Wasseruhr mehrfach ablesen ?

5 Antworten

Dann hat der Mieter eine Vollmacht dabei und darf dann gerne zu Beginn 2017 kommen.

Rüge das Verhalten des Vermieters ggf. schon heute, denn es muß ja auch erfaßt werden die Wärme und ggf. eine Prüfung der Rauchmelder vorgenommen werden.

Bei uns alles in einem Termin durch den Wärmemeßdienst und geringer Belastung der Mieter.

Der Vermieter will die Betriebskosten senken und handelt im Sinne der Mieter, wenn die Ablesekosten nun nicht mehr in den Betriebskosten erscheinen. Aber er muss sich an Spielregeln halten und seinen Erfüllungsgehilfen mit einer Vollmacht ausstatten. Wie liegt  denn der Turnus des Ablesens der Hauptwasseruhr durch die kommunale Wasserversorgung? Dem müsste nämlich das Ablesen der WU der Mieter folgen.

Mulle1979 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 11:28

Vom Ablesen einer Hauptwasseruhr habe ich persönlich bisher nie was mitgekriegt. Die Uhren in den Wohnungen + die Zähler an den Heizungen werden seit Jahren immer im Mai abgelesen, bisher immer von einer Firma.

Noch eine kurze Nachfrage: irgendwo hier hab ich zu dem Thema gelesen, daß die Uhren in einem bestimmten Zeitraum wg. der Eichung ausgetauscht werden müssen, stimmt das?

Wenn der neue Mieter öffentlich beauftragt ist durch den Vermieter oder dies sogar als geringfügige Beschäftigung ausführt, hat er rechtlich Zutritt zu der Wasseruhr.

Trotzdem möchte ich zum Thema Wasseruhr dieses Video Posten:

https://youtube.com/watch?v=JLGDG1IGN2s

Mulle1979 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 11:26

Sehr interessantes Video, vielen Dank! Die richtige Zählergröße hab ich, das habe ich grade abgecheckt :)

Haben alle Wohnungen eine Wasseruhr oder gibt es nur einen Hauptzähler?

albatros  06.08.2016, 13:30

Es gibt also nicht den geringsten Grund für eine Ablesung nur weil ein neuer Mieter in's Haus zieht. Erst recht nicht durch den Neumieter. Möglicherweise hat der den Vermieter falsch verstanden. Er soll wohl die Messeinrichtungen in seiner Wohnung ablesen. Bei dir ist die nächste Ablesung erst für die nächste Betriebskostenabrechnung erforderlich.

Hatte denn der Neumieter eine Vollmacht des Vermieters vorzeigen können?

Mulle1979 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 09:18
@albatros

Danke - ich werde nochmal mit dem Vermieter reden, warum und wozu die Ablesung NUR der Wasseruhren jetzt mitten im Abrechnungsjahr.
Es war nicht so, daß der Mieter bei mir auf der Matte stand, sondern der Vermieter meinte so nebenbei im Gespräch, daß dann demnächst mal der Neue vorbeikommt und die Uhr bei mir abliest.
Das kann man ja schon indirekt als Vollmacht sehen, ich seh aber keinen Sinn darin und finde es auch etwas unpassend...
Der Vermieter wohnt 5 Min. entfernt und kann's genausogut selbst machen - warum mir einen neuen Mieter schicken, den ich nicht kenne und dann in die Wohnung lassen soll...?
Naja, mal sehen was eine Nachfrage bringt.. Die ganze Art lässt mich nur vermuten, daß was komisches im Gange ist.. das ist das, was mich stört.

Mulle1979 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 11:15

Alle Wohnungen haben eine Kalt- und Warmwasseruhr.

Denn einzigen Sinn den ich sehen würde alle Wasseruhren jetzt noch mal abzulesen wäre ein Wechsel des Dienstleisters und die Änderung des Abrechnungszeitraumes z. B. auf den 01.08. - 31.07. des Folgejahres. Dann müßten aber auch die Heizkostenverteiler und Warmwasseruhren abgelesen werden.

Dazu schickt man aber nicht einen Mieter, sondern macht das als Vermieter selbst bzw. die neue Fremdfirma.

So richtig kann Dir nur der Vermieter erklären worin der Sinn liegt jetzt noch mal abzulesen.

Den neuen Mieter mußt Du ohne Vollmacht des Vermieters nicht in die Wohnung lassen.

Mulle1979 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 11:17

Das dachte ich mir auch - WENN, macht es nur Sinn, wenn beides abgelesen wird, und nicht nur die Wasseruhr... 
Ich hab die Zählerstände jetzt einfach abfotografiert und dem Vermieter geschickt... 
Schätze auch, dass ein Abrechnungswechsel ins Haus steht - ich werd den Vermieter nochmal kontaktieren und versuchen, den Grund rauszufinden.