WEG gemeinsame Waschküche, was darf rein und was nicht?
Ich ziehe in ein 2-Parteien-Haus, in dem früher meine Großeltern gewohnt haben. In diesem Haus gibt es eine gemeinsame Waschküche, die ca. 11qm groß ist. In diesem Raum gibt es ebenfalls ein Regal, in dem aber nur "Mist" gelagert wird, das aber ca. 25% des Raums blockiert. (unter anderem haben die anderen Eigentüumer dort Blumentöpfe etc. gelagert?
Kann ich auf Entfernung des Regals bestehen, um mehr Platz in der Waschküche zum Wäsche trocknen zu haben?
4 Antworten
nö - das muß der vermieter regeln. hier geht es um duldung und gewohnheitsrecht und das kann der vermieter durch eine hausordnung regeln.
OK - dann schließe ich mich den anderen an: gütliche einigung versuchen oder strenge raumteilung erwirken.
Die Waschküche ist Gemeinschaftseigentum und sollte nur entsprechend genutzt werden.
Sprich sie erst einmal freundlich darauf an ob es einen anderen Platz für das Regal gibt, da es doch sehr beengt ist in der Waschküche und kein Platz zum Wäsche trocknen ist.
Die Waschküche dient als Waschküche, wenn Platz vorhanden ist, können auch Trockner aufgestellt werden, sofern ein Fenster zur Entlüftung vorhanden ist. Die anderen Eigentümer mögen ihre Blumentöpfe in ihrem eigen Keller lagern. Ein kleines Regal für Waschmittel, Klammern usw. kann jeder für sich aufstellen. Mehr gibt aber die Größe des Raumes nicht her. Sprich mit den Miteigentümern und bitte um entsprechende Rücksichtnahme.
Wenn außer Dir nur noch 1 Partei im Haus wohnt, solltest Du versuchen, ein gutes Verhältnis herzustellen. Somit würde ich erst mal freundlich anfragen, ob dies oder das möglich ist. Genau genommen steht Dir der halbe Raum zu, somit kannst Du nicht erwarten, dass alle Regale entfernt weren.
Da gibt es keinen Vermieter, beide Parteien sind Eigentümer.