitwirken wollen (er wurde nie gefragt und Eltern müssen hier auch keine Unterschrift leisten, außerdem entfällt das Sorgerecht mit 18).
Für uns macht dieses Vorgehen keinen Sinn. Denn wenn der Anspruch doch berechtigt und tituliert wäre, wieso verweigert man dann die Belege/Auskunft?
Gibt es noch Möglichkeiten die Auskunft zu erzwingen?
Vielen Dank für deine Antwort.
Mir geht es genau darum, ob die Antwort ungültig ist? Es handelt sich hier um keine Zustimmung, sondern um eine Ablehnung zur Zustimmung zur Einbenennung. Dieses Antwortschreiben enthält also ein Veto, sodass man einen Antrag bei Gericht einreichen muss auf Ersetzen der Zustimmung zur Einbenennung.
Und die Frage wäre ja dann weiter, welche Folgen hat dies für den Antrag, den man bei Gericht einreichen muss, wenn die Gegenseite meint, sie müsse
Also welche Folgen hat dies für den Antrag? Wird das Gericht dies zur Kenntnis nehmen und sich weiter nichts dabei denken. Oder hat es dazu eine eigene Haltung usw.
Ob man jetzt mit dem Brief zur Polizei gehen soll mit dem Verdacht auf Fälschung einer Unterschrift dies weiß ich leider nicht.