Muss ich ein Geschenk zurückgeben?
Hallo alle zusammen,
ich habe ein großes Problem. Vor ungefähr einen Monat lernte ich einen Typ aus dem Internet kennen und wir waren kurzzeitig zusammen. In der Zeit schenkte er mir einen Laptop (mit der Begründung : den könnte ich haben, er hat noch einen Besseren). Wirklich geschenkt um mich zu beeindrucken, nicht geliehen !
Dann kam es das wir uns in den 1-2 Wochen die wir zusammen waren gestritten haben und uns auch trennten. Der Herr ist 37 Jahre alt und hat einen Beruf in dem er gut verdient. Nach fast 2 Wochen Funkstille meldete er sich wieder das er mich zurück möchte und wieder mit mir zusammen sein will. Ich hatte aber schon am Tag des Schlussmachens mit ihm abgeschlossen und lehnte heute ab.
Nun sagt er das wenn ich nicht zu ihm zurückkomme, das er den Laptop wiederhaben will und mich verklagt wenn ich ihn diesen nicht geben würde. Gleichzeitig behauptet er, den Laptop hätte er mir nur geliehen für die Zeit die wir zusammen sind. Wenn ich den Laptop behalten will, solle ich ihn mir "verdienen". Ich sehe es so, er hat ihn mir in damals in meine Wohnung gebracht und gesagt, hier, schenk ich dir. Dann sagte er, wenn ich ihm gestatte das er mich noch einmal sehen kann, dürfte ich den Laptop haben, er will sich nur aussprechen. Komisch das er das nicht übers Internet kann.
Als ich dann sagte das ich ihn nicht sehen will und der Laptop wie gesagt geschenkt war wurde er böse und fing mir an zu drohen. Er setzte mir eine Frist bis zum 15.11.2012 und würde einen Mahnbescheid schicken und mich zum Amtsgericht schicken. Es sei denn ich würde einem Treffen zustimmen und mit ihm reden. Mittlerweile wirkt er aber wie ein durchgeknallter Psycho auf mich und die Drohung kommt mir wie Erpressung oder Nötigung vor ! Bei nem Treffen könnte mir wer weiß was passieren !
Was kann ich nun tun ? Und kann ich den Laptop behalten ? Soll ich zum Anwalt gehen ? Oder seine Drohung einfach ignorieren ? Das dumme ist, er weiß wo ich wohne...
Für Rat wäre ich sehr dankbar ;-)
13 Antworten
Schenkungen können rechtich sehen nur bei sogenannter grober Undankbarkeit rückgängig gemacht werden. Ein Beispiel wäre hierfür eine Schenkung innerhalb einer Beziehung oder Ehe mit anschließender Untreue oder anderer Demütigung.
Lass ihn reden, er soll erstmal beweisen, dass es keine Schenkung war wenn er einen Prozess anstrebt. Darüber hinaus wird er dir nur drohen wollen und sicher nicht die Nerven, das Zeit und das Geld in einen Prozess investieren wollen.
"§ 530 Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat. "
du solltest den laptop einfach zurückgeben. achtung daten löschen.
ich denke, wenn irh nicht zusammengewesen wärt, hätte er dir den laptop nicht egschenkt, von daher ist es sein gutes rehct, wenn er ihn zurückbekommt
Eben, es ist seine Schuld. Wer schenkt einer Frau nach einer Woche Beziehung schon einen Laptop ? Selber Schuld oder nicht ? Er hätte ihn mir ja nicht schenken müssen. Und es war klar das die Beziehung nicht gut geht. ich 20, er 37
also ich kann dir mit sicherheit sagen, dass eine schenkung nicht rückgänging gemacht werden kann, da zu dem zeitpunkt an dem die schenkung stattgefunden hat, der schenker und der beschenkte mit dem übergang des Guts/Geschenks einverstanden waren.
aber wenn der typ wirklich so komisch drauf ist, würde ich vielleicht doch einmal zum anwalt gehen und nachfragen wies mit der rechtslage in diesem fall aussieht.
Also, wie es juristisch aussieht mit der Schenkung, weiß ich nicht.
Ich verstehe aber auch nicht, wieso Du so auf das Formale pochst. Du bist doch vor der 1-2 wöchigen Beziehung auch ohne den Laptop ausgekommen, oder? Da wirkt der Hinweis auf den "37-jährigen Herrn, der gut verdient" ein bisschen kindisch, so als hättest Du, weil Du evtl. weniger Geld hast, jetzt ein unverbrüchliches moralisches (nicht juristisches!) Recht auf den Laptop.
Ich würde ihm das Ding zurückschicken oder irgendwie organisieren,n dass er es zurückbekommt, ohne dass Du ihn treffen musst, und gut ist. Wenn er danach nicht Ruhe gibt, kannst Du Dir immer noch was überlegen, was in Richtung Anwalt geht.
Hast du irgendetwas schriftlich (selbst wenn es nur ein Chatlog ist) mit dem die Schenkung bestätigt wird? Ansonsten stet es Aussage gegen Aussage und die Aussichten ziemlich mäßig, egal ob mit oder ohne Anwalt.
Auch wäre bei einer Schenkung der Grund der Trennung von Belang. Unter Umständen kann diese aus groben Undank wieder eingefordert werden. Aber das muss ein Rechtsexperte bewerten.
Das ist nicht sein gutes Recht. Es war seine freie Entscheidung den Laptop zu verschenken und eine Beziehung ist hierbei rechtlich nicht relevant.