Lastschriftverfahren bei Minderjährigen
Hallo zusammen, ich brauche einen Rat bezüglich meiner 16-jährigen Tochter. Diese hat bei H&M per Lastschrift eingekauft (38Euro), obwohl ihr Konto nicht gedeckt war. Mir war nicht einmal klar, dass sie mit ihrer Sparkassen EC Karte einkaufen kann. Nun kamen wohl einige Mahnungen, die sie mir nicht zeigte. Erst jetzt kam sie mit dem Schreiben eines Inkassounternehmens. Inzwischen ist die Summe auf 80Euro angewachsen. Hat die Bank bzw H&M hier rechtmäßig gehandelt, wenn sie es der Minderjährigen ermöglichen per Lastschrift zu zahlen, bzw. Schulden zu machen? Im Voraus herzlichen Dank für Eure Hilfe!
14 Antworten
Raten- oder Keditkäufe sind für Minderjährige schwebend unwirksam. Sie bedürfen auf jeden Fall des nachträglichen OK des Erziehungsberechtigten. Teile H & M schriftlich mit, dass sie hier unverantwortlich gehandelt haben und ihr auf keinen Fall zusätzliche Gebühren akzeptieren werdet. Ihr könntet sogar die Ware zurück geben, Also den nichtigen Kaufvertrag wieder aufheben) Dabei ist es sogar unerhebelich, ob deine Tochter die Ware inzwischen im Gebrauch hatte. Mit dem Inassobüro habt ihr überhaupt nichts zu tun. Darum soll sich H & M kümmern.
Schwebend undwirksam ist ein Vertrag, so lange er nicht von beiden Vertragspartnern als gültig anerkannt ist. Das hätten hier die Erziehungsberechtigten tun müssen. Jeder Kauf mit einer Kreditkarte, ist ein Warenkredit. Der Verkäufer kann ja nicht sofort über das Geld verfügen. Er muss ja auch noch jederzeit mit dem Widerspruch des Erziehungsberechtigten rechnen.
Du hast mich zwar niedergemacht, aber ganz so, wie Du es schreibst, ist es auch nicht. Es ist ihr eigenes Konto, von dem sie Geld nimmt und auch, wie Du siehst mit Karte bezahlen kann. Sie ist keine "unter 14" mehr und dann gibt es auch noch den sogenannten "Taschengeldparagraphen".
Wo habe ich dich denn "runter gemacht"?. Sobald Ware nicht direkt vom "baren" Taschengeld gezahlt werden kann, gilt der Taschengeldparagraph nicht Außerdem habe ich von Minderjährigen gesprochen. Bekanntlich ist man bis zu vollendeten 18. Lebensjahr minderjährig.
Hallo michaskywalker,
Normalerweise haben die Kinder und Jugendlichen ein Konto auf Guthabenbasis. Wenn man hier mit Karte bezahlen will und den PIN eingibt, dann wird das Konto zunächst überprüft. Falls es nicht gedeckt ist, kann mit der Karte nicht bezahlt werden. Es ist aber auch gängige Praxis, dass die Geschäfte im Lastschriftverfahren ihre Waren verkaufen. Hier entfällt die Eingabe des PIN und damit die Überprüfung. Man muss mit der Unterschrift bestätigen, dass das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Ansonsten haftet der Kontoinhalber für alle Folgeschäden. In diesem Fall wäre zu überprüfung, ob und inwieweit eine 16-jährige voll haftbar gemacht werden kann, bzw. inwieweit die Eltern hierfür in Verantwortung gezogen werden können.
Außerdem sollte man als Elternteil noch mal überprüfen, was man da alles unterschrieben hat. Die Sparkasse bietet bei Vertragsunterzeichnung verschiedene Möglichkeiten der EC-Karten-Nutzung an!
Die Sparkasse bietet bei Vertragsunterzeichnung verschiedene Möglichkeiten der EC-Karten-Nutzung an!
Die SK hatte verschieden Karten.Leider bitet das die SK nicht mehr an
Das Geschäft hätte sich auch den Personalausweis des Mädchens zeigen lassen können/sollen! Hier könnte man sich auch einmal informieren, inwieweit sie hierzu die Pflicht gehabt hätten!
Danke für eure Antworten! Als wir der Sparkassenkarte zugestimmt hatten, haben wir natürlich auch unterschrieben, dass unsere Tochter Tochter ihr Konto nicht überziehen darf. Ebenfalls war mir nicht klar, dass die EC Karte eine Bezahlfunktion hat. Sie war nur für Abhebungen bei der Bank gedacht. Ob das Lastschriftverfahren hier nun eine Ausnahme bildet ist mir nicht klar. Wer ist hier zuständig? H&M, weil sie das Lastschriftverfahren bei Minderjährigen benutzen. Oder die Bank, die dieses Verfahren mit ihrer Karte zulässt.
