Wann ist ein Direktoratsverweis ( verschärfter Verweiss) zulässig?

2 Antworten

Die Schule darf immer Verweise und Direktoratsverweise geben. In diesem Fall erst recht, da die Schülerin sehr stark gegen die Schulordnung verstoßen hat. Der Hintergrund hat da nix mit dem Verweis zu tun (Also was so alles schon passiert ist), außerdem ist es sowieso egal, weil die neue Schule gar nicht weiß, dass die Schülerin einen Verschärften hatte. Es tut mir zwar sehr leid für die Schülerin, die gehen muss, aber am Verweis ist leider nix zu rütteln. Natürlich ist das mit dem Diebstahl nicht ok, da müssten sich die Eltern der beiden Kinder treffen um das auszumachen. Falls diese sich aber weigern, würde ich zur Polizei gehen.


Ich kann mir schon vorstellen warum man euch nicht beachtet und hilft. Weil ihr niemand seid (kein Geld und Einfluss) und noch dazu Ausländer. Ich will euch jetzt nicht diskriminieren aber so denken leider viele Schulen. Da werden halt die bevorzugt deren Eltern wohlhabend und einflussreich sind. Traurig aber wahr.

Lass diese Schule einfach machen was sie wollen. Im nächsten Jahr ist dein Kind eh in einer neuen Schule. Neue Schule neues Glück :) .

Mauselaus06 
Beitragsersteller
 15.07.2017, 12:31

Hallo kein Geld und Einfluss stimmt zwar aber wir sind Deutsche, Rechtschreibung ist im Beitrag nur etwas übel , weil ich da sehr aufgeregt war  ;o) allerdings das mit dem Diebstahl das lasse ich nicht so einfach unter den Tisch fallen, egal wie, gerecht sollte es bleiben und wenn man 1 Kind bestraft muß auch das andere bestraft werden

Knoerf  15.07.2017, 12:33
@Mauselaus06

Das Problem ist nur ist das Kind unter 14 kannst du es vergessen weil man erst ab 14 strafmündig ist.

Mauselaus06 
Beitragsersteller
 15.07.2017, 12:44
@Knoerf

das stimmt straftrechtlich, aber in unserem Schulvertrag steht, das Diebstahl gegen die Schulordnung verstößt und daher auch ein Auschlußgrund ist, das will ich ja gar nicht aber zumindest auch ein  schriftlicher Verweis sollte es dann schon auch sein, schließlich hat das Kind auch erheblich gegen den Schulvertrag verstoßen