Wasserschaden nach Wohnungskauf. Vorbesitzer bzw ausführende Firma haben Pfusch bei Umbauarbeiten gemacht. Wer zahlt?
Hallo, ich habe im November letzten Jahres eine Wohnung gekauft die ich momentan vermiete. Der Vorbesitzer war verstorben und da der Sohn nichts mit dieser Wohnung anfangen konnte, habe ich sie von ihm gekauft.
Jetzt wurde aufgrund von Feuchtigkeit ein Wasserschaden im Badezimmer festgestellt. Dieses wurde von den Vorbesitzern 2011 umgebaut. Dabei wurde eine alte Badewanne ausgebaut und dafür eine ebenerdige behindertengerechte Dusche eingebaut. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde dies nicht ordnungsgemäß gemacht. Denn weder die Kanten der Fliesen und die Amaturen wurden versiegelt. Zudem wurden die alten Fliesen nicht aufgenommen um darunter eine Versiegelung (Elefantenhaut?!) aufgetragen. Genaue diese fehlenden Versiegelungen sind jetzt der Grund für den Wasserschaden.
Wenn ich richtig informiert bin, zahlt die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft jetzt nur einen Teil des Schadens, und zwar die Trocknung der Wände sowie evtl Kosten für einen Maler. Die Behebung des Schadens (rausreißen der Fliesen, auftragen der Elefantenhaut, Wiedereinbau der Dusche, neue Fliesen, etc) bleiben dann wohl an mir hängen?
Wenn dem so sein sollte, kann ich dann den Sohn des Vorbesitzers, in Anspruch nehmen, da seine Eltern damals unzureichende Umbaumaßnahmen durchführen lassen haben? Wenn dem nicht so ist, kann ich mich dann an die damals ausführende Baufirma wenden, die ja eigentlich hätte wissen müssen, das dies so nicht richtig ist?
Gibt es andere Möglichkeiten?
Bisher liegt mir noch keine Entscheidung der Versicherung vor. Ich denke, dass kurzfristig ein Gutachter rauskommen wird. Gerne würde ich mich nur schon vorher etwas schlau machen um nicht ganz unwissend in das Gespräch mit der Versicherung und dem Gutachter zu gehen.
Ergänzung: Es gibt auch noch eine Baufirma die das Gebäude im Jahr 2000 gebaut hat und die Wohnung dann verkauft hat. Diese arbeitet gleichzeitig auch noch als Hausverwalter und wird dafür auch bezahlt.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Ich hoffe das ich nicht für die Fehler die die Baufirma und der Vorbesitzer dort gemacht haben aufkommen muss, da dies ja keine Fehler waren die vorher ersichtlich waren. :(
5 Antworten
Das sieht mir ganz schwer nach einem Rechtsstreit aus.
Spaß beiseite.
Wenn die Baufirma nachweislich gepfuscht hat, liegt die Ursache des Schadens ja in deren mangelhafter Arbeit. Also sind die in Anspruch zu nehmen. Jeder normale Handwerkerbetrieb hat eine Betriebshaftpflicht, die bei solchen Schlampereien greifen sollte. (Bedingungen einsehen)
Allerdings hast du ja den Auftrag an diese nicht erteilt, sondern der Voreigentümer. Der Vertrag bestand also nicht zwischen Dir und der Firma, sondern zwischen Firma und Voreigentümer, weswegen dieser nun eigentlich die Firma in Anspruch nehmen muss.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist der Verkäufer je nach Beschreibung des von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Zustands der Wohnung bei Verkauf, verpflichtet, dir die Wohnung in diesem festgelegten Zustand zu übergeben.
Also wäre für mich die logische Konsequenz.
Du -> Inanspruchnahme Voreigentümer -> Inanspruchnahme ausführende Firma
Du liegst zwar richtig, dass Wasserschäden an Gebäudeteilen über eine Gebäudeversicherung gedeckt sind (und natürlich der Hausrat über eine etwaige Hausratversicherung), aber die Bedingungen lauten hier in den meisten Fällen ROHRBRUCH u. ä., nicht, dass aufgrund verpfuschter Arbeit Wasser in nicht dafür vorgesehenen Wegen austritt und Sachen beschädigt.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Ich habe geschrieben "u. ä." und ähnliches. Hier mal Beispielbedingungen:
"Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder
beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit
diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder
deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen ausgetreten sein."
