Stromanschluss wechsel von Überland auf Erdkabel - Welche Rechtl. Grundlage verpflichtet zum wechsel

5 Antworten

Also, ich kann dir nur sagen, das ich es einmal abgelehnt hatte, hab das aber sehr schnell bereut, hab dann doch das Erdkabel legen lassen und 750 € bezahlt, aber es hat sich gelohnt, weil Erdkabel einfach besser aussieht, das Haus ist ohne diese pottenhässlichen Anschlüsse am Dach und ich kann es nur empfehlen...

CSchle 
Beitragsersteller
 13.07.2011, 01:04

Das Erdkabel ist vorhanden. Geht in die Garage.

Es geht primär um das legen der Steigleitung von der Hauptsicherung (also der Kaster der an dem Erdkabel in der Garage angeschlossen ist) zum Sicherungskasten.

Dies erfordert Bauarbeiten und Kosten. Und wenn es nicht sein muss, dann gerne auch später. Mehrkosten können dadurch ja nicht entstehen. Ob ich das Kabel heute legen lasse oder in einem Jahr. Zahlen muss ich es heute und in einem Jahr. Aber wenn ich es nicht muss, dann würde ich mir das Geld natürlich sparen.

gegnhang  13.07.2011, 01:07
@CSchle

Hast Du keinen Bekannten , der Elektriker ist oder dir das so legen kann? Dzu musst es dann nur von einem E-Meister abnehmen lassen, spart viele Kosten.,...

Sorbas48  13.07.2011, 08:10
@CSchle

das wird dir spätestens dann nicht erspart bleiben, wenn die Freileitungen für deinen Anschlussbereich abgebaut werden. (siehe auch meinen Beitrag)

PeterSchu  13.07.2011, 01:00

Und bei Gewitter ist es deutlich sicherer.

gegnhang  13.07.2011, 01:03
@PeterSchu

das stimmt, seit dem hatte ich keinen Versicherungsfall mehr / Überspannungsschäden....

Stelle doch genau diese Frage dem Stromversorger. Der muss dann die §§ benennen, auf welcher diese Massnahme beruht. Das macht eine Dagegen-Vorgehensweise leichten. Nur ob ein sich dagegen Wehren Sinn macht bezweifle ich.

wollyuno  13.07.2011, 11:05

das steht doch in den TAB und die hat er irgenwann unterschrieben,sonst hätte er keinen strom

ohne jetzt auf details der anschlussbedingungen einzugehen,es ist einfach stand der technik,bei uns gibts seit 20 jahren keinen freileitungsanschluss mehr.ab 1973 wurde systematisch jedes dorf auf verkabelung umgestellt,du hast doch auch vorteile auch wenn du sie im moment nicht nutzt

Ist in den TAB (Technische Anschlussbedingungen) festgelegt. Z.B. Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007 (Bundesmusterwortlaut)

Seite 9 Punkt 5.5 Freileitungsanschluss:

(3) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Anlage.

http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/documents/tab2007bundesmusterwortlaut_juli2007.pdf

(Und die TAB akzeptiert man vertraglich mit dem Anschluss, sonst bekommt man keinen)

Ist doch klar:

Die Einspeisung über Erdkabel sorgt für ein besseres Blitzschutzverhalten an deinem Gebäude und somit zum Brandschutz. Zu der bist du verpflichtet steht in der LBO.

Im weiteren gibt es da auch die VDE die mit in den DIN steht und somit die Regeln der Technik bedeuten.

Du wirst da zahlen müssen. Wenn die Kommune Kanalisation baut, musst du auch zahlen, auch wenn du eine Klärgrube hast.

Sorbas48  13.07.2011, 08:21

Die Landesbauordnung sagt dazu überhaupt nichts aus. Einen Abschnitt für elektrischen Netzanschluss sucht man da vergeblich. Was die gesamte Elektrik betrifft gibt es in den meisten LBO nur dem Punkt "Leitungsanlagen"

§ 31 Leitungsanlagen

Leitungen, Installationsschächte und -kanäle müssen brandsicher sein. Sie sind so zu errichten und anzu-ordnen, dass die Brandweiterleitung ausreichend lange verhindert wird.

(als Beispiel, da jedes Bundes-Land seine eigene Bauordnung hat)

Die VDE ist für die bevorzugte Anschlussart nicht ausagekräftig, da beide Methoden Stand der Technik sind.