Einmaliger Fotojob, Rechnung erwünscht, Was ist zu tun?
Meine Universität möchte das ich eine Veranstaltung für diese Fotografiere, dafür wird mir auch ein einmaliges Honorar gezahlt. Sie möchte das ich eine Rechnung schreibe.
Das ist der einzige Fotografie Auftrag/ Selbstständiger Auftrag den ich dieses Jahr erledigen werde.
Honorar soll 200€ sein.
Was ist zu tun. Was muss in die Rechnung? Muss ich was mit dem Finanzamt besprechen?
9 Antworten
Das Wichtigste: Wenn Du keine Umsatsteuer-ID hast (die Du vermutlich als Nicht-Gewebetreibender nicht hast), darfst Du auf der Rechnung keinesfalls die Worte Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer etc. erwähnen und auch keine solche ausweisen!
Du musst das nur bei der Einkommenssteuererklärung angeben.
Siehe auch hier: https://www.finanzfrage.net/frage/einmalige-einnahme---wie-vorgehenversteuern
Mittlerweile ja. Als ich damals einen Gewerbeschein beantragt habe und mich vorher beim Finanzamt informiert hatte, hieß es noch, dass man das keinesfalls tun soll.
Hallo
du nimmst (d)einen Zweckform Rechnungsblock für Kleingewerbe aus der Kameratasche (Mit Quittungsblock und Lieferscheinblock immer dabei haben, evtl noch einen "Firmenstempel"), schreibst die Rechnung, quittierst denn Empfang der Summe überreichst das Deckblatt und legst den Durchschlag als "Einnahme" zu deiner Steuererklärung (Anhang S wie SSSSelbständige Arbeiten). Solange du unter dem Freibetrag bleibst ist das Problemlos und selbst wenn du drüber kommst gehst du damit zu einem Steuerberater der dann denn "Gewinnüberschuss" mit/nach ELSTER ausrechnet und dann bist du das "Problem" los und hast evtl. noch Gewinn gemacht. Für einen Gewinnüberschuss muss man auch die Kosten kennen also fleissig Belege sammeln inkl Anfahrtskosten, Übernachtungen, Verpflegung (Tagessatz beachten, siehe zu das du 1nen "ganzen" Arbeitstag hast, also Tagessätze abrechnen und nicht Stundensätze), Werbungskosten, Telefonkosten (Aquise),,,,
- www.avery-zweckform.com/produkt/rechnung-1733
- www.stempel-fabrik.de/Text-und-Logostempel/Taschenstempel
Problematisch wird es wenn die Rechnung Netto also mit Vorsteuerabzug beglichen wird. Das Finanzamt müsste dir dann die Differenz auszahlen. Das Finanzamt verechnet die MwSt gerne mit denn Ennahmen heisst sobald die auszahlen "müssen" sieht ein Mitarbeiter genauer hin warum. Natürlich bekommen die Grossfirmen jeden Monat Steuerückzahlungen aber die werden verrechnet und es gibt dazu eine schlüssige Berechnung durch einen Kaufmann. (Logisch muss die nicht sein, siehe Cum-Cum/Cum-EX)
Soweit ich weiß, können Quittungen nur bis 150 Euro ausgeschrieben werden?
Wenn die Uni eine Rechnung will, also die Kosten ansetzt, will das Finanzamt anschließend natürlich wissen, dass diese Einnahmen von der Gegenseite auch versteuert wurden
Finanzamt anrufen und fragen. Die stellen Dir dann die passenden Rückfragen und geben Auskunft.
nein, das Finanzamt DARF solche Fragen gar nicht beantworten!
Das wäre eine Einzelberatung und diese darf ausschliesslich ein Steuerberater machen.
Quatsch, die können sehr wohl Auskunft geben, ob z.B. eine Anmeldung als Freiberufler notwendig ist oder nicht.
Mir haben sie jedenfalls Infomaterial zum Start ins Freiberuflerdasein geschickt. Ich fand das sehr nett.
@alexbeckphoto:
falsch, dass Finanzamt ist sogar verpflichtet, Fragen zu beantworten und kostenlos zu beraten. Ich habs mehrmals ausprobiert und die waren entgegen meinen Befürchtungen sogar ganz nett. Erst vorgestern habe ich mit denen telefoniert und mir beim ausfüllen eines Fragebogens helfen lassen. Warum sollte man dafür extra Geld ausgeben, wenn's auch kostenlos geht? Nachteil ist natürlich, dass Du Deine etwaigen Groschen unter'm Kopfkissen oder evtl. Leichen im Keller nicht so vertrauensvoll besprechen kannst.
Eine Mitarbeiterin vom Finanzamt war sogar bei mir zum Babysitten (ich habe erst hinterher erfahren, wo die arbeitet) und hat mich nebenbei steuerlich beraten.
Dein Einwand, nur ein Steuerberater dürfe eine Einzelberatung machen, bezieht sich auf helfen wollende Menschen, die keine steuerliche Ausbildung haben. Du darfst also nicht Deine Oma oder Nachbarn etc. um Rat fragen, wenn die nicht zufällig Steuerberater sind.
Ich kenne das auch so, dass man beim FA freundliche und kompetente Antwort auf seine Fragen bekommt. Das ist doch deren Job!
Du schreibst eine Rechnung, ohne ausgewiesene MwSt, weil du keine Firma hast.
Die Einnahme von 200€ gehört bei der nächsten Steuererklärung in die Anlage S und gut ist.
Natürlich darf man auf der Rg erwähnen, dass man als Kleingewerbler nicht umsatzsteuerpflichtig ist und deshalb die USt nicht ausweist, das sollte man sogar tun!