Beschäftigungsverbot als Fleischereifachverkäuferin
Hallo ihr Lieben. Ich hätte mal eine Frage an Euch. Und zwar geht es um eine Freundin von mir, welche schwanger in der Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin ist. Sie ist im 3. Monat schwanger und hat es auch schon ihrem Arbeitgeber mitgeteilt. Nun kam sie mit der Frage zu mir, ob sie ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, da sie ja ständig mit Kälte, Bücken, Strecken und schwer Heben in Verbindung kommt. Ihre täglichen Arbeitsstunden betragen sich auf 8 1/2 Stunden , 5 Tage die Woche und meistens muss sie noch fast täglich 1 - 1 1/2 Stunden Überstunden machen. Ich konnte ihr nicht weiterhelfen, darum frage ich hier nach, ob jemand mal in der gleichen Situation war. Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke schon mal im Vorraus. :)
4 Antworten
Der Arbeitgeber muss eine Beschäftigung für sie finden, die sie machen kann. Dabei muss er sich an bestimmte Vorschriften halten. Hier kann man alles genauer nachlesen: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/index.html
Das kann man doch mit dem AG und Kollegen besprechen,warum ein Beschäftigungsverbot.Sie ist Schwanger und nicht Krank. Wenn sie Beschwerden hat wird der Frauenarzt sie krankschreiben,ansonsten können die Kollegen das schwere Heben übernehmen.
Darüber muss sie schon mit ihrem Arzt sprechen, wie der das sieht. Grundsätzlich braucht es für ein BV schon ganz bestimmte Voraussetzungen.
Das kann nur der Arzt entscheiden