Wechsel von 400€ Job zur Teilzeitstelle beim gleichen Arbeitgeber!Welche steuerlichen Auswirkungen

2 Antworten

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mE wird das gesamte Einkommen des Jahres auf die Monate verteilt und wenn dann mehr als 450 € herauskommen auch entspechend versteuert. (das kann ich jetzt aber nicht verlässlich sagen!)

Eine Teilzeitstelle würde ja ganz normal versteuert werden plus die Sozialabgaben. Einen Minijob kannst Du nebenher zu den bisherigen Konditionen machen. Das ergäbe dann schon Sinn.

Allerdings sollte Dein AG einverstanden sein, wenn Du bei der Konkurrenz arbeitest.

DiePT 
Beitragsersteller
 01.08.2013, 21:00

Das klingt plausiebel aber Schade da ich es merkwürdig finde das ich einen Minijob bei Arbeitgeber A machen kann und Teilzeitjob bei Arbeitgeber B und nur die Versteuerung bei Arbeitgeber B habe und hier der Minijob nicht nachversteuert wird( zum Glück). Aber das wenn man seine Minijobstelle bei Arbeitgeber A (unterm Jahr) wechseln möchte zu einer Teilzeitbeschäftigung , das dann mein Minijob nachversteuert wird!?!? Das sind doch im Prinzip zwei verschiedene Arbeitsverträge?

Maximilian112  02.08.2013, 13:34
@DiePT

Du mußt Dir aber nicht vorstellen, das rückwirkend von Deinen 400€ pro Monat plötzlich 50 € fehlen. Mindestens ca 5000€ im Jahr sind steuerfrei wenn ich das richtig weiß.

Aber ich hatte in meiner Antwort ja schon geschrieben, das ich es eben nicht verlässlich beantworten kann. In der Hoffnung das ein anderer wenigstens ja oder nein zu meiner Antwort sagt.

Stell die Frage nach der Versteuerung einfach noch einmal.

DiePT 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 20:23
@Maximilian112

Das es nicht rückwirkend gerechnet wird ist logisch aber bei der monatlichen Lohnabrechnung wird ja mein Teilzeitjob auch versteuert. Das ist das einzige was ich nicht verstehe warum wird dann der 400€ Job aufgerechnet und alles nochmal nachverteuert wenn ich das sooo richtig verstanden habe?

Vorab: Seit Beginn dieses Jahres wurde die Entgeltgrenze für Minijobs auf 450,- € angehoben.

Der zweite Teil deiner Frage ist leichter zu beantworten: Hast du mehrere Minijobs, wird das Arbeitsentgelt zusammengerechnet. Übersteigt es dann die Grenze, bist du Steuer- und versicherungspflichtig.

Beim ersten Teil bin ich mit nicht ganz sicher. Normalerweise gilt , dass das monatliche Entgelt bei einem Minijob im Jahresschnitt 450,- € pro Monat nicht übersteigen darf.

Wenn ein Minijob beendet wird und danach eine Vollzeitbeschäftigung folgt, gilt die Steuer- und Versicherungspflicht natürlich nur für den Vollzeitjob. Das müsste eigentlich auch beim selben Arbeitgeber möglich sein.

Ein Anruf beim Steuerberater kann diese Frage sehr schnell klären – vorausgesetzt, deine Chefin ist wirklich daran interessiert.

DiePT 
Beitragsersteller
 01.08.2013, 13:32

Erstmal Danke für die Antwort. Das mit den 450€ weiß ich aber arbeitszeitbedingt für mich war es besser einen 400€ Job anzunehmen als 450€ , aber das spielt ja keine Rolle. Da ich 2 Kinder hab und erst ab Oktober mehr arbeiten kann und möchte, das heißt 15-20h würde ich ebend den 400€ Job aufgeben und in eine Teilzeitstelle wechseln. Beim selben Arbeitgeber, da ich bereits jetzt schon viele Überstunden wegen mehrarbeit habe und ich mich mit meinen Chef eigentlich bereits geeinigt hatte und mit den Kollegen gemeinsam besprochen wurde das ich die mehrarbeit , die Momentan alle machen abfangen soll ab Oktober. Nun kam sie zu mir und sagt das der 400€ mit der Teilzeitstelle verrechnet wird ( steuerlich/ ich nehme an ebend deutliche arbeitgeberabgaben für ihn ) und man würde den 400€ job mit dem Teilzeitjob steuerlich aufs Jahr verrechnen und man müsste dann nachträglich den 400€ job versteuern?

Da ich leider keinen Steuerberater habe wolle ich erstmal schauen ob mir hier jemand weiterhelfen kann :)