Wasseruhren wurden nicht abgelesen. Trotzdem Nebenkostenrechnung mit Wasserverbrauch. Wie soll ich verfahren?

5 Antworten

Hallo,
ich möchte gern ein paar Dinge zu deiner Frage sagen und Tipps geben. Ich beschäftige mich beruflich mit Nebenkostenabrechnungen und bin immer wieder mit ähnlicher Problematik befasst.

Es kann durchaus möglich sein, dass es ein Funksystem ist. Es gibt auch nachgerüstete analoge Uhren, wo man es nicht auf den ersten Blick erkennt. Im übrigen kann es genau genommen nur ein Funksystem sein, denn du hast gesagt, dass Abrechnungszeitraum offenbar 1.1. bis 31.12. ist, und die Ablesung vor 2 Monaten war. Das ist dann nur mit einem Funksystem möglich, den Wert vom 31.12. jetzt auszulesen.

Was ich aber eigentlich sagen will. Falls doch eine Schätzung stattgefunden haben sollte ist nicht wirklich ein Nachteil für dich. Mit der nächsten Ablesung würde sich das dann wieder ausgleichen in der Gesamtsumme gesehen. Also keine große Sache in dem Fall und nicht gleich ein Grund zum Anwalt zu gehen.

Was du zur eigenen Kontrolle machen kannst:

Lies doch jetzt selber mal den Wasserzähler ab. So kannst du einen Monatsverbrauch laut der Abrechnung Sept-Dez bilden, und dann aus der Differenz zwischen dem Endwert in der Abrechnung und dem jetzt abgelesenen Wert einen Monatsdurchschnitt bilden. So kannst du ungefähr abschätzen, ob der Verbrauch plausibel sein könnte.

Und dann Ende Dezember liest du den Zähler wieder selber ab und kannst dann mit der Angabe auf der Abrechnung im nächsten Jahr vergleichen.

ThedrianZet 
Beitragsersteller
 09.09.2017, 17:36

Hallo Renick, lieben Dank für Deine ausführliche und sehr gute Antwort. Ich habe noch einmal nachgesehen: Nirgends stehst ein Zählerstand in der Nebenkostenabrechnung. Nur "Zeitanteil", "Verteilerschlüssel", "Kosten pro Einheit", "Betrag in Euro" und "Gesamt in Euro" angegeben. Ich hätte AUCH gern einmal eine einfache Rechnung zum eigenen Vergleich erstellt, aber dazu benötige ich ja den Zählerstand. Mh. :-<

Liebe Grüße :-)

ThedrianZet 
Beitragsersteller
 09.09.2017, 17:44
@ThedrianZet

PS:
PS: Und mein Thread-Beitrag hatte ich ja außerdem auch nur deshalb erstellt, weil NIEMAND mir VORHER sagte, dass die Wasseruhren eine Funkeinheit hat, aber jetzt, wo die NK-Rechnung da ist, wird auf einmal gesagt, "Ja, die werden per Funk abgelesen". Natürlich glaube ich das. Aber alleine schon die TASACHE, dass es VORHER wissentlich verschwiegen wird, ist eigenartig. Und jeder hellköpfige Mensch wird hier deutlich merken, dass was (im Umgang) nicht stimmt - also der einfachen Beantworung meiner Frage gegenüber Hausmeisterin und Vermieter, wie nun die NK-Rechnung erstellt werden kann, wenn der Ablesedienst nicht in meiner Wohung war?

Ich: "Herr Vermieter - Frau Hausmeisterin?"

Vermieter und Hausmeisterin: "Ja?"

Ich: "Wie kann denn eine genaue Nebenkostenabrechnung erstellt werden, wenn der Ablesedienst, der ja am besagten Tag in meine Wohnung wollte zur Ablesung der Geräte, nicht bei mir in der Wohnung war?"

Vermieter: (brubbelt vor sich hin.)

Hausmeisterin: "Keine Ahnung! ICH sollte nur die Zettel ausfüllen und in die Briefkästen der Mieter schmeißen, dass sie an dem Tag von 8 bis 16 Uhr zu Hause sein sollen wegen Ablesung!"