Ich hatte noch nie solch einen Fall wie den deinen im Gebäudebereich. Man könnte über die "sonstigen Einrichtungen" diskutieren, ist aber meiner Meinung nach erst mal unwichtig. Die Ursache des Schadens liegt im Pfusch, es haftet also die Firma. Wieso liegt die Behebung der Ursache in deiner Verantwortung?
Wenn zur Schadenbehebung andere Arbeiten auszuführen sind, fallen die schließlich auch in den Bereich des Verursachers.
Unter Umständen kann die Gebäudeversicherung leisten, wird wohl aber vermutlich dann dort regressieren. Es kann weder in deinem noch dem Sinn der Eigentümergemeinschaft liegen, Eure / Deine Versicherung mit einem Schaden zu belasten, wenn andere haftbar zu machen sind / sind.
Ist diese Frist noch nicht abgelaufen, solltest du den Mangel umgehend geltend machen. Und zwar schriftlich.
Waren dem Sohn der Mangel bekannt, liegt vielleicht ein Fall von vorsetylicher Taueschung vor.
Hat die Firma eventuell schon mal versucht den Mangel zu beseitigen, werden die 5 Jahre Gewaehrleistungspflicht ab diesem Datum gerechnet.
Sieh mal nach ob es in deinen Unterlagen Rechnungen ueber Reparaturen gibt.
Wichtig ist, dass du, falls moeglich deinen Anspruch so schnell es geht gegen die Firma geltend machst.
Normalerweise müsste die Firma haften die dies nicht fachgerecht eingebaut hat bzw versiegelt hat.
Denn auch diese Firma hat gegen solche Folgeschäden eine Versicherung.
Da das mit Sicherheit leider nicht so leicht gehen wird musst du dir rechtlichen beistand suchen damit dieser gegebenfalls das ausbessern dieses mangels einklagen kann.
Viel Glück und Erfolg
das gilt jedoch nicht für mängel die vorher nicht ersichtlich wahren.
Der Badumbau war 2011. Da dürfte die Haftung (Garantie/Gewährleistung) längst vorbei sein.
Nicht zwingend, die Gewährleistung liegt bei 5 Jahre.
Im Bau gelten tw längere Gewährleiszungszeiten
http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/garantie-renovierungsarbeiten-111713.html
Hi,
du kannst nur die Baufirma aus 2011 in die Haftung nehmen, musst aber den Pfusch zweifelsfrei nachweisen können. Vermutlich funktioniert das nur mit einen Gutachter per Gericht.
Das Prozessrisiko ist in solchen Fällen sehr hoch, daher solltest du das vorher genau prüfen.
Das es Pfusch war, hat mir die Leckortungsfirma der Versicherung gesagt. Sie sagen unter eine ebenerdige Dusche gehörte auch 2011 schon immer diese "Elefantenhaut" (Streichfolie) zur Abdichtung.
Kann mir jemand sagen ob dies denn wirklich eigentlich Standardist und bei meiner Wohnung evtl einfach "vergessen" wurde?
Natürlich muss unter der Dusche eine funktionierende Abdichtung vorhanden oder aufgebracht werden. Und das nicht nur unter der Duschtasse, sondern auch an den Wänden im Bereich der Dusche.
Frage aller Fragen.
Was genau steht im Kaufvertrag zum Zustand des Objektes bei Verkauf?
Meistens ist das "gekauft wie gesehen" oder so ähnlich.
Puh das muss ich morgen mal nachschauen. Aber würde das "gekauft wie gesehen" denn in diesem Fall überhaupt gelten? Den Mangel unter den Fliesen in der Dusche kann ich ja eigentlich gar nicht feststellen, oder?!
Ja habe eine Rechtsschutzversicherung.
"Rohrbruch"?
Glaube es heißt "bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser"?
Demnach würde ich von der Logik her sagen, dass der Schaden versichert sein müsste, also zumindest die Trocknung und Wiederherstellung (so wurde es mir auch mal von einer Versicherung erklärt).
Die Schadenursache müsste ich aber wohl auf meine Kosten beheben?! Das wäre dann ja auch der weitaus höhere Schaden, quasi eine komplette Badsanierung, da die Fliesen komplett raus müssen.