Soll ich mich wegen einem Tag arbeitslos melden?
Hallo,
ich habe mit meiner Chefin zum 16.04 einen aufhebungsvertrag vereinbart am 18.04 fange ich bei meiner neuen Stelle an! Da der 17.04 ein Sonntag und somit kein Werktag ist laut meiner Chefin bin ich nicht arbeitslos ihrer Meinung nach! Stimmt das oder muss ich mich wegen dem tag auch auf dem Amt melden?!
Danke schonmal für eure antworten☺
5 Antworten
Der Status für diesen einen Tag ist belanglos. Durch deinen Aufhebungsvertrag wird dir sowieso eine 12 Wöchige Sperrfrist auferlegt. Auch gilt nach einer Kündigung noch ein Vierwöchiges Weiterbestehend der Krankenversicherung, somit können dir von dieser Seite auch keine Nachteile entstehen. Zwar kommt durch diesen "Fehltag" eine Lücke in deinem Lebenslauf zustande, der dir aber keine negativen Auswirkungen bescheren wird.
Wie ist das dann eigentlich mit den versicherungen und der rente und co?
Welche Rolle soll dieser 1 Tag für die Rente spielen?
Auch für die anderen Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) ist er bedeutungslos.
Nö, weder musst du, noch könntest du. Du hast ja praktisch selber gekündigt.
Nein musst du nicht melden :)
Die Arbeitslosmeldung ist nur dann notwendig, wenn Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld realisieren willst.
Wenn Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen willst, musst Du Dich auch nicht arbeitslos melden.
Aber in Deinem Falle hättest Du ohnehin keinen Anspruch wegen der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ja,das ist korrekt.Es ist streng genommen sogar so,das Du wenn ! Du arbeitslos wirst und das weißt,und nicht umgehend zur Agentur gehst und Dich meldest,allein aus diesem Grund eine Sperre von drei Monaten verhängt wird.Also selbst wenn Du ein paar Wochen arbeitslos sein würdest,lohnte die Antragstellung nicht.Beste Grüße,viel Glück in der Neuen Anstellung.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?