Ab wann darf ich den Bautrockner anstellen?
Hallo,
ich habe einen Wasserschaden und nun einen Bautrockner in der Wohnung stehen. Dieser zieht die Feuchtigkeit aus dem Boden und ist leider sehr laut.
Auf Anordnung der Versicherung (die den Schaden übernimmt), muss das Gerät 12 Stunden am Tag laufen, dass Ganze 2 Wochen lang. Dann kommen erneut Statistiker, die die Feuchtigkeit im Boden prüfen.
Wie gesagt ist das Gerät sehr laut. Ich mache das morgens an, wenn ich die Wohnung verlasse, das ist so 6:50 Uhr. Aus mache ich das dann so um 19 Uhr. Heute morgen stand der Wohnungseigentümer, der unter mir wohnt, vor mir gegenüber und meinte, wenn ich das nicht ändere, dann zeigt er mich wegen Lärmbelästigung an. Will die Polizei rufen und seinen Anwalt einschalten. Das Problem ist, dass ich morgens zur Arbeit muss und daher das Gerät nicht später einschalten kann. Eine Zeitschaltuhr ist auch nicht möglich, da erst ein Knop umgelegt werden muss und nach 2 Minuten ein anderer.
Daher meine Frage, ab wann darf ich den Bautrockner einschalten? Er meinte ab 8 Uhr. Darf ich das nicht schon ab 7? Weil wenn ich Schneeschiebe, dann muss ich das auch ab 7 Uhr machen und leise ist das auch nicht. Zudem waren Bauarbeiter auf Baustellen auch schon vor 8 Uhr am Lärm machen?
Wie sieht das rechtlich aus? Von wann bis wann darf ich laut sein?
4 Antworten
Du darfst von 7 - 22 Uhr Lärm machen. Eine Anzeige wird ins Leere laufen.
Ausserdem liegt hier ein besonderer Fall vor, der diesen Lärm zwingend erfordert. ich würde mir hier gar keine Gedanken machen.
Und in zwei Wochen ist alles wieder gut.
Nö, man darf nicht generell von 7-22 Uhr Lärm machen. In diesem besonderen Fall aber schon.
Danke :)
unabhängig von irgendwelchen Ruhezeiten würde ich den Mieter auf deinen Vermieter verweisen.
Es handelt sich hierbei ja nicht um den Betrieb irgendwelcher privaten Geräte, sondern um eine Trocknungsmaßnahme, die der Vermieter veranlasst hat, bzw. die zur Sanierung der Wohnung erforderlich ist.
Ich würde mich mit diesem Problem gar nicht befassen, sondern dieses "Problem" an den Vermieter weitergegeben. Wenn sich dieser stur stellt, würde ich ihn darauf hinweisen, dass Du grundsätzlich nicht verpflichtet bist, an der Beseitigung des Schadens mitzuwirken. Du hast derartige Maßnahmen nach § 555a BGB lediglich zu dulden.
Das alles setzt natürlich voraus, dass der Wasserschaden nicht von Dir verursacht wurde.
Der Eigentümer ist doch der Vermieter. Wer denn sonst?
Wenn du Eigentümer bist, laß das die Versicherung klären,bzw. die Hausverwaltung.
Nein, es gibt kein Vermieter und keine Hausverwaltung. Das ist ein 6 Parteihaus und jeder hat seine eigene Wohnung gekauft. Es zahlt also keiner Miete und jeder ist für das Haus verantwortlich. Es ist alles in der Gemeinschaft geregelt. Daher fällt ein Vermieter und eine Hausverwaltung weg. Das Haus gehört 6 Parteien. Da steht keiner mehr drüber. Das ist wie wenn man sein eigenes Haus kauft.
Die Ruhezeiten sind eigentlich unterschiedlich. Einige Bundesländer haben auch bis 8 Uhr. Bei mir ist es bis 7 Uhr.
Einfach mal dein Bundesland eingeben und Ruhezeiten googeln. Falls du absolut sicher sein willst, dann such die Nummer von der Stadtverwaltung raus bei euch und ruf dort an.
Wenn sie bei euch 7 Uhr ist, dann kann er natürlich trotzdem die Polizei rufen, allerdings werden diese danach nichts weiter unternehmen, sobald du ihn die Geschichte hier erzählst.
ab 7 uhr, soweit ich weiss.
im übrigen muss man bei uns um 7 uhr morgens bereits den schnee geschoben haben udn nicht ab 7 uhr anfangen.
Danke :) ja wir haben so eine Liste, da steht drin, dass das erste mal um/ab 7 geräumt werden muss. Wie sich das rechtlich verhält weiß ich nicht.
das ist auch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich.
von daher kann man sich durch hausordnung bzw. nachbarschaftrecht der gemeinde informieren
ok, super, danke ;)
Ok... hatte mich ein wenig doof ausgedrückt. Das sind alles Eigentumswohnungen. Vermieter gibt es nicht, sondern nur Eigentümer... Mein Fehler, bin gedanklich noch in meiner alten Mietswohnung. Aber danke dir trotzdem ;)