Weiterungen nach Eigenbedarfskündigungen?
Angenommen ein Ehepaar wohnt seit25 Jahren in einer
gemietete Eigentumswohnung.
Jetzt macht der Vermieter plötzlich eine Eigenbedarfskündigung geltend. Mit der Begründung, er möchte gerne in der Nähe der Deutschen Hauptstadt wohnen.
Der Ehepartner auf dessen Namen der Mietvertrag läuft, ist jedoch aufgrund seines attestierten Gesundheitszustandes und des Alters von ca. 79 Jahren nicht mehr in de Lage, einen Umzug durchzuführen,Mit welchen Weiterungen hat der Mieter zu rechnen? Wäre das Ehepaar insgesamt
gesundheitlich nicht in der Lage, einen Umzug durchzuführen, welchen Hilfsanspruch könnt es für den Fall eines richterlichen Räumungsurteils in Anspruch nehmen?
Danke für eine Information
2 Antworten
Was bitte sind "Weiterungen"?
Als erstes sollten die Mieter der Kündigung widersprechen. Ihr Alter und Gesundheitliche Probleme als Grund angeben.
Für den Widerspruch haben Sie bis 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist Zeit.
Die Begründung hätte vor Gericht wohl eher keinen Bestand.
Noch: hier gilt m. W.noch altes Mietrecht bei dieser 25jährigen Mietdauer, also Kündigungsfrist 12 Monate.