Straftat im Referendarit - Folgen?

3 Antworten

Sobald Du Post bekommst und bevor Du mit einem Polizisten oder Staatsanwalt redest, oder Dich sonst wie äußerst, gehst Du bitte zu einem Rechtsanwalt! Es steht hier eine Straftat im Raum, die zwar nicht direkt zu einer Entlassung aus dem VD führen muss (bei entsprechend hoher Strafe aber kann), höchstwahrscheinlich aber Konsequenzen für Deine Laufbahn haben wird. Du bist ja nicht auf Lebenszeit verbeamtet und mit einem Eintrag könnte die Stellensuche schwierig werden. Ein Anwalt ist darum erstmal der Richtige Ansprechpartner, er kann Dich auch über mögliche Konsequenzen aufklären.

Da machst Du dir zu Recht Gedanken...

Urkundenfälschung ist kein Pappenstiel.

Am sinnvollsten wäre es umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten sobald Du deinen Anhörungsbogen bekommst. Dieser kann versuchen, dass das Verfahren ggfs mit einem Strafbefehl eingestellt wird.

Ich glaube nicht, dass dir da was blüht. Das wäre ein ziemlich sinnloses System, wenn Beamte (selbst Referendare) für sowas gefeuert oder den Beamtenstatus verlieren.

Ich glaube solche Regelungen beziehen sich daruaf, wenn du ganz konkret deinen Beamtenstatus missbraucht hast um eine Straftat zu begehen. Bspw. wenn du einen Schutzbefohlenen misshandelst, ein Zeugnis fälschst oder sonstiges in deiner Tätigkeit als Lehrer tust.

Für so ne pille-palle private Urkundenfälschung droht dir da nichts.

Messkreisfehler  28.05.2016, 20:47

Unsinn...

Zudem ist eine Urkundenfälschung alles andere als Pillepalle...

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde
herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder
verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

MaxNoir  28.05.2016, 20:49
@Messkreisfehler

Daran merkt man, dass du offensichtlich noch nie wirklich mit dem Strafrecht in Berührung gekommen bist.

Urkundenfälschung ist zwar strafbar, aber nicht jeder Fall wiegt gleich schwer. Es ist schlimmer sich mit einem gefälschten Abi-Zeugnis ins Medizinstudium zu schummeln, als mit nem gefälschten Monatsticket sich eine Leistungs zu erschleichen.

Das wird der Richter/die Richterin in seinem Urteil natürlich berücksichtigen, dementsprechend wird auch nicht das volle Strafmaß verhangen und daher bezweifle ich auch, dass es sich auf seinen Beamtenstatus auswirkt.

Also entspann dich mal wieder...

CheckIchNicht90 
Beitragsersteller
 28.05.2016, 20:50
@Messkreisfehler

Und eine Urkunde kann in diesem Falle auch ein Semesterticket sein, auf dem weder Stempel noch Unterschrift vorhanden ist?

Messkreisfehler  28.05.2016, 20:53
@MaxNoir

Ja genau, ich habe keine Ahnung davon :-D Erstaunlicherweise sollte meine Lebensgefährtin die gerade neben mir sitzt als Assessor iuris
ein kleines bisschen Ahnung davon haben...

MaxNoir  28.05.2016, 20:56
@Messkreisfehler

Ja, dann frag sie doch mal, ob jeder Fall von Ukrundenfälschung gleichbehandelt wird und ob jeder Fall direkt mit der vollen Härte des Rechts bestraft wird oder ob es da Abstufungen gibt. Nicht umsonst spricht das Gesetz von "Freiheitsstrafe ODER Geldstrafe" denn wenn die Urkundenfälschung ein "minderschwerer Fall" ist, dann wird garantiert nicht 5 Jahre Freiheitsstrafe auf ihn warten und dementsprechend sehr wahrscheinlich auch nicht der Entzug des Beamtenstatuses. Wenn du hier schon Gesetzestexte postest und mit dem Fachwissen deiner Ische prahlst, dann überleg erstmal richtig, frage die richtigen Fragen und lies den Gesetzestext selbst GANZ GENAU...

MaxNoir  28.05.2016, 21:01
@CheckIchNicht90

Lass dir hier bitte keine Angst einreden von solchen Pappenheimern. Es geht hier um ein minderwertiges Monatsticket. Es kommt im großen Maße auf die Umstände und den Wert an. Du wirst definitiv eine Geldstrafe bekommen die sich gewaschen hat, aber das bedeutet noch längst nicht den Entzug des Beamtenstatuses.

Echt...ich weiß nicht, ob die Leute sich hier einen drauf kloppen, wenn sie anderen mit ihrem Halbwissen angst machen.

Wenn du trotz Fahrverbot Auto fährst, droht dir eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Weißt du was ich bekommen habe, als ich es trotzdem gemacht habe? 2 Monate Fahrverbotsverlängerung und 360 Euro Strafe. Wie du also siehst, wird klar berücksichtigt ob du Ersttäter bist, in welchem Kontext es passiert ist, welcher (Geld-)Wert da eine Rolle gespielt hat usw.

Vollkommen lächerlich hier diese Panikmache.