Mit 17 Jahre Vollzeit Job?
Hallo
Ich bin wie oben schon erwähnt 17 Jahre alt und gehe nicht mehr zur Schule ... ich habe auch noch keine Ausbildung sondern würde erst nächstes Jahr eine anfangen ... ich habe bereits ein Minijob aber da ich mit dem Führerschein anfangen will reicht das Geld nicht aus ... ich habe einen neuen Job gefunden in Vollzeit ... darf ich mit 17 einen Vollzeit Job machen ?
6 Antworten
Das kommt drauf an, in welchem Bundesland du wohnst. In vielen Bundesländern herrscht Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Demnach würde dich niemand einstellen, der keinen Ärger mit der Behörde bekommen will.
Gilt für Hessen (Quelle: wiesbaden.de)
Allgemeine SchulpflichtDie allgemeine Schulpflicht dauert in Hessen neun Jahre.
Verlängerte SchulpflichtFür Jugendliche, die nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht weder ein Ausbildungsverhältnis beginnen noch eine weiterführende Schule besuchen, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht automatisch um ein weiteres Schuljahr.
Also eher..nein. Du musst zur Berufsschule.
War ich schon 1 Jahr ... also ich habe vor 2 Jahren ungefähr die Schule beendet und bin dann zur Berufsschule nach der Berufsschule hab ich mit dem minijoben angefangen
Du bist immer noch (berufs)schulpflichtig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Aktuelle_Rechtslage
Ich glaube nicht, dass sich der AG dann auf ein Arbeitsverhältnis einlässt, bei dem Du tageweise nicht zur Arbeit erscheinen kannst.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524#det371140
Ich würde mein derzeitigen Minijob kündigen und dann nur bei den Vollzeitjob arbeiten und Schulpflicht von 9 Jahren ( in Hessen ) habe ich auch erfüllt
Schulpflicht von 9 Jahren
Du unterliegst da einem Irrtum!
10 Jahre Vollzeitschulpflicht, oder 9 Jahre Schulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht (§ 49 SchulG G-V).
So lange Du trotzdem Deine Berufsschulpflicht erfüllen kannst, geht das sicherlich.
Klar. Eine Ausbildung ist auch ein Vollzeitjob - und den dürfen Jugendliche ja auch machen. Du hast nur Einschränkungen, was Überstunden und Nachtarbeit z. B. angeht. Steht im Jugendschutzgesetz.
Es handelt sich in dem Fall um KEINE Ausbildung!
Habe ich auch nicht behauptet.
Hessen