Privatschule - absagen?
Meine Nichte (10) ist an einer Privatschule angenommen worden, wie die Eltern das auch möchten. Meine Nichte möchte aber auf ein Gymnasium, die Anmeldungen erfolgen etwas später. Schulisch wird sie dieses locker packen. Mein Bruder und meine Schwägerin haben nun Sorge der Privatschule zuzusagen ( Vertrag) und wenn die Kleine am Gymnasium genommen wird wieder abzusagen. Sind solche Schulverträge bindendent? Klar möchte man für sein Kind das Beste, und beide Schulen haben einen sehr hohen Standard. Leider kann sie auf die Privatschule nicht mehr gehen wenn sie jetzt absagt, aber das Gymnasium auch absagen würde. Wie ist die Rechtslage? Kann man von so einem Vertrag zurück treten?
2 Antworten
jeder abgeschlossene Vertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.Moeglicherweise kann der Betreiber der Privatschule im Fall einer Vertragsgsaufloesung,die natuerlich von beiden Seiten akzeptiert werden muesste, Schadenersatz fuer den entgangenen Gewinn verlangen. Die oeffentlich-rechtliche Schule wird vermutlich keine Kosten erheben.
Hallo. Uns gehts ganz genauso. Kind möchte lieber auf ein staatliches Gymnasium in der Nähe, aber dort erfährt man erst im Juni ob man angekommen ist. Und in der Privatschule wo sie aus 500 Bewerbern als einer von 75 genommen wurde steht in 2 Wochen die Vertragsunterzeichnung an. Wir wissen nicht was wir machen sollen.