Wasserzähler in 2 Mietparteien,der Driite hat keinen .Abrechnung?
Bei uns im Haus wurde die ganzen Jahre über den Wasserzähler im Keller abgelesen und dann durch die Anzahl der Personen geteilt. Seit ca.30 Jahren und 10 Jahren befinden sich aber wohl Wasseruhren in den beiden oberen Etagen, die aber nie geeicht oder abgelesen wurden, da die untere Wohnung keine Wasseruhr besitzt. Die Wasseruhr im Keller ,dessen Wasser jeder nutzen kann( Garten , Treppenhausreinigung,Mülltonnenreinigung usw) wird nun der unteren Etage auferlegt, so dass wir in diesem Jahr das doppelte an Wasser und Abwasser zahlen müssen. Seit dem wir hier in diesem Haus wohnen wurde stets anders abgerechnet und nun nicht mehr. Wir hatten noch nicht mal die Gelegenheit den Wasserzähler abzulesen und müssen uns damit abfinden,was die anderen Mieter bei sich abgelesen haben. Es wurde auch nicht mit einer unabhängigen Person abgelesen. Müssen wir das so hinnehmen?
4 Antworten
Wie ist denn die Umlage der Wasserkosten im Mietvertrag vereinbart?
Da nicht jede Wohnung mit (geeichten) Geräten zur Verbrauchserfassung ausgestattet ist, kann auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Grundsätzlich sollte der Vermieter hier die Gesamtkosten des Wasserverbrauchs anteilig auf alle Mieter/Wohnungen umlegen (im Idealfall nach Wohnfläche).
Der Zähler im Keller ist der Hauptwasserzähler?
Das ganze ist natürlich hinfällig, wenn im Mietvertrag eine verbrauchsabhängige Umlage vereinbart ist.
es kann nicht sein, dass eine Partei mit allgemeinen Wasserkosten allein belastet wird. Außerdem ist es so, dass Wasser über Zähelr abgerechnet werden können, wenn ALLE Wasserzähler haben und zudem so im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn das alles nicht zutrifft wird nach m² abgerechnet. Alles andere ist murks
Aus Mietrechtslexikon.de:
Das BayObLG (2Z BR 236/04 Beschluss vom 23.03.2005) hat bspw. entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ablesewerte der Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist nicht ihrer Jahresabrechnung zugrunde legen dürfen (gilt entsprechend für Vermieter). Die Kosten müssen dann nach Miteigentumsanteilen unter den Eigentümern aufgeteilt werden. Abrechnungsbeschlüsse der Eigentümerversammlung können erfolgreich angefochten werden, wenn nicht geeichte Zähler verwendet wurden. Auch im Mietrecht kann keine Abrechnung über ungeeichte Zähler erfolgen, wobei jedoch regelmäßig die Wohnfläche als Ersatzumlagemaßstab heranzuziehen sein wird. Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.
Dann hast Du den Text nicht gelesen!! Die Verwendung ungeeichter Wasserzähler ist unzulässig und sogar strafbar. Eine Nebenkostenabrechnung, die auf ungeeichten Wasserzählern beruht kann erfolgreich vor Gericht angefochten werden. Da ist es egal ob in Deiner Wohnung ein Wasserzähler ist oder nicht.
In Deinem Falle wäre nur eine Umlage des Gesamtwasserverbrauchs über die Mietfläche zulässig. Der Hauptwasserzähler ist vom Versorger installiert worden und ist geeicht!
Die Verwendung ungeeichter Wasserzähler ist unzulässig und sogar strafbar
Vorsicht! Zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat besteht ein himmelweiter Unterschied.
Soweit richtig, aber auch eine Umlage nach Personenanzahl wäre korrekt.
Wenn nicht alle Wohnungen mit Zwischenzählern ausgestattet sind und vertraglich nichts anderes vereinbart, muß hier nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Oder nach Personenzahl.
Nur wenn das so vereinbart ist. Ansonsten lt. BGB nach Wohnfläche.
Es geht sich nicht um die Eichung!! Es geht sich darum,dass 2 Parteien eine Uhr haben und wir nicht.Nun müssen wir das gesamte Restwasser zahlen,trotz das jeder das Wasser im Keller nutzt und die Zähler kein Unabhängiger abliest.Es wurde Jahrelang durch die Personenzahl geteilt.