(Ich füge hinzug, dass die Hausmeisterin sei über 20 Jahren hier arbeitet.)

Ich wollte damit jetzt einfach den menschlichen UMGANG ansprechen.

Wie können Menschen, die ihren Job machen (Vermieter, Hausmeister/in) einfach so ein völlig von mir (mehrfach!) gestellten, simplen Frage nicht beantworten, wie eine NK-Rechnung erstellt werden kann, wenn der Ablesedienst nicht in der Wohnung war?

Darum ging es mir eigentlich...

Dass dieser dämlichen Wassueruhren jetzt eine Funkeinheit haben oder nicht - ist für mich nicht mehr von Belang.

Renick  09.09.2017, 17:51
@ThedrianZet

So allgemein kann ich nichts weiter dazu sagen. Alles weitere würde eine genaue Prüfung der Abrechnung erfordern, wozu ich die Abrechnung bräuchte. Ich habe dir dazu eine Freundschaftsanfrage geschickt, da hier öffentlich keine Kontaktdaten gegeben werden dürfen.

Ist aber nur ein Angebot von mir. Bezüglich dem Eigentümer und Hausmeister kann und möchte ich nichts sagen, das wäre nicht objektiv. Ich weiß nur, dass sich allgemein gesagt offenbar sehr viele nicht auskennen, weshalb es nicht übertrieben ist, dass mind. 80% der Abrechnungen in irgend einem Punkt fehlerhaft sein sollen.

... was bitte hast Du denn mit einem Ablesedienst zu tun?

Und in einiger meiner Häuser wird auch per Funk (14-tägig) ausgelesen und die Werte sind ja aus der Abrechnung auch klar und einfach zu ersehen. Einfach einmal vorlesen lassen.

Zudem ist laut Kommentar ein Betrag ermittelt und auch eingestellt worden.

Das Ablesen durch Funk ist durchaus vom Hof aus möglich. Irgendwann wurde das Innenleben der WZ gewechselt. Das kann schon vor deinem Einzug gewesen sein. Du kannst jederzeit trotzdem den Zählerstand persönlich manuell ablesen. Daran ändert sich nichts.

Der durchschnittliche Verbrauch beträgt 80 Liter/Tag.. Das wären dann in Summe für die vier Monate ca. 7,5 m³ pP. Wie viel lt. Abrechnung sollst denn verbraucht haben?

Das Einbaujahr des Zählers steht auf dem Zähler.

Ich habe auch Funkablesewasseruhren. Die sehen genau so aus wie jede andere vorherige. Einen Funkverteiler gibt es nicht.

Gleiches gilt für die Heizkostenverteiler.

Sind die Wasseruhren in der Wohnung?

A) Ablesedienst anschreiben und "nachhaken"

Der ist nicht dein Vertragspartner.

Ich kenne diese Funkuhren für Wasser. Die haben aber ein DIGITALES Display

Falsch. Die sehen, auf den 1. Blick, wie stink "normale" Wasseruhren aus.

Welcher Verbrauch wurde denn in der Abrechnung angegeben?

Möglicherweise ist die Schätzung ja zu deinen Gunsten.

ThedrianZet 
Beitragsersteller
 09.09.2017, 16:13

Hallo Anitari,

- Die Wasseruhren sind in meiner Wohnungen an der Wand der Spüle der Küche. (Kalt/Warm)

Danke für die hilfreiche Antwort. Dann werden diese mechanischen Wasseruhren wohl diegen so genannten "Funkaufsatzmodul" besitzen.

Liebe Grüße

Schau Dir das Beispiel mal an:

https://www.techem.de/private_vermieter/erfassung_und_abrechnung/unsere_geraete.html

Du kannst es nicht unterscheiden, ob mit oder ohne Funk.

Deine Unterstellung, dass hier in großem Stil betrogen wird, ist total daneben. Alle Messgeräte unterliegen dem Eichgesetz. Alle Ablesewerte können von allen Bewohnern selbst nachgeprüft und Unkorrektheiten beanstandet werden.

Gerade in größeren Wohnanlagen käme es zu einem fürchterlichen Chaos, wenn einfach nur Schätzwerte genommen würden, wie Du glaubst.

Komm also wieder runter.