Weiterbildungskosten zurückzahlen bei schwangerschaft in der Weiterbildungszeit?
Hallo,
ich befinde mich in der Fachweiterbildung zur Intenivpflege. Vor Beginn der Weiterbildung musste ich eine Verpflichtserklärung abgeben, dass ich mich einverstanden zeige den vollen Betrag der Weiterbildungskosten zu tragen wenn ich auf eigenen Wunsch oder verschulden aus dem Lehrgang austreten.Nun bin ich schwanger und werde bald ein Beschäftigungsverbot erhalten. Kann ich der theoretische Weiterbildung im Beschäftigungsverbot weiter nachgehen?Wenn nicht kann ich die Weiterbildung zum nächstmöglichen Kurs wieder aufnehmen oder gilt eine Beschäftigungsverbot als Lehrgangsabbruch? Müsste ich dann die bereits entstanden Kosten zurückzahlen?Ich hoffe auf ihre Antwort und bedanke mich sehr
2 Antworten
Herzlichen Glückwunsch!
Ergibt sich ein generelles, also arbeitsplatzbezogenes BV für die gesamte bzw. für einzelne Tätigkeiten (dann darf dein Arbeitgeber dich mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen und muss andere Tätigkeiten anbieten oder du darfst zu Hause bleiben) oder ein individuelles BV (ist auf deinen persönlichen Gesundheitszustand bezogen und spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus), muss das nicht zwingend Auswirkungen auf eine schulische Weiterbildung haben.
Die Fachweiterbildungseinrichtung wird sicherlich all deine Fragen beantworten können.
Alles Gute für dich und viel Erfolg als Intensivpflegefachkraft!
was für eine Verpflichtungserklärung?????
Dass ich mich einverstanden zeige den vollen Betrag der Weiterbildungskosten zu tragen wenn ich auf eigenen Wunsch oder verschulden aus dem Lehrgang austrete oder anteilig nach Abschluss der Weiterbildung wenn ich vor 3 Jahren aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide. Nennt sich bei uns "Verpflichtserklärung"