Die Sparkasse bietet mit der Karte zwei Funktionen. Zum Einen kann man Bargeld aufladen und damit mit bezahlen. Zum Anderen kann man im PIN-Verfahren bezahlen. Das Lastschriftverfahren ist eine Erfindung des Einzelhandels, um die Gebühren zu sparen, die ihnen bei der Nutzung des PIN-Verfahrens entstehen würde. Aber sie sichern sich natürlich durch die Unterschrift des Kunden ab, der hiermit die Abbuchung von seinem Konto erlaubt und auch bestätigt, dass das Konto gedeckt sei. Und genau hier liegt das Problem bzw. die Frage, ob der Einzelhandel dieses Lastschriftverfahren überhaupt bei Minderjährigen anbieten darf. Wenn nicht, dann hätten sie sich vorher den Ausweis zeigen lassen müssen. Wenn ja, dann kann man leider nichts machen. Ob es sich bei dieser Methode um einen Kreditkauf handelt, ist fraglich. Das wäre es, wenn das Konto einen Dispokredit hätte, was bei Jugendlichen in der Regel nicht der Fall ist. Also wieder zurück zum Ausweis. Hätten sich die Einzelhändler den Ausweis zeigen lassen, dann hätten sie gewusst, dass das Mädchen minderjährig ist und nur ein Guthabenkonto haben dürfte, dass eben keinen Kredit gewährt. Andererseits hat es mit seiner Unterschrift bestätigt, dass das Konto gedeckt ist. So dreht man sich im Kreis. Das Ganze muss bzw. sollte aber irgendwo im Gesetz stehen. Ich habe auch mal nachgesehen, aber noch nichts Eindeutiges gefunden. Es interessiert mich auch selber auch. Also, wenn Du hier mehr erfahren hast, dann lass´es die GF-Gemeinde wissen! Viel Erfolg bei Eurer Angelegenheit!
Das ist eine rechtliche Grauzone.
Einerseits:
Es gibt einen sogenannten "Taschengeldparagraphen", der minderjährigen Personen ermöglicht, kleinere Beträge zu verwalten und über diese zu verfügen.
38 Euro fallen sicher darunter.
Andererseits:
Minderjährige Personen sind nicht geschäftsfähig (Ausnahme Taschengeld).
Da Deine Tochter den größten Teil des Schadens selbst verursacht hat (durch Verstecken der Mahnungen) solltest Du als Erziehungsberechtigte den Weg gehen, diese offenen Beiträge zu bezahlen, um einen Schufa-Eintrag zu vermeiden, das Geld sollte Deine Tochter an Dich vom Taschengeld abstottern.
Nur so lernt sie etwas dabei.
Im Internet fand ich soeben:
Eine besondere Generaleinwilligung ist der so genannte Taschengeldparagraf. Bezahlt der Minderjährige die gewünschte Sache bar von seinem Taschengeld oder mit Scheinen, die er extra zum Zwecke des Vertragsschlusses bekommen hat, ist der Kauf auch ohne das ausdrückliche "O.K." der Eltern wirksam. Das gilt aber nur für alltägliche Verträge, für die das Taschengeld üblicherweise zur Verfügung steht.
Die meisten Bankgeschäfte gehören nicht dazu, auch nicht wenn sie kostenlos sind. So werden Kreditgeschäfte Minderjähriger selbst dann nicht wirksam, wenn bereits die ersten Raten vom Taschengeld bezahlt sind.
Lediglich die Einrichtung eines Sparbuches und Abhebungen vom Sparkonto im Rahmen des Vernünftigen sind von einer generellen Einwilligung der Eltern gedeckt. Hat also z.B. ein 14-Jähriger 100 Euro von den Eltern zur freien Verfügung erhalten und eröffnet bei der Bank ein Sparbuch, ist der Sparvertrag ohne weiteres gültig. Auch abheben kann der Jugendliche das Geld jederzeit alleine. Haben sich bei einem Sparwütigen aber mittlerweile mehrere Tausend Euro angesammelt und will er den kompletten Betrag abheben, braucht er wiederum die Erlaubnis der Eltern.
Habe selten so "gute" Anworten wie in diesem Thread gelesen.
leute richtig lesen sie ist 16 und daher geschäfttüchtig.wenn sie wußte das sie nicht mehr soviel kohle hat war das sogar ein vorsetzlicher betrug.eine möglichkeit der eltern:die karte nur auf guthabenbasis einrichter lassen dann kommt so etwas nicht vor.hab ich bei meinen kindern auch gemacht als die so alt waren.
hallo strandkind > richtig lesen, die Konten sind auf Guthabenbasis. Das Problem ist das Lastschriftverfahren, wo vorher nicht geprüft wird
Was heißt bzw. bedeutet das genau?
Inwieweit handelt es sich in dem genannten Fall um einen Raten- oder Kreditkauf?