Zur Abtreibung gezwungen was tun?
Hallo, mein Ex Freund hat mich zur Abtreibung gezwungen, was kann ich Jetzt tun? Ihn anzeigen? War jemand schon in dieser Situation & könnte richterlich was gegen ihn tun? Kommentare mit Abtreibung ist Mord werden sofort gemeldet
20 Antworten
wenn du bereits abgetrieben hast, dann bist du vielleicht gerade in diesem Kampf mit dir dass du nicht mehr ein und aus weißt, weil du es gerade realisierst. dann verstehe ich auch dein hin und her und diese wahllosen kommentare und äußerungen am ende jedes ratgebers...aber schau mal..du schadest doch nur dir selbst. wenn du probleme hast damit umzugehen oder damit nicht fertig wirst, dann schau bitte dass dir vor ort jemand beistehen und helfen kann. ich denke keiner der diese situation nicht selbst erlebt hat kann soetwas nachvollziehen, daher wirst du hier auch viele verschiedene meinungen hören die dich vielleicht kränken oder was auch immer. lass dich nicht zur rache leiten. wenn du der meinung bist es war ein fehler dann musst du das aufarbeiten und statt hier solche fragen zu posten schauen was dich überhaupt in diese lage gebracht hat das alles soweit kam. damit sowas niewieder passiert. es gibt bestimmt ne umfangreichere vorgeschichte zu alledem...
du brauchst mich in deinen Kommentaren nicht zu beleidigen, ich kann dich auch melden. peng! tolle lösung.
ja, wenn du das weißt dann weißt du ja wo die ursache lag und schaust dass du seriöse (drei ausrufezeichen) hilfe bekommst.
und als ich meinen Beitrag schrieb las ich ausschließlich die von dir formulierte Frage oben, aus der geht nicht hervor dass dies schon stattfand meine Liebe. Das ist ein Wortlaut der auch in Zukunft liegen kann..aber ist ja auch wurst
Doch das geht da hervor. Ich habe nicht geschrieben dass ich dich gemeldet habe dass war der andere User unter deinem Beitrag
@ violavio
ignoriere die Trolle hier einfach !
Das klingt sehr hart. Also das letzte Wort hast definitiv du. Natürlich kann er sich dazu äußern, und sicherlich ist es unter gewissen Umständen (ich kenne eure nicht) manchmal schon eine Alternative wenn es wirklich für alle Beteiligten (besonders das Kind) alles andere als positiv wäre; aber nur des reinen Wunsches wegen ist das um Himmelswillen kein Grund.ich würde dir raten, dass du jetzt sehr auf dich Acht gibst. Manche schrieben hier schon von Extremitäten bei ihren Partnern wo in solchen Situationen nicht mehr gedacht wurde...(du hast ja wenig über euch preisgegeben)wenn du das Kind möchtest ist es im Endeffekt deine Entscheidung es zu bekommen oder nicht; eine Entscheidung die dein ganzes Leben beeinflussen wird (ob du es bekommst oder nicht), es entscheidet sowohl der eine wie auch der andere Schritt für dich dein Leben lang und wird dich beeinflussen ob es richtig war.Natürlich wenn er sich dagegen ausspricht (warum auch immer) könnte es sein dass du wenig Unterstützung seinerseits, oder nur mit viel Anstrengung erhälst. Fakt ist aber, wenn du das Kind bekommen möchtest, dann ist das so. Das hätte ihn einfallen können bevor ihr ungeschützt miteinander geschlafen habt (außer du hättest ihm verheimlicht beispielsweise die Pille nicht zu nehmen, das wäre etwas anderes)Aber pass auf dich auf.Ich wünsche dir alles Liebe und Gute und hoffe du triffst die für dich richtige Entscheidung. Entscheide dich niemals dagegen wenn es nur aus reinem Notempfinden so sein sollte..das wäre noch eine persönliche Meinung
Hallo Violavio,
meine Antwort wird dir wahrscheinlich nicht gefallen, aber trotzdem...
Du kannst deinen Freund natürlich anzeigen wegen Nötigung usw., aber hast Du denn irgendwelche Beweise (außer deiner Aussage) dafür, daß dein Freund dich bedrängt hat?
Du warst bei der Beratung wahrscheinlich allein, warum hast Du nicht gesagt, daß du das Kind behalten willst?
Beim Arzttermin warst Du mit Sicherheit alleine, warum hast Du den Eingriff trotzdem vornehmen lassen?
Warum hast Du die Einwilligung zum Eingriff unterschrieben? Stand dein Ex hinter dir und hat dich bedroht? Selbst beim Eingriff?
Warum hast Du dich nicht direkt an die Polizei gewendet, als Du bedroht wurdest?
Das sind jetzt nicht meine Fragen, sondern die, welche im Rahmen der Beweisaufnahme gestellt werden.
Ich kann deine Situation ja verstehen: Du wolltest deinen Freund nicht verlieren und hast daher seiner Einschüchterung nachgegeben.
