Wegen Streik nicht zur Berufsschule gekommen - nun Minusstunden?
Ich bin wegen dem Streik der "Bahn" nicht zur Berufsschule gekommen. Es ist kein Bus gefahren, meine Eltern wohnen zu weit weg und hab auch keine Freunde in der nähe die Fahren hätten können. Ich hab mir Früh gleich die Bescheinigung geben lassen von der Bahn, habe in der Schule angerufen und hab mich auch sofort beim Betrieb gemeldet.
Nun meine mein "Chef" dass ich für den Tag 8 Minusstunden bekomme. Ist das Rechtens?
Danke im voraus
5 Antworten
Der Streik war ein angekündigtes und für dich planbares Ereignis. Deshalb entfällt auch die Schulpflicht für dich nicht, diese bleibt bestehen. Falls du es zur Schule nicht schaffst, hättest du bei deiner Arbeitsstelle erscheinen müssen.
Ein Streik fällt meines Wissens nach unter "höhere Gewalt". Eigentlich sollte auch eine Bescheinigung selbsterklärend sein & alle Fragen beantworten bzw. das Ganze relativieren.
Kündigen wird einen keiner wegen einer solchen Sache: Das ist Quatsch! Und wenn doch - was nicht passieren wird, der Arbeitgeber kann nicht alles verlangen & ein Streik ist ein Härtefall und nicht selbstverschuldet - kann man deswegen auch durchaus klagen,wird man deswegen gekündigt (was aber nicht passieren würde). Erst recht in der Ausbildung. Wegen einer solchen einmaligen Sache und "höherer Gewalt" brauchst du absolut keine Bedenken zu haben: Alles wird gut :)
Die Minusstunden sind vllt. auch nicht mal gerechtfertigt - bringe das mal bei der IHK zur Sprache bzw. frage da ganz neutral an, musst ja nicht mal deinen Namen nennen. Würde mit dem Chef dahingehend später vllt. nochmal sprechen, aber in der Regel sollte eine gute Lösung aufzugreifen sein.
Höre dich bevor du den Dialog mit dem Chef suchst, am besten noch unter Mitschülern um die auch vom Streik betroffen waren und was die deswegen an "Sanktionen" von ihren Vorgesetzten erhalten. Und frage auch Berufsschullehrer, was die zum Sachverhalt sagen.
Alles Gute :)
Hoffe ich konnte dir helfen!
auf der einen Seite... was hat dein Arbeitgeber damit zu tun wie du zur Schule kommst'? jeder ist für sich selber verantwortlich. Wenn du zb selber mit dem Auto fährst und Dir Platzt einen Reifen und du kannst deshalb nicht zur Arbeit erscheinen bzw. nicht zur Schule erscheinen ... bekommst aber den Nachweis das der ADAC dein PKW nicht reparieren kann dann sind das ja auch Fehlzeiten .,..
auf der anderen Seite .. Streik gehört zu Höheren Gewalt und du kannst ja mal dich schlau machen on die DB für Schäden aufkommen ??
aber die Bahn hat doch den Streik vorher angekündigt!!! du wusstest also das die Bahn unter umständen nicht fährt !! warum hast du dir keine Alternative gesucht? ( Schienenersatzverkehr also Bus zb ) Taxi wäre auch noch eine Möglichkeit!! Klar musst du erst in Vorleistung gehen aber wie oben schon gesagt .. du kannst dir das Geld ja von der Bahn zurück holen ... ;-)
folgendes habe ich im Internet gefunden:
Wer nicht pünktlich an seinem Arbeitsplatz erscheint, kann sich nicht mit dem Bahnstreik herausreden. Denn grundsätzlich ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, zur rechten Zeit bei der Arbeit zu sein, er trägt das sogenannte Wegerisiko. „Arbeitnehmer sollten auf jeden Fall eine längere Anfahrt einplanen, wenn sie von dem Streik erfahren und auf die Bahn angewiesen sind“, rät Martin Fink, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München. Wer dennoch zu spät im Büro erscheint, müsse schlimmstenfalls sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen: Gegebenenfalls könnte der Arbeitgeber bei vorwerfbarem Verhalten eine Abmahnung wegen des Zuspätkommens aussprechen.
Kann ich mir die Kosten für geplatzte Geschäftstermine erstatten lassen?Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das gilt auch, wenn man wegen des Bahnstreiks nicht rechtzeitig zu seinen Geschäftsterminen erscheint, ein lukrativer Deal platzt oder das Schnäppchen auf einer Auktion von einem anderen ersteigert wird. „Die Bahn kann man in der Regel nicht belangen“, sagt Fink. Es besteht kein Schadenersatzanspruch.
Zahlt die Bahn ein Taxi oder ein Hotel, wenn ich am Bahnhof festhänge?Nach Erfahrungen mit früheren Streiks zahlt die Bahn nach Gutsherrenart. Manchmal übernimmt sie Hotel- oder Taxikosten, in anderen Fällen nicht. Ein Ärgernis für die Betroffenen, aber nicht zu ändern. Denn rechtlich verpflichtet ist das Unternehmen nicht, Schadenersatz zu leisten
Wie du zur Arbeitstelle oder zur Berufsschule kommst kann deinem Arbeitgeber ziemlich schnuppe sein. Fakt ist, du hast bei Dienst-/Schulbeginn da zu sein. Du kannst froh sein das du nur 8 Minusstunden hast. Er hätte dich sogar fristlos wegen eigenmächtigem Fernbleibens entlassen können.
Ja ist es. Du bist verantwortlich pünktlich zu Arbeit/Schule zu kommen. Ein guter Chef findet aber eine Lösung (nacharbeiten etc.)