Welche Folgen wenn Antwort zur Zustimmung Einbenennung gefälscht ist?
Angenommen man sendet an den Kindsvater (inzwischen geschieden) eine Aufforderung zur Zustimmung der Einbenennung eines gemeinsamen Kindes und man erkennt, dass die Unterschrift nicht vom Kindsvater sein kann, sondern von z.b. seinen Eltern gefälscht wurden.
Kann dies irgendeine Bedeutung/Folge haben, wenn man den anderen Elternteil immer vor so einem Antrag auf Ersetzen der Zustimmung zur Namenserteilung auffordern muss und die Antwort eine höchst wahrscheinlich gefälschte unterschrift enthält?
Also kann dies Auswirkungen auf den eigentlichen Antrag bei Gericht haben? Zumindest aus Sicht des Kindsvaters?
1 Antwort
Fragst Du jetzt im Ernst, ob eine gefälschte Unterschrift Konsequenzen hat?
Ja, natürlich oder meinst Du etwa, es ist völlig egal, ob eine Unterschrift echt ist oder nicht? Die Zustimmung ist natürlich ungültig
Natürlich ist grundsätzlich alles ungültig, wenn eine Unterschrift gefälscht ist - ist das denn nicht klar
Doch das ist klar. Doch welche Auswirkungen hat es auf den Atrag bei Gericht? Es geht letztendlich nur um die weitere Handhabung mit dem Antwortschreiben der Gegenseite.
Vielen Dank für deine Antwort.
Mir geht es genau darum, ob die Antwort ungültig ist? Es handelt sich hier um keine Zustimmung, sondern um eine Ablehnung zur Zustimmung zur Einbenennung. Dieses Antwortschreiben enthält also ein Veto, sodass man einen Antrag bei Gericht einreichen muss auf Ersetzen der Zustimmung zur Einbenennung.
Und die Frage wäre ja dann weiter, welche Folgen hat dies für den Antrag, den man bei Gericht einreichen muss, wenn die Gegenseite meint, sie müsse
Also welche Folgen hat dies für den Antrag? Wird das Gericht dies zur Kenntnis nehmen und sich weiter nichts dabei denken. Oder hat es dazu eine eigene Haltung usw.
Ob man jetzt mit dem Brief zur Polizei gehen soll mit dem Verdacht auf Fälschung einer Unterschrift dies weiß ich leider nicht.