Aber so lange keine weiteren Beweise vorliegen, sehe ich wenig Chancen bei einem Strafverfahren.
Im schlimmsten Fall kann dein Ex sogar Strafantrag wegen falscher Verdächtigung stellen - dann bist Du die rachsüchtige Ex, die die Trennung nicht verkraftet hat.
Kopschüttel
Typisch ...am Ende erdreistest du dich noch dazu nach alle der wilden Spekulation,die arme Frau auch noch einzuschüchtern ..wie kläglich !!
Frauen sollen nach Abtreibung gefälligst den Mund halten und gefälligst schweigend leiden ..
Da es noch niemand erwähnt hat, hier der entscheidende Wortlaut von § 240 StGB Nötigung:
https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die
Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen
ist."
Somit sind 4 Punkte entscheidend:
1. Er muss die Abtreibung von dir gefordert haben (ob implizit oder explizit ist egal)
2. Er muss dir für den Fall, dass du nicht abtreibst, ein empfindliches Übel oder Gewalt in Aussicht gestellt haben; heißt also er muss mit Absicht dir den Eindruck vermittelt haben, er würde irgendetwas tun/unterlassen, was dann für dich schlimm wäre
3. Dieses Mittel muss in Kombination mit seiner Forderung als "verwerflich" anzusehen sein
4. Und natürlich noch der praktische Punkt, irgendwie muss das beweisbar sein.
Wenn er einfach nur regelmäßig auf dich eingeredet hat, dass du abtreiben sollst, und selbst wenn er dich dabei mal grob angefasst hast, dann ist das vermutlich keine Nötigung (das grob anfassen kann allerdings Körperverletzung sein, aber nur leichte), denn daraus ergibt sich gerade nicht, dass er dir irgendein Übel in Aussicht gestellt hat, wenn du nicht abtreibst.
Aber auch wenn du noch nichts diesbezüglich geschrieben hast, soweit ich weiß kommen bei solchen "netten" Gesprächen durchaus Aussagen, die Androhung eines empfindlichen Übels sind, also liste ich mal ein paar Dnge, die sowas sein könnten, wenn sie implizit oder explizit an ein "wenn du nicht abtreibst" gekoppelt sind:
- "Ich werde sowieso keinen Unterhalt zahlen, auch wenn ich es mir leisten könnte" (hierbei ist die Koppelung automatisch, da Unterhalt ja nur bei keiner Abtreibung im Raum steht)
- "du kannst dir dann eine neue Bleibe suchen, der Mietvertrag läuft auf mich und den Balg musst du woanders unterbringen" (Koppelung auch implizit)
- "ich erzähle rum, dass du mir ein Kind unterjubeln willst, weil du hoffst dich so vorm anständig arbeiten drücken zu können" (Koppelung auch implizit)
- "ich werde dir das Kind wegnehmen lassen und du wirst es nie wieder sehen" (Koppelung auch implizit)
- "ich werde mich umbringen"
- "ich schlag dich grün und blau"
Ein Beispiel für eine verurteilte Nötigung:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-muenchen-zur-abtreibung-genoetigt-1.1763699
Da war es eben erfüllt, Androhung des Selbstmordes, wenn sie nicht abtreibt, womit empfindliches Übel gegeben (schlechtes Gewissen, weil wegen ihr dann Kinder ohne Vater aufwachsen), Verknüpfung mit Abtreibung und Verwerflichkeit (Selbstmorddrohungen sind kein angemessenes Mittel, um die persönliche Meinung in einer Partnerschaft zum Thema Abtreibung kund zu tun).
Die große unbekannte ist Nummer 3, weil wenig klar ist, welche Androhung hinsichtlich einer Abtreibung ok sind. Z.b. "Wenn du nicht abtreibst, dann mach ich mit dir schluss"; klar, dass kann schon ein empfindliches Übel sein; Koppelung an Abtreibung auch; aber ist es verwerflich sich von einer Frau zu trennen, weil die entgegen dem eigenen Wunsch das Kind nicht abtreibt? Würde jetzt nicht wetten, dass das jedes Gericht unbedingt so sieht.
Falls er dich nur vollgequtscht und nur fest gegriffen hat, müsste das, damit das Nötigung sein kann, intensiv und über einen längeren Zeitraum geschehen sein, so dass argumentiert werden kann, dass er bei dir bewusst den Eindruck hervorrufen wollte, dass du solange mit seinem fordernden und leicht gewalttätigen Verhalten zu rechnen hast, bis du endlich abtreibst; das könnte dann auch Nötigung sein; ist aber nicht ganz einfach, da dafür ein einmaliges "nettes" Gespräch nicht reichen dürfte.
Zu 4., selbst wenn es absolut gar nichts gäbe, außer deiner Aussage, heißt das nicht , dass du ohne Beweise dastehst. Denn auch deine Aussage ist ein Beweis; allerdings kein besonders guter, denn siehe wie schnell hier jemand denkt, du wolltest dich nur fürs Beziehungsende bzw. deren Verlauf rächen; sowas kann auch ein Gericht denken und dann ist deine Aussage unglaubwürdig.
