Macht ein Steuerklassenwechsel Sinn?
Hi,
ich bin z.Z. Erzieherin in Vollzeit (1665,00 € netto).
Ab 1.9. wird sich die Situation von mir und meinem Mann jedoch ändern:
Ab dann bin ich 31 Std Kraft (Gehalt 1358,00 € netto) und mein Mann macht ab 1.9. eine 2. Ausbildung (KEINE UMSCHILUNG)! D.h. er bekommt Lehrlingsgehalt! (ca. 600-900 € 1.3. Lehrjahr)
Noch sind wir St.Kl. 4/4, macht es Sinn, dass ich in die 3 gehe und er in die 5 während seiner Ausbildung? (Ohne in der jährlichen Steuererklärung drauf zahlen zu müssen?)
Danke
5 Antworten
Im Prinzip geht Euch kein Geld verloren. Bei 4/4 könnt Ihr das über den Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommenssteuererklärung geltend machen. Bei 3/5 wird das natürlich unmittelbar berücksichtigt, d.h. Ihr habt kurzfristig/monatl. ein höheres Einkommen durch die angepassten Lohnsteuerklasse.
Ein Wechsel auf 3/5 macht nur Sinn wenn einer der Partner etwa 2/3 und der andere 1/3 des Gesamteinkommens verdient.
Das ist richtig, jedoch hat man durch die andere Verteilung der Steuerlast monatlich mehr Geld zur Verfügung wenn der "Großverdiener" sich für die St.Kl. 3 entscheidet und braucht nicht nach Ablauf des Steuerjahres auf eine Erstattung hoffen.
Also dann in unserem Fall nicht ?!??
Ich sage es mindestens einmal die Woche und wiederhole mich gerne:
Durch Wechsel der Steuerklassen ändert sich NICHTS an eurer Einkommensteuerbelastung.
Ihr habt nur die Wahl zwsichen
- Weniger Abzüge, mehr Netto pro Monat, Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung und höchstwahrscheinlich eine Nachzahlung jedes Jahr ODER
- Höhere Abzüge, weniger Netto pro Monat, keine Abgabepflicht (Es sei denn jemand hat Nebeneinkünfte), höchstwahrscheinlich eine kleine Erstattung.
Was ist euch lieber?
Die Summe die ihr dem Finanzamt schuldet ist am Ende immer die gleiche.
Nachdem es für ihn eigentlich egal sein müsste, in welcher Steuerklasse er ist, weil er aufgrund seiner Verdiensthöhe ohne hin wenn überhaupt minimale Steuern zahlen müsste, würde ich kucken wie du am besten da raus kommst. Und wenn du von 4 auf 3 wechselst müsstest du monatlich weniger Steuern zahlen. Wie viel das dann wäre kannst du ja mit Onlinerechnern ermitteln.
Das was man monatlich weniger zahlt bei III/V zahlt man am Ende nach bei der Einkommensteuererklärung.
- Wenn du mir 1.000,- € schuldest und jeden Monat 50,- € bezahlst, schuldest du mir nach 12 Monaten immer noch 400,- € (III/V).
- Bezahlst du mir aber 100,- € jeden Monat, erstatte ich dir am Ende des Jahres 200,- €, die du zu viel gezahlt hast (IV/IV).
NICHTS anderes passiert bei den Steuerklassen. Die Gesamtschuld ist immer gleich.
Nachdem es für ihn eigentlich egal sein müsste, in welcher Steuerklasse er ist
Warum sollte es für ihn egal sein?
zuwechseln macht in soweit Sinn , dass du dann Monatlich mit der Stl.K 3 weniger Steuern zahlst und so mit etwas mehr Geld bekommst dein Mann wird eh keine Steuern zahlen müssen auf Grund seines geringen Gehaltes
Steuerklasse V berücksichtigt keine Freibeträge beim Lohnsteuerabzug. Schau mal ab welchem Gehalt da schon eine Besteuerung einsetzt.
Welchen Sinn macht das denn? Ehegatten werden immer so veranlagt als hätte jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet (Ehegattensplitting).
Ein Wechsel der Steuerklassen ändert nichts an dem dem Betrag den das Ehepaar dem Finanzamt schuldet.