Streamen bei Krankheit?
Moin,
wir hatten gestern im Stream ein merkwürdiges Thema. Und zwar: Der Strammer ist krank, streamt aber (nebenberuflich), ist das arbeitsrechtlich in Ordnung ?
Ich meine der Stream beeinträchtigt ja nicht seine Genesung. Auf der anderen Seite ist es natürlich komisch, wenn man seinen Hauptberuf (in der Pflege) nicht ausüben kann, aber dann streamt.
9 Antworten
Ein AN kann durchaus im Hauptjob arbeitsunfähig sein, den Nebenjob aber ausüben. Das ist, je nach Sachlage, arbeitsrechtlich kein Problem.
Ein Pfleger muss sehr oft körperlich anstrengende Tätigkeiten ausüben, was er im Nebenjob evtl. nicht muss. Da kann der Arzt ihn selbstverständlich arbeitsunfähig schreiben, wenn der Pfleger z.B. den Fuß geprellt oder Bänder gedehnt hat, so dass er nicht stehen, bzw. laufen kann.
Das ist aber kein Hindernis für alle Tätigkeiten/Unternehmungen, die die Genesung nicht verlangsamen oder gar verhindern.
Da ein AG nicht unbedingt weiß, welche Krankheit die Arbeitsunfähigkeit auslöst, da er den Befund ja nicht bekommt und ein AN keine Auskunft geben muss, wird er auch nicht beurteilen können, ob sich der AN vertragswidrig verhält.
Hier hat der AG die Möglichkeit sich an die Krankenkasse zu wenden, die den MdK einschalten kann.
Solange der AG dem AN nicht nachweisen kann, dass dieser nicht krank ist, bzw. sich falsch verhält und der AN kommt seiner "Anzeige- und Nachweispflicht" nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz korrekt nach, wird der AG arbeitsrechtlich nichts unternehmen können.
Danke fürs Sternchen
Bitte, sehr gerne
Das kommt darauf an, warum die Person arbeitsunfähig war.
Sagen wir sie hat Magen-Darm, kann nicht arbeiten da sie sonst die Leute anstecken und gefährden könnte. Beim Stream hingegen steckt sie keinen an, die Genesung wird nicht verhindert oder verzögert, es sollte also kein Problem sein.
Gleiches gilt bei einem gebrochenen Bein.
Rückenschmerzen hingegen wären vermutlich problematisch, sofern das sitzen beim streamen die Heilung verzögern könnte. Gleiches gilt vermutlich bei vielen Kopfschmerzarten, da man sich dann eher ausruhen oder z.B. an der frischen Luft spazieren sollte.
Man kann durchaus also nur für eine Beschäftigung Arbeitsunfähig sein, bei der anderen jedoch fit genug.
Unabhängig was man darf, sollte man nicht vergessen wie es auf andere wirken kann. Wenn der Arbeitgeber sich betrogen oder veräppelt fühlt, kann man sich die nächste gute Gehaltserhöhung oder Beförderung vermutlich direkt abschminken.
Wir hatten eine Kollegin die über längere Zeit immer mal wieder krankgeschrieben war, aber ständig von anderen z.B. im Kino und Schwimmbad gesehen wurde. Sie war wegen Herzproblemen krankgeschrieben, das wussten aber nur sehr wenige, da es recht ernst war. In der Firma waberte ständig das Gerücht rum sie sei gar nicht krank und würde nur krankfeiern. Entsprechend genervt reagierten viele, wenn sie mal wieder spontan für eine Woche ausfiel...
Was meinst du? z.b. youtuber?
Es kommt einfach auf die Krankheit an.
Du bist beispielsweise Krankenschwester und streamst nebenberuflich auf Twitch.
Wie gesagt, alles was der Genesung nicht widerspricht, kannst du weiterhin tun, du kannst sogar trotz Krankschreibung Arbeiten gehen, wenn dein Chef sich drauf einlässt.
Du hast dir das Bein verletzt, dein AG gibt dir nen Schreibtischjob? kein Problem,
Du hast dir das Bein verletzt, du streamst auf Twitch darüber kein problem, solange du dabei keine Bewegungen machst, die das Bein belasten und die Genesung hinauszögern.
Du hast Magen Darm? Die ersten 3 Tage wirst du freiwillig auch vom streaming die Hände lassen, wenn es dir dann langsam besser geht, spricht nichts dagegen dich auch wieder vor dieKamera zu stellen. Wegen Ansteckungsgefahr wirst du aber dennoch nicht Arbeiten gehen.
Also wie gesagt, du kannst alles tun und lassen, was der Genesung nicht schadet.
Streaming, Influecener, Youtuber, etc ist kein! Beruf.
Was der AN in seiner Freizeit oder bei Krankheit macht oder tut, kann dem AG egal sein.
Der AG, sollte, wenn rechtliche Interessen verletzt werden, dann dagegen angehen, wenn das AV verletzt wird.
Alles ist ein Beruf, wenn man dadurch Geld bekommt.
Ja und nein. Trotzdem sind die genannten Berufe nicht anerkannt. Es ist quasi eine Modeerscheinung. Du willst du behaupten, es gibt einen Ausbildungsplan für den Influencer?
Ja im Weitesten Sinne. Mediengestalter, Mediendesingn.
Und es ist auch in den Normalen Berufen Heutzutage üblich doppelte Ausbildungen zu haben, wenn man sich selbsständig macht. Viele Chefs haben neben ihrem Normalen Beruf z.b. BWL studiert oder zumindest Kurse belegt um die Firma führen zu können.
Das sind aber zwei unterschiedliche paar Schuhe die wir hier vergleichen. ;-)
Letzteres ist Weiterbildung und sollte zum guten Ton gehören (egal wer das macht).
Aber im Kern bleibt es dabei: Youtuber und Co. (die nur davon leben) haben keinen anerkannten Beruf. Gehen wir mal 20-30 Jahre weiter. Der Hype ist vorbei, da es inzwischen neue Medien gibt und diese Generation nagt nun am Hungertuch, weil sie nichts gescheites gelernt haben.
Es ist kein Angestelltenverhältnis, es ist Selbsttändigkeit.
Das es als Beruf nicht anerkannt ist, steht auf einem anderem Blatt.
Wobei viele Youtuber Videos machen die ihrer vorherigen Ausbildung entsprechen. Ob es nun Musik, Sport, Landwirtschaft ist sogar Schneidervideos gibt es.
Das ist aber ein zweischneidiges Schwert und es driftet sehr stark in die Grauzone ab.
Warum sollte das komisch sein?
In der Pflege arbeitet man mit Menschen, die sich anstecken können. Beim streamen nicht.
Naja, nach dem Motto: Beim Stream hört sich alles toll und munter an, aber arbeiten kann er nicht oder was ?
Kommt auch immer drauf an, was er hat. Du kannst auch keine 120kg Menschen aus dem Bett heben, wenn dein Bein gebrochen ist.
Und in nem Krankenhaus mit ner fetten Grippe zu arbeiten ist auch nicht gut.
Vielen Dank.