Muss ich ein Geschenk zurückgeben?

13 Antworten

Schenkungen können rechtich sehen nur bei sogenannter grober Undankbarkeit rückgängig gemacht werden. Ein Beispiel wäre hierfür eine Schenkung innerhalb einer Beziehung oder Ehe mit anschließender Untreue oder anderer Demütigung.

Lass ihn reden, er soll erstmal beweisen, dass es keine Schenkung war wenn er einen Prozess anstrebt. Darüber hinaus wird er dir nur drohen wollen und sicher nicht die Nerven, das Zeit und das Geld in einen Prozess investieren wollen.

"§ 530 Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat. "

http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

du solltest den laptop einfach zurückgeben. achtung daten löschen.

ich denke, wenn irh nicht zusammengewesen wärt, hätte er dir den laptop nicht egschenkt, von daher ist es sein gutes rehct, wenn er ihn zurückbekommt

anonlikestrains  05.11.2012, 21:33

Das ist nicht sein gutes Recht. Es war seine freie Entscheidung den Laptop zu verschenken und eine Beziehung ist hierbei rechtlich nicht relevant.

xCrystalx 
Beitragsersteller
 05.11.2012, 21:37
@anonlikestrains

Eben, es ist seine Schuld. Wer schenkt einer Frau nach einer Woche Beziehung schon einen Laptop ? Selber Schuld oder nicht ? Er hätte ihn mir ja nicht schenken müssen. Und es war klar das die Beziehung nicht gut geht. ich 20, er 37

also ich kann dir mit sicherheit sagen, dass eine schenkung nicht rückgänging gemacht werden kann, da zu dem zeitpunkt an dem die schenkung stattgefunden hat, der schenker und der beschenkte mit dem übergang des Guts/Geschenks einverstanden waren.
aber wenn der typ wirklich so komisch drauf ist, würde ich vielleicht doch einmal zum anwalt gehen und nachfragen wies mit der rechtslage in diesem fall aussieht.

Also, wie es juristisch aussieht mit der Schenkung, weiß ich nicht.

Ich verstehe aber auch nicht, wieso Du so auf das Formale pochst. Du bist doch vor der 1-2 wöchigen Beziehung auch ohne den Laptop ausgekommen, oder? Da wirkt der Hinweis auf den "37-jährigen Herrn, der gut verdient" ein bisschen kindisch, so als hättest Du, weil Du evtl. weniger Geld hast, jetzt ein unverbrüchliches moralisches (nicht juristisches!) Recht auf den Laptop.

Ich würde ihm das Ding zurückschicken oder irgendwie organisieren,n dass er es zurückbekommt, ohne dass Du ihn treffen musst, und gut ist. Wenn er danach nicht Ruhe gibt, kannst Du Dir immer noch was überlegen, was in Richtung Anwalt geht.

Hast du irgendetwas schriftlich (selbst wenn es nur ein Chatlog ist) mit dem die Schenkung bestätigt wird? Ansonsten stet es Aussage gegen Aussage und die Aussichten ziemlich mäßig, egal ob mit oder ohne Anwalt.

Auch wäre bei einer Schenkung der Grund der Trennung von Belang. Unter Umständen kann diese aus groben Undank wieder eingefordert werden. Aber das muss ein Rechtsexperte bewerten.