Steuererklärung - Belege nachreichen oder nicht?
Hallo,
in der Steuererklärung gibt es den Punkt "Belege nachreichen". Ich nutze Anlage N und Anlage S, habe letztes Jahr aber auf "Belege werden nicht nachgereicht" geklickt, ohne dass das FA sich beschwert hat.
Jetzt sitze ich gerade vor meiner Steuererklärung und überlege, ob das überhaupt korrekt so ist? In welchen Fällen muss ich "Belege werden nachgereicht" anklicken? Ist das Nachreichen von Belegen Pflicht oder freiwillig? Welche Belege sind Pflicht? Ich spare mir eben das ausdrucken der ganzen Rechnungen, wenn ich meinen Steuer-Ordner nur am PC verwalte und die Ergebnisse in ElsterOnline eintrage. Muss ich die ca. 200 Seiten an Belegen und Rechnungen ausdrucken und zusenden oder kann ich einfach wie letztes Jahr "Belege werden nicht nachgereicht" anklicken?
Danke!
3 Antworten
Füll die Steuererklärung ganz normal aus und schicke keine Belege mit. Werden diese gebraucht und angefordert kannst du sie einfach nachreichen.
Pflicht sind (nicht abschließend):
- Bescheinigungen über abgeführte Kapitalertragsteuer, sofern diese erstattet werden soll,
- Spendenbescheinigungen,
- Belege für haushaltsnahe Dienst- und/oder Handwerkerleistungen
Das Finanzamt kann weitere Belege anfordern.
Belege für Einkünfte aus Deiner selbständigen Tätigkeit musst Du nicht einreichen - daür gibst Du ja eine Gewinnermittlung und/oder Anlage EÜR ab.
Aber bitte daran denken - für betriebliche Belege gilt eine gesetlzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Solltest Du Deine Belege nur auf dem PC haben, hoffe ich, dass diese revisionssicher abgelegt sind. Sollte das nicht der Fall sein, dann hoffe ich für Dich, dass Du keine Betriebsprüfung erleben wirst.
Wenn der Bearbeiter deiner Erklärung meint, dass er Belege benötigt, wird er diese anfordern.