Wasserschaden in Eigentumswohnungen durch defekte Badewanne, wer muss zahlen?
Guten Tag, folgendes Problem, es geht um eine Wohngemeinschaft mit 18 Eigentumswohnungen, bei einem Eingang an der oberersten Wohnung entstand ein Wasserschaden durch eine undichte Badewanne vom Eigentümer, die auch da wohnt. Natürlich sind die darunter liegenden Wohnungen auch mit betroffen, meine Frage ist : Wer muss das eigentlich zahlen?
Die Wohnungsgebaudeversicherung oder die Hausratversicherung von der Eigentümerin von dem der Schaden kam?
Über Antwortenauf die Frage würde ich mich sehr freuen danke. LG
8 Antworten
Wer muss das eigentlich zahlen?
Die Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung. Die Schäden am Inventar der einzelnen Wohnungen zahlen die Hausratversicherungen der einzelnen Wohnungseigentümer, wenn vorhanden, es sei denn, der Eigentümerin der schadhaften Badewanne kann ein Verschulden nachgewiesen werden.
Hausratversicherung von der Eigentümerin von dem der Schaden kam?
Die zahlt höchstens deren Hausrat.
Alle stationären Einrichtungen (dazu gehören auch stationäre Armaturen) gehören durchaus grundsätzlich zur Abdeckung von Gebäudeversicherungen dazu. Wann immer Wasser der stationären Einrichtungen bestimmungswidrig austritt. Die Abgrenzung wäre beispielsweise ein Gartenschlauch, der angeschlossen wird (also etwas nicht-stationäres - und dieser würde platzen.
Die Hausratsversicherung ist hingegen für Möbel und Inventar zuständig.
Ggf. kann auch eine Versicherung sämtliche nicht stationären Dinge abdecken, wie beispielsweise den Schlauch zum Geschirrspüler usw.
Allerdings kann das im Detail sehr kompliziert werden, denn hier spielen ggf. Teilungserklärungen mit rein (zur Abgrenzung zwischen Eigentümer und Gemeinschaft), sowie Detail-Fragen zur Fahrlässigkeit u.ä.
Auf jeden Fall ist es nicht einfach so möglich für Versicherer, abzuwinken, weil die Badewanne keine Rohrinstallation ist. Dass so etwas grundsätzlich auch dazu gehört, hat auch meine ich mal der BGH entschieden. Müsste ich bei Bedarf noch mal raussuchen.
Das ist erst einmal ein GEBÄUDE-Leitungswasserschaden. Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswassr.
Die Gebäudeversicherung und die verschiedenen Hausratversicherer werden sich an den Verursacher wenden und Regress einfordern.
Wer dieser Verursacher ist, liegt dann daran, wer diese Wanne eingebaut hat, oder wie es zu diesem Schaden kam.
Dafür haben die Versicherer aber Spezialisten, die das heraus finden.
Gehört zur Gebäudeversicherung des Eigentümers.
Wenn es zwei Gebäudeversicherungen gegen Wasserschäden gibt, dann kann man es sich "aussuchen".
Der Wohnungseigentümer hat doch gar keine Gebäudeversicherung, denn er hat ja gar kein Gebäude...
Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung.
Schäden am Hausrat zahlt die Hausratversicherung des Eigentümers des Hausrats.
Sollte der Schaden schuldhaft verursacht worden sein, können die Sachversicherungen gegebenenfalls Regress vom Verursacher verlangen. Dies ist dann ein Fall für dessen Privathaftpflicht. Bei den Gebäudeschäden natürlich nicht für sein Sondereigentum, denn das wäre ja ein Eigenschaden.
Gebäudeversicherung der Gemeinschaft oder der vom Eigentümerin, den diese ist ja auch in der Gemeinschaft versichert wie alle anderen Eigentümer hier?!