Gewerbeanmeldung handeln nicht angekreuzt?
Hallo ich habe ein nebengewerbe mit der Kleingewerberegelung angemeldet.
Habe Online-Marketing eingetragen und dann sonstiges angekreuzt.
Darf ich jetzt nicht handeln ?
Will zwar momentan nicht handeln aber ich könnte es mir für die Zukunft vorstellen auch mal im Internet Sachen zu verkaufen.
Und falls ich handeln angekreuzt hätte, müsste ich dann weiteren Aufwand betreiben , also zusätzliche Steuererklärung oder ähnliches?
Momentan muss ich ja nur die einfach Steuererklärung machen und ich muss auch keine Umsatzsteuer verrechnen.
3 Antworten
Nein, wenn Du nur Online-Marketing eintragen lassen hast, dann darfst Du keine Waren über das Internet verkaufen. Du kann es dir aber später immer noch eintragen lassen. Wäre eine neue Gewerbeanmeldung und kostet dann auch wieder die Anmeldegebühren.
Mit den Steuern würde ich zum Steuerberater gehen, das er Dir das erklärt. Wenn Du dich damit gar nicht auskennst.
Ob Kreuzchen oder nicht, hat rechtlich keine Bedeutung.
Kleingewerbe gibt es nicht. Es gibt die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Das hat aber mit der Gewerbeordnung nichts zu tun, sondern ist eine Vereinfachungsregelung für Unternehmer mit geringen Umsätzen.
Ob auf der Gewerbeanmeldung "Handel" angekreuzt wurde oder nicht, hat für das Finanzamt und die notwendigen Steuererklärungen keine Auswirkung. Für eine Berichtigung der Gewerbeanmeldung muss man sich mit dem zuständigen Gewerbeamt in Verbindung setzen.
Ein Existenzgründerkurs bei der IHK ist sicher hilfreich, dort werden einige Grundlagen vermittelt. Bei den Finanzämtern liegt außerdem eine kostenlose Broschüre "Steuertipps für Existenzgründer" auf; dort sind einige Begriffserklärungen (z.B. "Kleinunternehmer") und Beispiele (u.a. was alles auf einer ordnungsgemäßen Rechnung stehen muss) und Kontaktadressen von IHK und Steuerberaterkammer enthalten.