Wasserschaden auf Laminat, Haftpflicht gemeldet, wer zahalt Rest?

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Es wird der Zeitwert berechnet und mehr steht dem Vermieter nicht zu.

Da kann aber etwas nicht stimmen. Wie bitte kommt es denn im Mietgegenstand zu einem Wasserunfall? Wenn denn die PH überhaupt zuständig ist, wird der Zeitwert ersetzt. Es ist eine Sache des ET, diesen gerichtsfest zu belegen. Das Plastezeugs ist ja Sondermüll und hat eine übliche Lebensdauer von rd. 10 Jahren, so die mir vorliegende Literatur und somt wird ein ET die Restsumme für NEU selber wuppen dürfen. Prüfe, ob die VGV zuständig sein könnte, denn die bezahlt ja alle Kosten und Lasten meist ohne Abzüge.

Wenn der Boden Eigentum deines Vermieters ist, sollte dieser ein Gebäudebestandteil sein und somit über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sein.

kim294  25.08.2014, 19:19

Die Gebäudeversicherung tritt aber nur ein, wenn es sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser handelt, zum Beispiel bei eine, Rohrbruch.

Wenn zum Beispiel ein Eimer Wasser umgeworfen wird, ist das kein versicherter Schaden in der Gebäudeversicherung und auch nicht in der Hausratversicherung.

maximilian1994 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 18:03

Ja da stimme ich ihnen auch zu, aber das Problem ist das ein Laminatboden nur aufliegt was bedeutet das er nicht fest mit dem Hausverbunden ist was es wieder rum schwer machen dies über die Gebäudebestandteilversicherung zu regeln. Daher kommt auch meine Frage.

Hier zwei Lösungsansätze:

Spreche doch einfach mal mit dem Vermieter und schildere die Situation. Vermutlich ist er so erfahren, dass er weiß, nur Anspruch auf den Zeitwert zu haben. Dann gibt es zwei Wege:

  • entweder ER beauftragt die Neuverlegung eines Bodens (es ist ja sein Boden, nicht Deiner). Wer bestellt bezahlt! er kann ja dann einen Boden seiner Wahl einbauen lassen, vielleicht hatte er sich schon einmal mit diesem Gedanken beschäftigt. Damit trägt er erstmal alle Kosten und bekommt von Deiner Versicherung den ermittelten Entschädigungsbetrag.

  • oder er möchte keinen neuen Boden verlegen, dann übergibst Du ihm einfach den Entschädigungsbetrag Deiner Versicherung (mit entsprechendem Beleg!). Mehr Ansprüche hat er nicht - und Du bist nicht verpflichtet einen neuen Boden einzubauen. Das ist seine Aufgabe als Vermieter. Wenn er das nicht tut und Dir einen unbewohnbaren Boden zumutet gibt es das Instrument der Mietminderung - das funktioniert in den meisten Fällen.

Der Fußboden gehörtt, sofern er Eigentum des Vermieters ist, nicht zu deiner Hausratversicherung. Hier tritt, wie du schon riechtig erkannt hast, deine Haftpflichtversicherung ein und die ersetzt den Zeitwert. Den Rest muss der Vermieter selbst tragen. Aus Vermietersicht ist das natürlich doof, denn nun steht er da mit kaputtem Boden und muss den neu verlegen mit ein bißchen Zuschuss der Haftplichtversicherung, obwohl er nichts dafür kann. Als Mieter kann dir das aber wurscht sein.

maximilian1994 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 18:05

Oke also sehen Sie es auch so wie ich, gut ich habe mir schon länger gedanken gemacht, jetzt muss ich nur noch hoffen das die Versicherung auch zahlt sonst habe ich nämlich wieder ein Problem. Falls sie nicht zahlen würde müsste ich dann den Vollständig Neuenlaminat bezahlen oder kann ich da über ein Gutachten dann auch nur den Zeitwert bezahlen? Was würde so ein Gutachten kosten?

Mfg

Max

Klammlosewelt  25.08.2014, 18:12
@maximilian1994

Warum sollte die Haftpflicht nicht zahlen?

Wenn Du Schuldhaft einen Schaden verursacht hast, zahlt auch die Haftpflicht. Und zwar genau so wie StupidGirl es beschrieben hat.

Ist Dein Vermieter damit nicht einverstanden, muß er sich nicht an Dich, sondern an Deine Haftpflicht wenden. Sie leistet dann passiven Versicherungsschutz, und wehrt unberechtigte Ansprüche von Dir ab.

Du selbst bezahlst da gar nichts.

Der Vermieter muß halt ab und zu mal Dinge in der Wohnung erneuern. Dafür zahlst Du ja auch Miete. Und wenn der Boden schon abgenutzt war, hat der Vermieter halt keinen Anspruch auf den Neuwert. Das ist ganz normal.

StupidGirl  25.08.2014, 18:17
@Klammlosewelt

Ist es denn klar, dass der Boden irreparabel beschädigt ist und eine Neuverlegung nötig macht? Interessanterweise (und das werde ich nie verstehen) übernimmt die Haftpflichtversicherung Reparaturkosten, aber keine Neuanschaffung. Selbst wenn die Neuanschaffung preiswerter wäre. (Selbst erlebt. Dabei handelte es sich allerdings um eine Wohnungstür) Inwiefern das aber beim Laminat möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Menuett  25.08.2014, 19:11
@Klammlosewelt

Die Haftpflichtversicherung muß nicht zahlen, wenn geliehene und gemietete Sachen nicht mit versichert sind.

Basis-Tarife von Haftpflichtversicherern beinhalten das oft nicht.

Menuett  25.08.2014, 19:12
@StupidGirl

Das stimmt nicht.

Haftpflichtversicherungen übernehmen den Zeitwert oder Reperaturkosten. Zeitwert ist i.d.R. nicht Neuwert.

kim294  25.08.2014, 19:16
@Menuett

Schäden in der Mietwohnung sind aber mittlerweile meist eingeschlossen.

StupidGirl  25.08.2014, 19:18
@Menuett

Habe ich da etwas anderes geschrieben?

übernimmt die Haftpflichtversicherung Reparaturkosten, aber keine Neuanschaffung.

Das habe ich geschrieben. In meinem Fall überstiegen Reparaturkosten die Neuanschaffung. Und die Reparaturkosten hat die Versicherung gezahlt, obwohl s sie um einiges teurer waren. Also sag nicht, das stimmt nich!

nersd  26.08.2014, 10:01
@kim294

Das würde ich so nicht unterschreiben. Man sollte schon darauf achten, dass in der PHV Mietsachschäden eingeschlossen sind. Das ist keineswegs Standard!

Ist das nämlich nicht eingeschlossen, bekommt man in einem solchen Fall keinen Pfennig.