"Jedermann Inkasso GmbH" 1. Mahnung. Sind das Betrüger?
Hallo zusammen, ich weiß, das wurde schon ein paar mal gefragt, aber ich will zu 100% sicher sein, was die Antwort betrifft.
Also, ich habe vor kurzem eine E-Mail von einer "Jedermann Inkasso GmbH" bekommen, ich soll doch bitte 132€ an ihre "Auftraggeberin" Centrobill überweisen. Ich hab jetzt mal nach Centrobill gesucht und die sind wohl das "Unternehmen", das in den eher dunklen Seiten des Internets die Zahlungen regelt.. D.h. Pornoseiten etc. Unten in der Mail steht ja auch irgendwas von einem Probeabo auf "digital playground". Ich hab aber weder jemals was von centrobill noch von digital playground (obwohl ich mir denken kann was das ist...) gehört, folglich auch nie irgendwas gekauft was ich jetzt zahlen müsste...Kinder, die sich mal einen Monat Spaß gönnen wollten hab ich auch nicht.. Könnt ihr mir sagen ob ich dann irgendwas machen muss? Also zahlen werd ich sicher nicht, aber muss ich einen Anwalt einschalten? Die Mail ist in drei Teilen auch noch angehängt. Danke schonmal im vorraus,
Nik
4 Antworten
Du musst natürlich nichts bezahlen und einen Anwalt einschalten bringt auch nichts außer die unnötige Kosten solche Betrüger versuchen es mit allen Mitteln und Wege die gibts weltweit du kannst zur Polizei gehen aber die werden auch nicht viel machen
"Bei unberechtigten Abzock-Forderungen ist es jedoch so, dass die Drohung zum Geschäft gehört. Daher wird hier auch zwar immer wieder mit dem Gericht gedroht, jedoch diese Drohung so gut wie nie in die Tat umgesetzt. Das ist auch verständlich, denn der Forderungssteller würde fast sicher den Prozess verlieren und müsste dann alle Prozesskosten zahlen, auch Ihre Anwaltskosten. Das ganze wäre also nur zu seinem teuren Privatvergnügen - und das Geld hätte er von Ihnen immer noch nicht bekommen.Bei unberechtigten Forderungen ist es also extrem unwahrscheinlich, dass Sie tatsächlich verklagt werden."Soviel zum Thema Jedermann Inkasso ... kühlen Kopf bewahren ... klappern gehört zum Handwerk ;-)
Ich glaube Inkasso-Mahnungen sind nur per Post gültig.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast (hat heutzutage doch fast jeder oder?), dann nimm sie in Anspruch und hol dir Rat beim Anwalt ein.
Ich würde jedoch erstmal nicht zahlen und auch nicht reagieren.
Ich weiß ja nicht wie du rechtsschutzversichert bist, aber ich habe eine Hotline mit 24h kostenloser Beratung in meiner Rechtsschutz inbegriffen.
Zumal dir eine Rechtschutz wegen sowas nicht kündigt... Da würde sie ja einen zahlenden Kunden verlieren, der vllt schon jahrelang nichts hatte...
Ich weiß ja nicht wie du rechtsschutzversichert bist, aber ich habe eineHotline mit 24h kostenloser Beratung in meiner Rechtsschutz
inbegriffen.
Telefonische Beratung ist eine Sache, beim Anwalt vor Ort eine andere.
Zumal dir eine Rechtschutz wegen sowas nicht kündigt
Stimmt i.d.R. zwar, aber wenn so ein Rechtsstreit ausufert und ins streitige Verfahren gehen würde, kann das sehr schnell passieren. Alles schon erlebt in 11 Jahren Beruf.
Brauchte nur Überschrift und E-Mail zu lesen. Klar ist das eine betrugsmail. Anhang nicht öffnen wegen Trojaner. Sofort löschen.
Die Mahnung unterliegt keinem Formerfordernis. Anfurzen kann eine Mahnung sein. Schriftform dient einzig der Beweisbarkeit. Obwohl diese bei einfacher Briefzustellung auch nicht gegeben ist.
Klare Rechtslage. Nichts bestellt, ergo nichts zu zahlen. Dafür braucht es keinen Anwalt.
RSV für sowas bemühen und eine Kündigung riskieren halte ich auch für übertrieben. Auch haben die meisten RSV eine Selbstbeteiligung vereinbart, die entfällt zwar meist, wenn es nur um eine Erstberatung geht, aber schon Korrespondenz wäre davon nicht mehr erfasst.