Was tun, wenn Chef die Ausbildung nicht verkürzen will?
Hallo, was kann ich da tun? Es ist so, dass ich in der Berufsschule gut bin (2,2 Schnitt) aber im Betrieb bekomm ich ehrlich gesagt nicht viel auf die Reihe. Mir gefällt der Betrieb einfach nicht. Außerdem will ich gerne so schnell wie möglich mein Abi nachholen. Ich lebe in Bayern und habe einen Wirtschaftsschulabschluss, auf dem steht sogar dass mein Abschluss als erstes Jahr der Ausbildung angerechnet werden kann. Ich denke, mein Chef würde mich wahrscheinlich nicht verkürzen lassen, da wie gesagt, ich im Betrieb nicht so gut wie die anderen Azubis bin. Kommt es nur auf die Noten an und kann ich das dann ohne meinen Chef machen oder muss ich dazu auch gut im Betrieb sein?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
10 Antworten
Die Leistungen im Betrieb und in der Schule müssen passen. Eine Verkürzung der Ausbildung wird meist am Anfang besprochen und steht auch so im Vertrag.
Wenn der Chef nicht damit einverstanden ist, dann ist das so. Da kannst du nichts tun.
Außerdem würde ich es dir auch nicht raten, wenn du im Betrieb nicht gut genug bist..
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit während der Ausbildung ist nur dann möglich, wenn die Leistungen im Betrieb und in der Schule dies rechtfertigen, d.h. wenn deine Leistungen überdurchschnittlich gut sind.
Ob Du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, entscheidet aber nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch die Berufsschule.
Ich lebe in Bayern und habe einen Wirtschaftsschulabschluss, auf dem steht sogar dass mein Abschluss als erstes Jahr der Ausbildung angerechnet werden kann.
Mit einem (Fach-)Abitur besteht grundsätzlich schon die Möglichkeit, die Lehrzeit auf zwei Jahre zu verkürzen. Dies hätte allerdings vor Beginn der Ausbildung vereinbart werden müssen.
Letztendlich solltest Du dich selbst fragen, ob Du bereits alle prüfungsrelevanten Kenntnisse vermittelt bekommen hast.
Was bringt Dir die vorzeitige Zulassung zur Prüfung, wenn Du die Hälfte der Fragen nicht beantworten kannst.
Nach den Ausführungen in deiner Frage hat der Ausbilder/Arbeitgeber für seine Entscheidung ja seine Gründe.
Du kannst aber darüber auch mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer sprechen und nach seiner Meinung fragen.
Die Adresse der Kammer findest du auf der Rückseite deines Ausbildungsvertrags.
Frag aber ausdrücklich nach dem Ausbildungsberater, denn der ist dort der einzige, der sich um die Belange der Azubis kümmert.
Du hast keinen Rechtsanspruch auf eine Verkürzung oder Anerkennung Deines Schulbesuches als 1. Lehrjahr.
Ohne Einwilligung des Arbeitgebers wird ein Verkürzungsantrag bei der zuständigen Kammer auch nicht durchgehen.
Wenn du im Betrieb eh nicht gut bist, dann würde eine Verkürzung der Lehrzeit vermutlich dazu führen, dass du die Prüfung nicht schaffst.
Außerdem muss der Arbeitgeber hier zustimmen.