Weiterberechnung versus echter/unechter Schadensersatz Umsatzsteuer?
Unser Lieferant belieferte uns zu spät mit Rohmaterial.
Um unseren Kunden dennoch rechtzeitig beliefern zu können, veranlassten wir Sonderfahrten zum Kunden. Diese Kosten möchten wir nun an unseren Lieferant weitergeben.
Handelt es sich dabei um eine "einfache" Weiterberechnung von Kosten - somit mit USt-Ausweis?
Oder ist das ganze als echter Schadensersatz zu deklarieren - also ohne USt-Ausweis? Mangels Leistungsaustausch zwischen unserem Lieferanten und uns?
Oder gar als unechter Schadensersatz - und somit wieder mit USt-Ausweis?
Wie würde der Fall zu beurteilen sein, wenn unser Lieferant die Sonderfahrten veranlasst hätte?
1 Antwort
Eure erste Frage muß lauten, ob der Vertrag zwischen Euch und dem Lieferanten überhaupt einen Schadensersatz im vorliegenden Fall zulässt. Die Berechnung der MwSt ist letztendlich angezeigt, da es sich um eine Leistungsaufrechnung handelt die der Ust. Unterliegt
Vielen Dank für die Antwort. Und ja, der Vertrag ließe einen Schadensersatz zu. Ob sich dieser aber nur auf eventuelle Maschinenausfälle oder Ähnliches bezieht, entzieht sich meiner Kenntnis.