Darf mein RA das Mandat kündigen, wenn ihm teilweise die Vollmacht eingeschränkt wurde? (er verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder)?
Hallo,
ich habe meinem RA die Vollmacht teilweise eingeschränkt.
Das begründet sich damit, weil aktenkundig "Mängel" auftreten.
Der RA verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder, als sie dem RA eingeschränkt wurde. Er verstößt gegen die Vollmacht/Mandat , trotz Mandatsniederlegung. Schreibt an Gericht und empfängt Schreiben vom Gericht. Der RA beantwortet das dann sogar.
Vom Gericht habe ich zu diesem Schriftverkehr keine Kenntnis. Obwohl das Gericht klar dargelegt ist - es ist kein Mandat mehr vorhanden und kein Vertretungsberechtigter RA!
Danke für aufrichtige Antworten! LG
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Dienstvertrag - kein einseitiges Rechtsgeschäft
Die Aufgabe den Mandanten zu verteidigen, zu vertreten und seinen Willen durchzusetzen (nennt man so - für alle sie meinen sinnfreie Kommentare abzugeben)
Der RA handelt als selbstständige Person und haftet als Selbstständiger.
Er kassiert für erbrachte Leistungen.
Was Ihr wissen dürft und vielleicht wichtig wäre:
Das Gericht fragte den - meinen- RA an, ob er nun für den Kläger, oder den Beklagten tätig ist. ????
Es gibt auch Beschluss das er Parteiverräter ist (aktenkundig: ....für den Kläger tätig)
Was kommentiert/antwortet Ihr dazu ?
LG