Deshalb wäre es vielleicht nur klug, anzuzeigen, wenn du deine Aussage mit irgendwas anderem unterfüttern kannst; z.b. elektronische Nachrichten, Zeugen, die bei euren "netten" Gesprächen anwesend waren, Zeugen, bei denen du dich ausgeheult hast bezüglich seinem Druck, oder sogar die Beraterin von deinem Beratungsgespräch, wenn du darüber geredet hast (wobei die von einer Ladung vor Gericht nicht begeistert wäre); eventuell auch Arztbesuche, wenn er dich zwisch
Was du im Prinzip zu tun hättest, wäre einfach zur Polizei gehen, da eine Aussage machen, sonstige Zeugen und Beweise angeben; dann müssten die ermitteln und ggf. wird was draus oder nicht. Du musst nicht mal unbedingt explizit Anzeige erstatten, da die eigentlich von sich aus Ermitteln müssen, wenn das von dir gesagte einen Anfangsverdacht auf Nötigung gibt. Ggf. kann man auch anwaltlichen Rat einholen, ob das was werden kann; es gibt allerdings die Neigung dazu, dass Anwälte für sowas 190 Euro in Rechnung stellen.
Eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung riskierst du, wenn überhaupt, vor allem dann, wenn du praktisch nur deine Aussage als Beweis bringen kannst; denn erscheint die dann als unglaubwürdig, dann kann ein Strick daraus für dich werden; wenn aber andere Beweismittel daraufhindeuten, dass bei euch das Thema Abtreibung zumindest "ruppig" diskutiert wurde; denn dann wäre dir zuzubilligen, dass du zumindest ehrlich meintest, dass da was nicht in Ordnung war, womit keine Tatabsicht hinsichtlich Falschanzeige mehr so leicht unterstellt werden kann.
Sinnvoller ist aber, wenn du das wichtigste, was er getan hat, mal aufschreibst, z.b. in word, und dann per copy&paste in einem geeigneten Forum fragst. Hier bei gutefrage laufen wohl leider zu viele erbärmliche Gestalten rum, deshalb vielleicht recht . de im Unterforum Strafrecht einfach die Ereignisse hinklatschen und um Rat bitten, ob da nun Nötigung oder andere Straftat vorlag; die besitzen dort zumindest genug Anstand Fragern nicht gleich zu unterstellen, sie würden lügen, und haben erheblich mehr Ahnung was Nötigung ist als einige Pfeifen hier.
Aber wenn dich die Blödmänner nicht jucken, stell es halt hier bei gutefrage nochmal detailliert rein.
Denn ohne die Details lässt sich gar nichts sagen.
Anzumerken ist noch, dass das ganze wegen § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB wohl schwere Nötigung wäre, wenns denn Nötigung, womit die Mindesstrafe 6 Monate Haft auf Bewährung wären; Maximum 5 Jahre; das ist also kein Kindergartenkram, der da deinem Ex drohen könnte. Also auch überlegen, ob er das wirklich verdient hat.
Alles Gute
Noch was, nach meiner persönlichen Vermutung können die Erfolgsaussichten der Anzeige auch mit davon abhängen, wo du wohnst.
Grund ist, dass in "liberaleren" Gegenden auch Polizisten, Staatsanwälte und Richter nicht mehr so richtig kapieren, warum Abtreibung nochmal problematisch war. Die sehen dann überspitzt formuliert "nur ein Beziehungsstreit, nichts für uns zu tun".
In "konservativeren" Gegenden fällt dem einen oder anderen vielleicht eher ein, dass wenn dein Freund letztlich dafür gesorgt hat, dass du abtreibst, obwohl du dich eigentlich eher für das Kind entschieden hättest, dass dann dein Ex möglicherweise geplant "den Tod seines eigenen ungeborenen Kindes" angestrebt hat und bei so einem Gedanken ist man dann motivierter bei der Sache, aus dem Fall doch noch irgendwie eine Anklage zu machen.
Aber ist nur meine Vermutung, gibt keine statistischen Belege dafür, da Anklagen wegen Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch sehr, sehr selten sind.
Du kannst ihn sicher anzeigen, wenn du die nötigen Beweise lieferst. Zum Beispiel Drohtexte, Zeugenaussagen, aufgenommene Anrufe. Vielleicht auch ein Tagebuch könnte helfen.
Andernfalls wird das sehr schwer, da dann Aussage gegen Aussage stünde.
Hab mir gerade mal deine anderen Fragen zu Abtreibung durchgelesen. Da waren die Gründe für eine Abtreibung Schule, Frauenrechte und ein Festival. Tut mir Leid, ich glaube dir das mit dem Zwang nicht. Lass das mit dem Anzeigen, da bringst du dich selbst nur in Teufelsküche.
Genau das was ich hier geschrieben habe hat mich in die Lage gebracht