Weiterbildung trotz Beschäftigungsverbot?

6 Antworten

Würde sagen, kommt sehr darauf an.

Wenn du ein BV hast, und deinen Job nicht ausüben darfst der z. B. "nur" im Büro ist und du nun eine Weiterbildung machst, kann es da sicher Probleme geben wenn es dein Chef mitkriegt. Dann kannst ja doch arbeiten^^

Wenn du ein BV kriegst weil du Bauarbeiterin bist, und eine Weiterbildung fürs Büro machst, könnte was anderes sein.

Am besten du fragst bei deinem FA, Chef oder evtl. auch KK nach wie es damit aussieht.

Das hängt ganz davon ab, in welchem Beruf zu tätig bist. Bist Du in einem "Handwerksberuf" tätig und bekommst ein Beschäftigungsverbot, dann würde ich persönlich sagen, kannst du eine Weiterbildung (ohne direkte Arbeit) natürlich machen. Wenn du aber im Büro arbeitest, glaube ich eher nicht. Grundsätzlich solltest du dies aber mit deinem Chef besprechen. Will er dies, daß du dich weiterbildest oder du selbst ?

Wenn sie im Sicherheitsdienst arbeiten wrid das Beschäftigsungsverbot hauptsächlich für diese Tätigkeit gelten, da dies wahrscheinlich ihre Schwangerschaft gefährden könnte. Wenn sie eine Weiterbildung oder einen Lehrgang machen wollen, würde ich dies mit ihren Frauenarzt bereden, wie sie dies regeln könnten.

Das kommt darauf an was Du laut Arzt nicht machen darfst. Wenn Du auch Büroarbeit nict ausüben darfst kannst Du auch keinen Lehrgang machen.

während des beschäftigungsverbotes bist du ja noch bei deiner firma angestellt und wirst auch von ihr bezahlt.

der arbeitgeber hat daher meines wissens ein mitspracherecht. frag doch mal bei eurem betriebsrat nach.

Sunnymausi2010 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 10:20

ich hab nebenbei beim sicherheitsdienst gearbeitet und habe jede woche meine auszahlung gehabt lebe also nur noch vom arbeitsamt und damit die mich nicht in eine blöde maßnahme stecken wollte ich gerne ne weiterbildung machen