Straftat im Referendarit - Folgen?
Hallo, Ich bin seit letztem Jahr Lehramts-Referendar und somit im Beamten Status auf Widerruf. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist demnach auch (noch) sauber. Heute kam es dann zu einer sehr, sehr, sehr ungünstigen Situation, die ich in jeglicher Hinsicht bereue. Ich wollte heute meinen Kumpel besuchen, der in der nächstgelegenen größeren Stadt studiert (ca 100km entfernt). Da ich weder Auto noch Semesterticket besitze, kamen wir auf die glorreiche (beschissene) Idee, kurzer Hand sein Semesterticket insofern zu bearbeiten, dass sich anstatt seines Namens nun mein Name auf dem kleinen Zettel befand. Fragt nicht, kommentiert dies bitte auch nicht insofern, als sei ich selber schuld. Das ist mir so was von klar und ich könnte mich wochenlang dafür Ohrfeigen. Die Kontrolleurin im Zug hat das Fake Ticket natürlich sofort bemerkt und hat daraufhin ihren Kollegen zugeholt, der mich direkt darauf aufmerksam gemacht hat, dass der Möglichkeit einer Urkundenfälschung vorliege und ich in ca. 2 Wochen Post vom Gericht erhalte. Die Geldstrafe (90€) der deutschen Bahn für das "schwarz" fahren sind so oder so klar und werden auch ohne wenn und aber von mir bezahlt. Auch werde Ich nichts gegen die Strafanzeige Unternehmen. Es ist nunmal so wie es ist, Pech gehabt. Viel Gelaber, nun die eigentliche Frage: Muss ich damit rechnen, aus dem Ref rausgeschmissen zu werden? Inwieweit wirkt sich so ein Maß an Strafe auf meinen Status als Beamter auf Wiederruf aus? Kurz gefasst: ich habe verdammt Schiss.
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Sobald Du Post bekommst und bevor Du mit einem Polizisten oder Staatsanwalt redest, oder Dich sonst wie äußerst, gehst Du bitte zu einem Rechtsanwalt! Es steht hier eine Straftat im Raum, die zwar nicht direkt zu einer Entlassung aus dem VD führen muss (bei entsprechend hoher Strafe aber kann), höchstwahrscheinlich aber Konsequenzen für Deine Laufbahn haben wird. Du bist ja nicht auf Lebenszeit verbeamtet und mit einem Eintrag könnte die Stellensuche schwierig werden. Ein Anwalt ist darum erstmal der Richtige Ansprechpartner, er kann Dich auch über mögliche Konsequenzen aufklären.
Da machst Du dir zu Recht Gedanken...
Urkundenfälschung ist kein Pappenstiel.
Am sinnvollsten wäre es umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten sobald Du deinen Anhörungsbogen bekommst. Dieser kann versuchen, dass das Verfahren ggfs mit einem Strafbefehl eingestellt wird.
Ich glaube nicht, dass dir da was blüht. Das wäre ein ziemlich sinnloses System, wenn Beamte (selbst Referendare) für sowas gefeuert oder den Beamtenstatus verlieren.
Ich glaube solche Regelungen beziehen sich daruaf, wenn du ganz konkret deinen Beamtenstatus missbraucht hast um eine Straftat zu begehen. Bspw. wenn du einen Schutzbefohlenen misshandelst, ein Zeugnis fälschst oder sonstiges in deiner Tätigkeit als Lehrer tust.
Für so ne pille-palle private Urkundenfälschung droht dir da nichts.
Daran merkt man, dass du offensichtlich noch nie wirklich mit dem Strafrecht in Berührung gekommen bist.
Urkundenfälschung ist zwar strafbar, aber nicht jeder Fall wiegt gleich schwer. Es ist schlimmer sich mit einem gefälschten Abi-Zeugnis ins Medizinstudium zu schummeln, als mit nem gefälschten Monatsticket sich eine Leistungs zu erschleichen.
Das wird der Richter/die Richterin in seinem Urteil natürlich berücksichtigen, dementsprechend wird auch nicht das volle Strafmaß verhangen und daher bezweifle ich auch, dass es sich auf seinen Beamtenstatus auswirkt.
Also entspann dich mal wieder...
Und eine Urkunde kann in diesem Falle auch ein Semesterticket sein, auf dem weder Stempel noch Unterschrift vorhanden ist?
Ja genau, ich habe keine Ahnung davon :-D Erstaunlicherweise sollte meine Lebensgefährtin die gerade neben mir sitzt als Assessor iuris
ein kleines bisschen Ahnung davon haben...
Ja, auch das ist eine Urkunde.
Ja, dann frag sie doch mal, ob jeder Fall von Ukrundenfälschung gleichbehandelt wird und ob jeder Fall direkt mit der vollen Härte des Rechts bestraft wird oder ob es da Abstufungen gibt. Nicht umsonst spricht das Gesetz von "Freiheitsstrafe ODER Geldstrafe" denn wenn die Urkundenfälschung ein "minderschwerer Fall" ist, dann wird garantiert nicht 5 Jahre Freiheitsstrafe auf ihn warten und dementsprechend sehr wahrscheinlich auch nicht der Entzug des Beamtenstatuses. Wenn du hier schon Gesetzestexte postest und mit dem Fachwissen deiner Ische prahlst, dann überleg erstmal richtig, frage die richtigen Fragen und lies den Gesetzestext selbst GANZ GENAU...
Lass dir hier bitte keine Angst einreden von solchen Pappenheimern. Es geht hier um ein minderwertiges Monatsticket. Es kommt im großen Maße auf die Umstände und den Wert an. Du wirst definitiv eine Geldstrafe bekommen die sich gewaschen hat, aber das bedeutet noch längst nicht den Entzug des Beamtenstatuses.
Echt...ich weiß nicht, ob die Leute sich hier einen drauf kloppen, wenn sie anderen mit ihrem Halbwissen angst machen.
Wenn du trotz Fahrverbot Auto fährst, droht dir eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Weißt du was ich bekommen habe, als ich es trotzdem gemacht habe? 2 Monate Fahrverbotsverlängerung und 360 Euro Strafe. Wie du also siehst, wird klar berücksichtigt ob du Ersttäter bist, in welchem Kontext es passiert ist, welcher (Geld-)Wert da eine Rolle gespielt hat usw.
Vollkommen lächerlich hier diese Panikmache.
Unsinn...
Zudem ist eine Urkundenfälschung alles andere als Pillepalle...
§ 267Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde
herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder
verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.