Welche folgen hat ein Handydiebstahl vor Gericht?
Hallo, ich bin 15 jahre alt und habe vor 3 Monaten in der Schule ein Handy geklaut! Es sollte eigentlich nur ein Scherz sein und ich habe es am nächsten Tag wieder abgegeben! Aber die Lehrer habe Irgendwie mitbekommen das ich das war und ich bakam eine Anzeige. Daraufhin hat mich ein Polizist verhört. Dieser aber Meinte das das verfahren eingestellt wird. Doch jetzt habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen in dem steht:" aus der Umhängetasche der Geschädigten deren Mobiltelefon iPhone 6 im Wert von ca. 600€ , um es für sich selbst zu behalten!" Aber ich wollte es ja garnicht selber Behalten das ist das Problem! Ich wollte nur mal Wissen was mir jetzt für Strafen drohen habe übrigenz schon eine Vorstrafe wegen Beteug aber zu dem Zeitpunkt war ich erst 13...
Schonmal danke im vorraus
8 Antworten
Du wolltest es aus der Tasche nehmen und behalten.
Da das eine Wiederholungstat ist, wirst du wohl kaum mit einigen Stunden
Sozialarbeit davon kommen.
Das wird der Richter entscheiden.
Schlechter Scherz.
Ein Wert von 600 Euro ist schon was, das ist keine Bonbontüte, die man einfach mal so aus Jux versteckt.
Warum hast du denn das teil genommen? Kannst du das Gericht davon überzeugen, das es nur ein dummer Scherz war?
Was nun der Richter sagt, das weiß keiner von uns. Kannst mit einer Ermahnung davon kommen oder du bekommst Sozialstunden.
Übrigens: Mit 13 hast du bestimmt keine Strafe bekommen, dann da warst du noch gar nicht strafmündig.
In dem Alter (leider) so gut wie gar keine Folgen. Soll aber keine Aufforderung für weitere Verbrechen sein.
Wenn Du es nicht behalten wolltest, solltest Du haarklein schildern, was Dir im Kopf so rumgegangen ist. Denn ein Diebstahl ist nur dann ein Diebstahl, wenn es eine sogenannte "Zueignungsabsicht" gab. Fehlte dir, kann man Dich auch nicht bestrafen. Der Begriff "Absicht" zeigt schon, dass es sehr auf Glaubwürdigkeit ankommt, denn niemand kann Dir in den Kopf gucken.
Sollte man Dir nicht glauben, wirst Du vermutlich so einige Sozialstunden ableisten müssen. Über einen Eintrag im Führungszeugnis musst Du Dir aber keine Gedanken machen, den wird es definitiv nicht geben.
Aber ich wollte es ja garnicht selber Behalten das ist das Problem!
Komm, hör auf - wer soll das denn glauben...
Erzähl das einem Jugendrichter jedenfalls lieber nicht, denn dann hast Du ganz schlechte Karten - mit einer Vorstrafe wegen Betrugs glaubt Dir das kein Mensch.
Wenn Du einsichtig bist und Reue zeigst, kommt Du in jedem Fall besser dabei weg als wenn Du eine absolut unglaubwürdige Geschichte erzählst.
Meistens werden Diebstähle bei Jugendlichen mit Ableisten von
Sozialstunden bestraft. Im Wiederholungsfall, sollten Sozialstunden nicht
helfen, kann es schon mal zum Jugendarrest kommen.
Jeder Jugendrichter entscheidet anders - kommt sehr darauf an, welchen Eindruck Du machst