Handy gefunden, nicht abgegeben, strafbar?

8 Antworten

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren. Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %. Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Abs. 2 BGB).

alex566 
Beitragsersteller
 16.04.2015, 00:00

Finderlohn für so eine Flasche wie ihn? Das wärs ja noch... :-/

Allein dafür das er es behalten hat hat er sich schon wegen Unterschlagung strafbar gemacht. Natürlich kann man das auch anzeigen. 

Dann kommt noch die Beleidigung (wenn man das nachweisen kann) und eventuell noch etwas dafür das er die Accounts nutzt.

Ich würd sagen schon. Fundunterschlagung + ne Form von Identitätsdiebstahl, weil er ja in ihren Social Network Accounts ist. Auf zur Polizei!

Naja in diesm Fal Beleidigung, und Unterschlagung Evtl. Rufmord flas er an die Kontakte so was geschrieben hat.

Wenn du die Rechnung oder Die Verpackung noch hast, dort steht eine IMEI nummer. Evtl. Kann man das Handy dan Orten und die Anzeige bei der Polizei


Kommt drauf an was er mit whats app oder mit den anderen sozialen Netzwerken macht.