Wasseruhr mehrfach ablesen ?
Unsere Heizung + Wasseruhr wird 1x jährlich im Frühjahr von einer Fremdfirma abgelesen. Jetzt zieht ein neuer Mieter ein (nicht in meiner Wohnung, sondern im Haus, in dem ich wohne) und der Vermieter will ihn vorbeischicken, um bei mir die Wasseruhr abzulesen - weil die Fremdfirma das in Zukunft angeblich nicht mehr macht.
Es geht jetzt aber wohl nur um die Wasseruhr, nicht um die Heizung. Da beides bereits im Frühjahr abgelesen wurde und das somit erst wieder im neuen Jahr fällig wird, frage ich mich jetzt, warum A) NUR die Wasseruhr jetzt abgelesen werden soll und B) warum der neue Mieter dazu bei mir vorbeigeschickt wird - das passt mir nämlich gar nicht, ich kann dem Vermieter ja gern den Wasserstand mitteilen, oder er soll selbst ablesen, aber doch nicht den neuen Mieter schicken?
Ich frage mich nur warum? Abgelesen wurde ja längst von der Fremdfirma und ICH zieh ja nicht aus - wenn, würde es ja nur Sinn machen, die Wasseruhr des neuen Mieters abzulesen, damit der nur den Verbrauch zahlt, den er ab Einzug hat... mit meiner Wasseruhr hat das doch gar nix zu tun?
Ist das üblich, daß dann im ganzen Haus neu abgelesen wird und wenn ja - wofür??
Danke schonmal für Tipps :)
5 Antworten
Dann hat der Mieter eine Vollmacht dabei und darf dann gerne zu Beginn 2017 kommen.
Rüge das Verhalten des Vermieters ggf. schon heute, denn es muß ja auch erfaßt werden die Wärme und ggf. eine Prüfung der Rauchmelder vorgenommen werden.
Bei uns alles in einem Termin durch den Wärmemeßdienst und geringer Belastung der Mieter.
Der Vermieter will die Betriebskosten senken und handelt im Sinne der Mieter, wenn die Ablesekosten nun nicht mehr in den Betriebskosten erscheinen. Aber er muss sich an Spielregeln halten und seinen Erfüllungsgehilfen mit einer Vollmacht ausstatten. Wie liegt denn der Turnus des Ablesens der Hauptwasseruhr durch die kommunale Wasserversorgung? Dem müsste nämlich das Ablesen der WU der Mieter folgen.
Vom Ablesen einer Hauptwasseruhr habe ich persönlich bisher nie was mitgekriegt. Die Uhren in den Wohnungen + die Zähler an den Heizungen werden seit Jahren immer im Mai abgelesen, bisher immer von einer Firma.
Noch eine kurze Nachfrage: irgendwo hier hab ich zu dem Thema gelesen, daß die Uhren in einem bestimmten Zeitraum wg. der Eichung ausgetauscht werden müssen, stimmt das?
Wenn der neue Mieter öffentlich beauftragt ist durch den Vermieter oder dies sogar als geringfügige Beschäftigung ausführt, hat er rechtlich Zutritt zu der Wasseruhr.
Trotzdem möchte ich zum Thema Wasseruhr dieses Video Posten:
Sehr interessantes Video, vielen Dank! Die richtige Zählergröße hab ich, das habe ich grade abgecheckt :)
Haben alle Wohnungen eine Wasseruhr oder gibt es nur einen Hauptzähler?
Danke - ich werde nochmal mit dem Vermieter reden, warum und wozu die Ablesung NUR der Wasseruhren jetzt mitten im Abrechnungsjahr.
Es war nicht so, daß der Mieter bei mir auf der Matte stand, sondern der Vermieter meinte so nebenbei im Gespräch, daß dann demnächst mal der Neue vorbeikommt und die Uhr bei mir abliest.
Das kann man ja schon indirekt als Vollmacht sehen, ich seh aber keinen Sinn darin und finde es auch etwas unpassend...
Der Vermieter wohnt 5 Min. entfernt und kann's genausogut selbst machen - warum mir einen neuen Mieter schicken, den ich nicht kenne und dann in die Wohnung lassen soll...?
Naja, mal sehen was eine Nachfrage bringt.. Die ganze Art lässt mich nur vermuten, daß was komisches im Gange ist.. das ist das, was mich stört.
Alle Wohnungen haben eine Kalt- und Warmwasseruhr.
Denn einzigen Sinn den ich sehen würde alle Wasseruhren jetzt noch mal abzulesen wäre ein Wechsel des Dienstleisters und die Änderung des Abrechnungszeitraumes z. B. auf den 01.08. - 31.07. des Folgejahres. Dann müßten aber auch die Heizkostenverteiler und Warmwasseruhren abgelesen werden.
Dazu schickt man aber nicht einen Mieter, sondern macht das als Vermieter selbst bzw. die neue Fremdfirma.
So richtig kann Dir nur der Vermieter erklären worin der Sinn liegt jetzt noch mal abzulesen.
Den neuen Mieter mußt Du ohne Vollmacht des Vermieters nicht in die Wohnung lassen.
Das dachte ich mir auch - WENN, macht es nur Sinn, wenn beides abgelesen wird, und nicht nur die Wasseruhr...
Ich hab die Zählerstände jetzt einfach abfotografiert und dem Vermieter geschickt...
Schätze auch, dass ein Abrechnungswechsel ins Haus steht - ich werd den Vermieter nochmal kontaktieren und versuchen, den Grund rauszufinden.
Es gibt also nicht den geringsten Grund für eine Ablesung nur weil ein neuer Mieter in's Haus zieht. Erst recht nicht durch den Neumieter. Möglicherweise hat der den Vermieter falsch verstanden. Er soll wohl die Messeinrichtungen in seiner Wohnung ablesen. Bei dir ist die nächste Ablesung erst für die nächste Betriebskostenabrechnung erforderlich.
Hatte denn der Neumieter eine Vollmacht des Vermieters vorzeigen können?