Wechseln bzw abbrechen und Neubeginn einer Ausbildung bei der Polizei?
Hallo,
Ich habe ein Frage zur Ausbildung bei der Polizei. Ich habe die Einstellungstest in Berlin und Hamburg bestanden. In Hamburg wurde ich mit einigen Anderen von August auf Februar geschoben, wegen zu vieler Bewerber die von der Laufbahn II in die Laufbahn I runter gesetzt wurden. Jetzt kann ich aber zum September in Berlin meine Ausbildung anfangen und würde (falls ich dann die schriftliche Zusage aus Hamburg bekomme) die Ausbildung dann in Hamburg lieber anfangen. Hat der Abbruch in Berlin also irgendwelche Folgen für mich bzw geht das überhaupt???
Danke für die Antworten!
2 Antworten
Du bekommst während der Ausbildung einen "Anwärtersonderzuschlag" der das Ausbildungsgehalt erhbeblich erhöht. Diesen musst Du zurückzahlen, wenn Du kündigst. Die Frist beträgt glaube ich 5 Jahre nach der Ausbildung. Also selbst wenn Du die Ausbildung beendest und erst zwei Jahre später kündigst. Desweiteren gibt es soweit ich weiß ein Abkommen der Bundesländer, dass die sich nicht gegenseitig die Beamten ausspannen, dass heißt, Hamburg kann Dir gar keine Ernennungsurkunde ausstellen, solange Du Beamter des Landes Berlin bist. D.h. Du müsstest erst kündigen und kannst Dich dann bewerben oder Du ziehst die Ausbildung durch und versuchst später einen Hamburger Beamten zu finden, der mit Dir tauscht. Das dauert aber. Blöde Situation, Du musst jetzt abwägen, wie sicher es ist, dass Hamburg Dich nimmt. Vielleicht kannst Du Dich ja mit Berlin einigen, dass Du den Ausbildungsbeginn noch ein halbes Jahr verschiebst. Dann weißt Du in der Zwischenzeit ob Hamburg dich nimmt, oder nicht. Oder sprich mit dem Hamburger Einstellungsberater. Da Hamburg Deine Wunschbehörde ist, kann das dort nicht sauer aufstoßen, dass Du Dich für den Notfall noch in Berlin beworben hast. Die können Dir sagen, wie Du weiter vorgehen kannst.
Danke Danke Danke, das bestätigt meine Befürchtungen... dann heißt es wohl telefonieren und hoffen das sie mir einen guten Rat geben.
Es gibt Ausbildungslehrgänge, wo man unter Umständen einen Teil der Ausbildungskosten erstatten muss, wenn man zwischendurch aufhört! (leider kein Witz, aber oftmals verzichten die Behörden auf dieses Recht)
Rein Formal ist der Wechsel SEHR LEICHT. Sobald du nämlich in Hamburg eine Ernennungsurkunde in die Finger bekommst, gilt damit dein Dienst-und Treueverhältnis in Berlin als beendet!
Details dazu kenne ich nicht, weiß nur, dass es so ist. sorry
Sowas ähnliches habe ich auch schon gehört... auch das mit dem Rückzahlen. Bräuchte das aber noch etwas präziser.