Weiterreise mit bezahltem Zug nach Verspätung mit Semesterticket?
Moin, ich habe folgendes Problem: Ich würde gerne eine längere Strecke mit der Bahn fahren. Hierzu plane ich, zwecks Kostenersparnis, den ersten Teil des Weges im Geltungsbereich meines Semestertickets zurückzulegen. Sobald dieser endet möchte ich ein reguläres Fernverkehrsticket der Bahn erwerben.
Meine Frage ist nun: Kann ich, wenn mein Zug aus dem Geltungsbereich des Semestertickets Verspätung hat und ich meinen Anschluss verpasse einen anderen Zug nehmen, oder gilt dieses dann quasi als nicht angetretene Fahrt aus eigenem Verschulden (sprich "Pech gehabt Alter, die Kohle ist futsch.")?
5 Antworten
Der Fall gestückelter Fahrkarten und Aufhebung der Zugbindung ist bis heute nicht wirklich geklärt, die Bahn weigert sich aber, dies in den Beförderungsbedingungen einfach mal klar zu regeln. In ihrer eigenen Servicecommunity beantwortet die Bahn solche Fragen mit "nein", Begründung: zwei unterschiedliche Beförderungsverträge. Ob dies aber nun mit den europäischen Fahrgastrechten vereinbar ist, kann angezweifelt werden. Die Regelungen bezüglich Weiterfahrt mit einem anderen Zug aufgrund von Verspätungen eines früheren Zuges sind dort ja nicht speziall auf einen einzelnen Beförderungsvertrag formuliert. In vielen Fällen ist man ja gezwungen, die Fahrkarte zu stückeln z.B. weil die DB keine Fahrkarten für Thalys oder innerfranzösische TGV Züge verkauft. Ein Präzendenzfall vor Gericht würde da mal Klarheit bringen, solche versucht die Bahn aber meistens zu vermeiden.
In meinen Fällen wurde im Fall von gestückelten Fahrkarten immer die Zugbindung der Folgefahrkarte beim Service Center aufgehoben, das betrifft in der Vergangenheit mindestens 10 Fälle. Mein Erfahrungswert daher: Aufhebung der Zugbindung funktioniert, Entschädigungszahlungen für die Gesamtstrecke funktionieren aber nicht ohne Weiteres. Der Tipp eines anderes Users, dass du die Fahrkarte am vorletzten Halt deines Regionalzuges beginnen lässt, kann ich auch empfehlen, vor allem da du dir damit eventuelle Entschädigungszahlungen sicherst.
In einem solchen Fall würde ich das Ticket für die Fernstrecke nicht erst ab dem Abfahrtsbahnhof des Fernzuges buchen sondern z.B. schon ab dem vorletzten Halt des Zubringerzuges.
Das ist teilweise nicht einmal teurer, kann aber im Fall des Falles die Fahrgastrechte sichern.
Das geht nur, wenn du die weitere Fahrt mit Regionaverkehr befährst. für IC/ICE funktioniert das in der Regel nicht.
Ich würde mal direkt bei der Bahn nachfragen oder zur Sicherheit n Zug früher nehmen.
Du hast grundsätzlich ein Recht auf Entschädigung, wenn du aufgrund einer von der DB verschuldeten Verspätung (d.h. Taxi, Busse etc sind davon ausgenommen) deinen Anschlusszug verpasst. Vorausgesetzt natürlich du kannst für den verpassten Zug eine gültige Fahrkarte vorweisen^^ Mit welchem Ticket du bis dahin gefahren bist, ist völlig irrelevant.
In einem solchen Fall gehste einfach zu einem dieser Info-Service-Points der Bahn, zeigst denen dein Ticket und sagst dass du Zug X verpasst hast, weil dein Zug Y so und so viel Minuten Verspätung hatte und du bekommst ein Ticket für den nächsten Zug und fertig (mit bisschen Glück ist das sogar ein höherwertiger Zug^^) Wenn dein Zug mindestens 60 Min Verspätung hatte, bekommst du sogar 25% des Ticketpreises rückerstattet ;)
Wenn du nicht gerade eine Zugbindung hast, kannst du mit jedem anderen weiterfahren. Vorausgesetzt natürlich, du hast das entsprechende Ticket.